Feststellungsbeschluss 19. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellungsbeschluss

19. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen für die Fläche 19. Änderung Sonderbaufläche „Gehren“, Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Pfronstetten Landkreis Reutlingen

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen hat am 23.10.2023 in öffentlicher Sitzung die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen festgestellt.

Das Landratsamt Reutlingen, hat mit Erlass vom 03.04.2024, Az. 21/1-621.31-sm, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen aufgrund von § 6 (1) BauGB genehmigt.

Durch die 19. Änderung des Flächennutzungsplans werden in Pfronstetten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Aufbau einer klimaneutralen kommunalen Wärmeversorgung.

Bei der Verwirklichung der Klimaschutzziele kommt der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie sowie dem Ausbau erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zu. Dies gilt auch, wenn es sich im Einzelfall um geringe Beiträge zur Treibhausgasminderung handelt.

Im Rahmen des Projekts „Zukunftsdorf Pfronstetten: erneuerbar, lokal, digital!“ stößt die Gemeinde Pfronstetten die nachhaltige Gemeindeentwicklung an. Damit werden der Glasfaserausbau für schnelles Internet, der Aufbau eines Wärmenetzes sowie der Erwerb des alten Dorfmittelpunkts Gasthaus Rose, dessen Sanierung und Umnutzung für die Nahversorgung und Ausbau zum Treffpunkt, umgesetzt. Mit dem Vorhaben, ein Zukunftsdorf zu werden, schafft die Gemeinde die großartige Möglichkeit, die Eigenheimbesitzer und Unternehmen bei der Modernisierung ihrer Gebäude zu unterstützen, erneuerbare und klimafreundliche Nahwärme sowie das schnelle Internet per Glasfaserkabel weiter auszubauen. Durch attraktives Wohnen und Arbeiten und die regionale Wertschöpfung wird eine möglichst große Zufriedenheit erreicht und die Lebensqualität am Ort insgesamt erhöht.

Für den Aufbau des Nahwärmenetzes sind auf den Flächen östlich von Pfronstetten zwischen der Schulstraße (K 6748) und der Hauptstraße (B 312) ein Blockheizkraftwerk mit Pufferspeicher und ein Solarthermiefeld geplant. Damit wird eine innovative und erneuerbare Energieversorgung auf Basis der Sonnenenergie und mit der regionalen Ressource Holz umgesetzt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtungen des Nahwärmenetzes und der Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen.

Der Gemeinderat von Pfronstetten hat am 23.11.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Anschließend an den Beschluss des Vorentwurfes wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchgeführt (09.12.2022 – 09.01.2023).

Der Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes wird voraussichtlich im Herbst 2023 stattfinden.

Für den räumlichen Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen befindet sich in der Gemeinde Pfronstetten auf Gemarkung Pfronstetten. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,43 ha.

Maßgebend für die Genehmigungen ist der Plan Nr. 19 im Maßstab 1:1.500 vom 23.10.2023, gefertigt vom Planungsbüro Künster Architektur + Stadtplanung, Bismarckstraße 25 in 72764 Reutlingen sowie die jeweiligen Begründungen ebenfalls jeweils mit Datum vom 23.10.2023.

Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die 19. Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung bei der Gemeinde Zwiefalten, Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3, 88529 Zwiefalten, bei der Stadt Hayingen, Stadtverwaltung, Marktstraße 1, 72534 Hayingen, und bei der Gemeinde Pfronstetten, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanfortschreibung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 (5) BauGB).

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Flächennutzungsplanänderungen wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn

  • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
  • der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
  • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Zwiefalten:

Montag bis Freitag                    08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag                                  14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag                              14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Pfronstetten:

Montag bis Freitag                    09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch                 13.30 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag                              13.30 Uhr – 18.00 Uhr

Öffnungszeiten Stadtverwaltung Hayingen:

Montag bis Freitag                    08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag                                  14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstag                              14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Zwiefalten, den 11.04.2024

Alexandra Hepp, Verbandsvorsitzende

Kategorien: Bauleitplanung