Das für unseren Bereich für das Vereinsregister zuständige Amtsgericht Stuttgart bietet auf seiner Homepage Hinweise und mehrere Formblätter zum Download an, die für eingetragene Vereine von Bedeutung sind:
Link zum Amtsgericht Stuttgart
Der notwendige Beglaubigungsvermerk kann beim Ratschreiber bei der Gemeindeverwaltung gefertigt werden. Wichtig ist dabei, dass die zu beglaubigenden Unterschriften vor den Augen des beglaubigenden Urkundsbeamten geleistet werden.
Zuständigkeiten siehe hier.