Aufstellungsbeschluss 2. Änderung des Bebauungsplans „Breite Nord“, Aichelau

2. Änderung des Bebauungsplans „Breite Nord“, Aichelau, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 05.06.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Breite Nord“, Aichelau, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern (2. Änderung). Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist die Planzeichnung des Bebauungsplans „Breite Nord“ vom 13.06.2007, rechtskräftig seit 15.08.2007, maßgebend.

Ziele und Zwecke der Planänderung

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einfriedung des im Plangebiet vorhandenen Betriebsgeländes geschaffen werden. Im Plangebiet unterhalten Betriebe aus dem Automotive-Bereich Betriebsstätten. Auf dem vorhandenen Fahrübungsgelände sind entsprechende Testfahrten möglich. Aus versicherungsrechtlichen Gründen muss das Betriebsgelände eingefriedet werden. Zudem soll hierdurch die unbefugte Nutzung des Fahrübungsgeländes unterbunden werden. Bisher lässt der Bebauungsplan auf den mit Pflanzgebot belegten Flächen und auf den von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen keine Nebenanlagen und damit auch keine Einfriedungen zu. Dies würde dazu führen, dass die zu Einfriedungen aus Gründen der Verkehrssicherheit einzuhaltenden Abstandsflächen im überbaubaren Bereich liegen müssten. Im Interesse einer flächensparenden Bebauung soll dies nun dahingehend geändert werden, dass Zaunanlagen auf den mit Pflanzgebot belegten Flächen und auf den von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen zugelassen werden.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung vom 17.06.2024 bis einschließlich 16.07.2024 (Auslegungsfrist) bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung (Anschrift siehe oben) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.

Pfronstetten, den 13.06.2024

Reinhold Teufel
Bürgermeister

Anlagen:

Kategorien: Bauleitplanung