Aufstellungsbeschluss 21. Änderung des Flächennutzungsplans

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen für die Sonderbaufläche und Grünfläche „Solarpark Strählensäcker und Rothbuchenäcker“, Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Aichelau

Aufstellungsbeschluss
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen hat am 22.04.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Ziel und Zweck

Durch die 21. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie der dazu erforderlichen Nebenanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen werden. Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers den Anteil aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes bis zum Jahr 2035 auf 100 % (bis zum Jahr 2030 auf 80 %) zu erhöhen, plant der Vorhabenträger die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf der Gemarkung Aichelau. Mit der am 7. März 2017 von der Landesregierung verabschiedeten Verordnung zur Öffnung der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten (Freiflächenöffnungsverordnung – FFÖ-VO) können in Baden-Württemberg bei den bundesweiten Solarausschreibungen auch Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligen, landwirtschaftlichen Gebieten im Umfang von bis zu 500 MW pro Kalenderjahr bezuschlagt werden. Die Gemeinde Pfronstetten liegt mit allen Gemarkungen innerhalb dieses Gebietes. Der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung soll erhöht werden, um die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien weiter voranzubringen und einen wichtigen Beitrag zu den im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankerten Klimaschutzzielen zu leisten. Hierfür sollen die Ausschreibungen für Freiflächensolaranlagen geöffnet werden. Gleichzeitig sollen die Interessen der Landwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzes gewahrt werden, indem sowohl besonders geeignete landwirtschaftliche Nutzflächen, auch hinsichtlich der Einstufung der Leistungsfähigkeit der Böden und in Bezug auf die wirtschaftliche Bedeutung für landwirtschaftliche Betriebe, als auch für den Natur- und Landschaftsschutz bedeutsame Flächen möglichst geschont werden. Mit der 21. Änderung werden Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaik“ und Grünflächen mit der Zweckbestimmung Ausgleichsflächen ausgewiesen. Parallel zur Flächennutzungsplanänderung findet die Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanverfahrens in der Gemeinde Pfronstetten statt. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan bisher als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

Der Gemeinderat von Pfronstetten hat am 23.11.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Am 20.03.2024 hat der Gemeinderat den Vorentwurf gebilligt. Anschließend an den Beschluss des Vorentwurfes wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchgeführt (02.04.2024 – 03.05.2024). Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung besteht aus drei Teilflächen. Alle befinden sich auf der Gemarkung Aichelau. Die Fläche hat eine Größe von zusammen ca. 13,21 ha. Der südliche Teil (Strählensäcker) ist 3,05 ha groß, der mittlere Teil (Rothbuchenäcker) 3,47 ha und der nördliche Teil 6,69 ha. Der südliche Teil umfasst das Flurstück Nr. 397, der mittlere Teil umfasst das Flurstück. Nr. 505 und der nördliche Teil das Flurstück Nr. 500. Der südliche Teil, der am nächsten zum Siedlungsrand von Aichelau lieg, befindet sich ca. 850 m entfernt. Das Plangebiet wird wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt, begrenzt:

Der Beschluss der Verbandsversammlung über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

Der Vorentwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen wird mit Begründung (jeweils mit dem Datum vom 22.04.2024) von Montag, dem 06.05.2024 bis Freitag, dem 07.06.2024, auf den Internetseiten der Verbandsgemeinden des Gemeindeveraltungsverbandes unter den Internet-Adressen

www.hayingen.de
www.pfronstetten.de
www.zwiefalten.de

veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen der Flächennutzungsplanänderung an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar:

  • Gemeinde Zwiefalten, Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3, 88529 Zwiefalten
    (Trauzimmer/Zimmer 4, Erdgeschoss)
    Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag   08.00 Uhr – 12.00 Uhr
    Dienstag                  14.00 Uhr – 16.00 Uhr
    Donnerstag              14.00 Uhr – 18.00 Uhr
  • Stadt Hayingen, Stadtverwaltung, Marktstraße 1, 72534 Hayingen
    (Sitzungssaal)
    Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag   08.00 Uhr – 12.00 Uhr
    Dienstag                  14.00 Uhr – 17.00 Uhr
    Donnerstag              14.00 Uhr – 18.00 Uhr
  • Gemeinde Pfronstetten, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten
    (Sitzungssaal, Erdgeschoss)
    Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag   09.00 Uhr – 12.00 Uhr
    Montag u. Dienstag  13.30 Uhr – 16.00 Uhr
    Donnerstag              13.30 Uhr – 18.00 Uhr

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 07.06.2024, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei den Gemeindeverwaltungen Pfronstetten und Zwiefalten sowie bei der Stadtverwaltung Hayingen (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltungen Pfronstetten und Zwiefalten sowie an die Stadtverwaltung Hayingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde/der Stadt veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.

Zwiefalten, den 02.05.2024

Alexandra Hepp
Verbandsvorsitzende

Ausliegende Unterlagen:

Kategorien: Bauleitplanung