Das Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet die Kommunen bei der Aufstellung von Bauleitplänen, die Planentwürfe und weitere Unterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitbeteiligung zusätzlich in das Internet einzustellen (§ 4a Absatz 4 BauGB). In Kraft tretende Bauleitpläne sollen ebenfalls entsprechend zugänglich gemacht werden (§§ 6a Absatz 2 und 10a Absatz 2 BauGB).
Um Bebauungspläne einzusehen, können Sie auch das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste nutzen.
Bekanntmachungen zu aktuell laufenden Bebauungsplanverfahren:
- Aufstellungsbeschluss 2. Änderung des Bebauungsplans „Breite Nord“, Aichelau 13. Juni 2024
- Aufstellungsbeschluss 20. Änderung des Flächennutzungsplans 2. Mai 2024
- Aufstellungsbeschluss 21. Änderung des Flächennutzungsplans 2. Mai 2024
- Feststellungsbeschluss 19. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 11. April 2024
- Feststellungsbeschluss 18. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 11. April 2024
- Feststellungsbeschluss 13. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 11. April 2024
Auf den nachstehend verlinkten Seiten werden die digital vorliegenden Bebauungspläne veröffentlicht: