Der Gemeinderat hat zur Reaktivierung der Ortskerne ein kommunales Förderprogramm aufgelegt. Auch im laufenden Haushaltsjahr stehen hierfür wieder Mittel bereit. Gefördert wird der Abbruch nicht mehr nutzbarer Bausubstanz im innerörtlichen Bereich, wenn hierdurch Wohnbauflächen geschaffen oder städtebauliche Missstände beseitigt werden können.

Die Förderquote wurde an die Sätze des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) des Landes angepasst und liegt bei 30% der Nettokosten, maximal aber bei 10.000 € je Einzelvorhaben.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung, vielmehr entscheidet der Gemeinderat in jedem Einzelfall. Vorhaben, durch die eine zeitnahe Bebauung des freiwerdenden Bereichs zu erwarten ist, haben Priorität. Für bereits begonnene bzw. abgeschlossene Maßnahmen ist keine Förderung möglich, auch sind Fördermittel dieses Programm nicht mit Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) kombinierbar.

Für das laufende Jahr steht eine Fördertranche von 10.000 € zur Verfügung. Anträge für eine Förderung sind bis zum 31.05.2023 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Das entsprechende Antragsformular nachstehend heruntergeladen werden. Dem Antrag beizulegen sind zwei aktuelle Angebote für die geplante Abbruchmaßnahme sowie Fotos des zum Abbruch vorgesehenen Gebäudes / Gebäudeteils.

Antragsformular