Seit fast zehn Jahren wird über Windenergieanlagen im Wald der Holzgerechtigkeit in Aichelau diskutiert, jetzt ist es der EnBW als Projektentwickler gelungen, die laut Satzung der Holzgerechtigkeit notwendige Mehrheit von 75% der Holzberechtigten zu erreichen. 41 von 50 Miteigentümern haben unterschrieben, also 82%. Entsprechend der Beschlussfassung im Gemeinderat hat deshalb nun auch die Gemeinde als Miteigentümerin der Holzgerechtigkeit den Vertrag unterschrieben.
Als einzige Holzgerechtigkeit in der Region hat die HG Aichelau Statuten. Diese datieren aus dem Jahr 1907 und legen fest, dass „die bisher in Betracht genommene Nutzung“ nur überschritten werden, sofern mehr als dreiviertel der Holzberechtigten ihre Zustimmung geben. Nachdem die Verpachtung von Flächen für Windenergieanlagen sicherlich über das hinaus geht, was die Berechtigten im Jahr 1907 in Betracht gezogen haben, war diese Mehrheit erforderlich.
Die Statuten aus der Kaiserzeit regeln auch, dass sich die Mitglieder der Genossenschaft „den Beschlüssen der Majorität zu unterwerfen und zu fügen“ haben. „Wir als Gemeinde akzeptieren diese demokratische Festlegung, deswegen war es für uns auch folgerichtig, nach Erreichen der Mehrheit unsere Zustimmung zu erklären“, so Bürgermeister Reinhold Teufel, „wir gehen davon aus, dass dies auch von den übrigen Miteigentümern so akzeptiert wird“.
Einen verbindlichen Zeitplan für den Bau der sechs geplanten Anlagen gibt es noch nicht, dieser hängt letztendlich von der Baugenehmigung ab. Die Antragstellung soll baldmöglichst erfolgen.