Das Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet die Kommunen bei der Aufstellung von Bauleitplänen, die Planentwürfe und weitere Unterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitbeteiligung zusätzlich in das Internet einzustellen (§ 4a Absatz 4 BauGB). In Kraft tretende Bauleitpläne sollen ebenfalls entsprechend zugänglich gemacht werden (§§ 6a Absatz 2 und 10a Absatz 2 BauGB).
Um Bebauungspläne einzusehen, können Sie auch das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste nutzen.
Bekanntmachungen zu aktuell laufenden Bebauungsplanverfahren:
- Feststellungsbeschluss 19. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 11. April 2024
- Feststellungsbeschluss 18. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 11. April 2024
- Feststellungsbeschluss 13. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 11. April 2024
- Bebauungsplan Lachenäcker I, Aichelau – Entwurfsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit 28. März 2024
- Bebauungsplan „Solarpark Strählensäcker und Rothbuchenäcker“, Aichelau – Billigungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 28. März 2024
- Bebauungsplan „Wimsener Straße III“, 2. Änderung, Tigerfeld / Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit 28. März 2024
- Inkrafttreten des Bebauungsplans „Wadenwiesen III“, Aichelau 7. März 2024
Auf den nachstehend verlinkten Seiten werden die digital vorliegenden Bebauungspläne veröffentlicht: