Das Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet die Kommunen bei der Aufstellung von Bauleitplänen, die Planentwürfe und weitere Unterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitbeteiligung zusätzlich in das Internet einzustellen (§ 4a Absatz 4 BauGB). In Kraft tretende Bauleitpläne sollen ebenfalls entsprechend zugänglich gemacht werden (§§ 6a Absatz 2 und 10a Absatz 2 BauGB).
Um Bebauungspläne einzusehen, können Sie auch das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste nutzen.
Bekanntmachungen zu aktuell laufenden Bebauungsplanverfahren:
- Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Wadenwiesen II“, Aichelau 29. November 2024
- Öffentlichkeitsbeteiligung für die 20. und 21. Änderung des FNP Zwiefalten-Hayingen im Rahmen der Beteiligung im Entwurfsverfahren 18. November 2024
- Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Linden I + II Neufassung 2024“, Pfronstetten 30. Oktober 2024
- Öffentliche Bekanntmachung Entwurfsbeschluss „Kräuteläcker I“ Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Pfronstetten 26. September 2024
Auf den nachstehend verlinkten Seiten werden die digital vorliegenden Bebauungspläne veröffentlicht: