Bekanntmachungen zu Änderungen des Flächennutzungsplans

Öffentliche Bekanntmachungen

  1. Änderung des Flächennutzungsplans für die Gemeinbedarfsfläche „DGH Aichelau“, Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Aichelau
  2. Änderung des Flächennutzungsplans für die gewerbliche Baufläche „Lachenäcker“, Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Aichelau

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten-Hayingen hat am 15.10.2018 in öffentlicher Sitzung die Entwürfe der 11. und 12. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Die Entwürfe werden mit Begründung (jeweils mit dem Datum vom 15.10.2018) von Freitag, dem 02.11.2018 bis Montag, dem 03.12.2018, je einschließlich, bei der Gemeinde Zwiefalten, Marktplatz 3, 88529 Zwiefalten, der Stadt Hayingen, Marktstraße 1, 72534 Hayingen, und der Gemeinde Pfronstetten, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 03.12.2018, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei den Gemeindeverwaltungen Zwiefalten und Pfronstetten sowie bei der Stadtverwaltung Hayingen vorbringen oder schriftlich an diese Stellen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Pfronstetten, den 25.10.2018

Reinhold Teufel
Verbandsvorsitzender

Nachrichtlich:

11. Änderung:

12. Änderung: