Das Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet die Kommunen bei der Aufstellung von Bauleitplänen, die Planentwürfe und weitere Unterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitbeteiligung zusätzlich in das Internet einzustellen (§ 4a Absatz 4 BauGB). In Kraft tretende Bauleitpläne sollen ebenfalls entsprechend zugänglich gemacht werden (§§ 6a Absatz 2 und 10a Absatz 2 BauGB).

Um Bebauungspläne einzusehen, können Sie auch das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste nutzen.

Bekanntmachungen zu aktuell laufenden Bebauungsplanverfahren:

Auf den nachstehend verlinkten Seiten werden die digital vorliegenden Bebauungspläne veröffentlicht:

AichelauAichstettenGeisingen
HuldstettenPfronstettenTigerfeld