Sie möchten in unserer Gemeinde bauen? Dann haben wir folgende Hinweise für Sie:

Baugenehmigung

Baugenehmigungsbehörde ist das Landratsamt Reutlingen. Der zuständige Kreisbaumeister hat seinen Sitz im Gebäude Schulstraße 26 in 72764 Reutlingen (Telefon 07121 / 480-2120, bauamt@kreis-reutlingen.de).

Anschluss Wasser und Abwasser

Mit dem Baugesuch ist auch ein Entwässerungsgesuch einzureichen, aus dem sich Art und Lage des Abwasseranschlusses ergibt.

Den Trinkwasseranschluss müssen Sie unter Verwendung eines entsprechenden Formblatts (zum Download hier klicken) bei uns beantragen. In diesem Formblatt können Sie auch gleich angeben, ob Sie das Bauwasser über einen Zähler oder pauschal abrechnen wollen.

Strom und Telekommunikation

Bezüglich Ihres Stromanschlusses wenden Sie sich bitte an den örtlichen Stromversorger, die Netze BW.
Hier geht es zum entsprechenden Bauherrenservice.

Für den Telekommunikationsanschluss wenden Sie sich bitte an den bislang einzigen örtlichen Anbieter, die Deutsche Telekom.
Hier geht es zum entsprechenden Bauherrenservice.

Fördermöglichkeiten

Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat den Gemeinden eine Aufstellung der Förderprogramme des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Verfügung gestellt: