In der Sitzung des Gemeinderats am 27.09.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Ausbau der Ortsdurchfahrten in Aichelau, Vorstellung der Ergebnisse der Fortschreibung des Allgemeinen Kanalisationsplans
Das Landratsamt plant im Bereich der beiden Ortsdurchfahrten in Aichelau (K 6747, Franz-Arnold-Straße, [blau] und K 6749, Hayinger Straße [grün]) eine umfassende Belagserneuerung. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass bis zum Sommer 2024 die Ausführungsplanung stehen soll, so dass dann im zweiten Halbjahr die Ausschreibung der Maßnahme angegangen werden soll. Die Vergabe der Bauleistungen soll möglichst noch im Jahr 2024 erfolgen. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2025 vorgesehen; es ist damit zu rechnen, dass sich diese sehr umfangreiche Maßnahme über zwei Jahre erstreckt.
Im Straßenkörper liegt mit der Wasserleitung, dem Schmutzwasserkanal, der Abwasserdruckleitung nach Aichstetten und mit den Versorgungsleitungen der Straßenbeleuchtung auch Infrastruktur der Gemeinde. Im Vorfeld der Maßnahme war deshalb zu prüfen, inwieweit diese Leitungen reparatur- bzw. erneuerungsbedürftig sind.
Bezüglich des baulichen Zustands des Schmutzwasserkanals konnte auf die Ergebnisse der im Rahmen der Eigenkontrollverordnung durchgeführten Kanaluntersuchungen zurückgegriffen werden. Diese Daten lassen aber keine Rückschlüsse darauf zu, ob das Kanalnetz insgesamt hydraulisch ausreichend groß bemessen ist. Nicht nur das Hochwasser im Ahrtal, sondern auch lokale Regenereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich die Intensität von Starkregenereignissen erhöht hat. Auch ein gut ausgebautes Kanalsystem wird extreme Starkregenereignisse nicht zu 100% bewältigen können, ein bekanntermaßen unterdimensioniertes Netz würde aber das Schadensrisiko deutlich erhöhen.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat am 28.06.2023 einer Überrechnung des Kanalnetzes zugestimmt, das Ingenieurbüro Langenbach in Sigmaringen wurde hiermit beauftragt. Nunmehr liegt das Ergebnis der Überrechnung des sogenannten Allgemeinen Kanalisationsplans (AKP) vor, dieses wurde dem Gemeinderat von Herrn Speth vom Ingenieurbüro Langenbach vorgestellt.
Festzuhalten ist, dass das Kanalnetz insgesamt nicht hydraulisch überlastet ist, so dass es nicht zwingend notwendig ist, den Kanal mit Millionenaufwand zu erneuern.
Anders ist die Situation der Wasserleitung. Hier gibt es immer wieder Rohrbrüche, so dass eine Erneuerung erforderlich und auch sinnvoll sein wird. Zwischen 600.000 und 800.000 € müssten hierfür aufgewendet werden.
Bürgermeister Reinhold Teufel wies darauf hin, dass die Kosten im Bereich Kanal / Wasser den Haushalt der Gemeinde nur im Bereich der Liquidität beanspruchen. Nachdem die Abschreibung und Verzinsung solcher Maßnahmen zu 100% über die Wasser- und Abwassergebühren abgedeckt werden, belasten diese den Ergebnishaushalt nicht. Allerdings müssen die genannten Verbrauchsgebühren hierfür deutlich angehoben werden.
Er schlug vor, lediglich die schadhaften Hausanschlüsse zu erneuern und den inzwischen ca. 50 Jahre alten Hauptkanal zu belassen. Die hieran festgestellten Schäden können mit sogenannten Inlinern, also Kunststoffschläuche, die grabenlos von innen an den Rohrwandungen angebracht werden, saniert werden. Hier bleibt aber ein Restrisiko, dass der Kanal dann in 20, 30 Jahren mit deutlich höherem Aufwand erneuert werden muss. Letztlich wurde festgelegt, dass vor einer Entscheidung der für eine Kanalerneuerung zu erwartende Kostenaufwand ermittelt werden soll. Herr Speth vom Ingenieurbüro Langenbach sagte zu, dass er diese Kostenermittlung spätestens bis zur Novembersitzung vorlegen wird.
Anlegung einer weiteren Bushaltestelle in Aichelau Standortfestlegung
Anders als in allen anderen Ortsteilen gibt es in Aichelau nur eine Bushaltestelle, an der Busse aus Richtung Pfronstetten / Aichstetten kommend halten können. Für Busse in die Gegenrichtung gibt es bisher keine Haltestelle. Wenn der Bus in Aichelau umdreht, kann auch der Einstieg in Richtung Pfronstetten an der vorhandenen Haltestelle erfolgen. Bei von Norden / Osten kommenden Linie ist dies aber nicht möglich. Deshalb soll im Zuge des Ausbaus der Franz-Arnold-Straße eine zweite Haltestelle an der Nordseite der Franz-Arnold-Straße eingerichtet werden. Der ideale Standort für eine zweite Haltestelle mit Fahrtrichtung Pfronstetten wäre zweifellos der Bereich in der Ortsmitte gegenüberliegend der bestehenden Haltestelle beim ehemaligen Rathaus. Dort sind die Platzverhältnisse aber sehr eingeschränkt, die Gemeinde hat dort keine eigenen Flächen.
Dies ist nur im Bereich der Grünfläche an der Abzweigung der Gemeindeverbindungsstraße nach Maßhalderbuch / Ödenwaldstetten (Wolfswiesen) der Fall. Der notwendige Hochbord („Kassler Bord“) wäre dort nicht störend, und im rückwärtigen Bereich wäre auch genügend Platz für eine Buswartehalle – die gegebenenfalls gleich realisiert werden könnte wie in Aichstetten, Huldstetten und Geisingen.
Dieser Standort am westlichen Ortsrand ist aber 350 m von der anderen Bushaltestelle und rund 650 m von den am östlichen Ortsrand geplanten Wohnbauflächen im Bereich Wiesenweg entfernt, speziell für Kindergarten- und Schulkinder wäre er zugegebenermaßen nicht ideal, die Überquerungssituation im Dreieck Franz-Arnold-Straße / Wolfswiesen / Straße nach Aichstetten ist sehr ungünstig. Im Gemeinderat wurde außerdem angemerkt, dass die weite Entfernung zwischen dem dortigen Einstig nach Pfronstetten und dem Ausstieg bei der Heimfahrt beim ehemaligen Rathaus ungünstig wäre, da viele Kinder mit dem Fahrrad oder Tretroller zur Bushaltestelle fahren.
Zwischen diesem Bereich und der Ortsmitte gibt es entlang der Franz-Arnold-Straße durchaus geeignetere Bereiche in privatem Eigentum, wobei allerdings nicht in jedem Fall auch genügend Platz für eine Buswartehalle wäre. Die Eigentümer wurden von der Gemeindeverwaltung kontaktiert. Von deren Seite wurde bisher keine Bereitschaft zur Bereitstellung der benötigten Flächen signalisiert. Die Aichelauer Gemeinderäte wurden gebeten, selbst auch Kontakt mit den in Frage kommenden Grundstückseigentümern aufzunehmen. Idealerweise könnte es dann auch gelingen, die Haltestellen für beide Fahrtrichtungen gegenüberliegend anzuordnen. Die Anlegung einer Haltestelle mit Bordstein, Belag und Wartehalle würde die Gemeinde geschätzt 25.000 € kosten.
Bereitstellung von Gemeindeflächen für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie
Der Ausbau der erneuerbaren Energien, mit dem sich die Gemeinde Pfronstetten bereits seit über zehn Jahren auseinandersetzt, gewinnt sowohl in politischer wie auch in genehmigungsrechtlicher Hinsicht spürbar an Dynamik. Zum 01.01.2026 wird es vom Regionalverband ausgewiesene Vorranggebiete geben, in denen Windenergieanlagen privilegiert sein werden. Sofern diese Vorranggebiete insgesamt mindestens 1,8% der Fläche des Regionalverbands ausmachen, sind dafür im restlichen Verbandsgebiet Windenergieanlagen ausgeschlossen. Dies war auch der Grund für die Gemeinde, einen vergleichsweise großen Teil der Gemarkungsfläche, nämlich die Staatswaldflächen sowie die Flächen der Gemeinde und der Holzgerechtigkeit im nördlichen und westlichen Gemarkungsbereich hierfür anzumelden.
Aktuell stellt sich die Situation im Gemeindegebiet und in der unmittelbaren Nachbarschaft wie folgt dar:
Seit fast zehn Jahren laufen in Aichelau Gespräche für Windenergieanlagen im Bereich Hausberg, der im Eigentum der Holzgerechtigkeit steht. Zunächst war hier der Projektentwickler wpd tätig, der seine Aktivitäten aber aufgrund des damals noch sehr restriktiven Artenschutzes (insb. Rotmilan) letztendlich einstellte. Seit 2020 ist hier die EnBW aktiv. Die Gemeindeverwaltung rechnet aktuell mit sechs Anlagen in diesem Bereich, die möglicherweise teilweise auch auf privaten (nicht-Holgerechtigkeits-) Flächen stehen könnten. Im Gegensatz zu allen anderen Holzgerechtigkeiten im Gemeindegebiet verfügt die Holzgerechtigkeit Aichelau über eine Satzung, nach der für einen Verpachtungsbeschluss keine Einstimmigkeit notwendig ist. Die notwendige Dreiviertelmehrheit ist nach Angaben der Holzgerechtigkeit inzwischen erreicht, so dass die Zustimmung der Gemeinde nicht mehr zwingend erforderlich ist. Insofern hat die Gemeinde keine echte Einflussmöglichkeit und könnte das Projekt insgesamt bestenfalls verzögern. Die hohe Zustimmungsrate bei den übrigen Miteigentümern lässt auch auf eine hohe Zustimmungsrate in der Aichelauer Bevölkerung schließen. Zudem hat die Gemeinde in der Vergangenheit signalisiert, ein mehrheitlich mitgetragenes Projekt nicht zu blockieren.
Im vergangenen Jahr hat Forst BW im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens die Staatswaldflächen im nördlichen und westlichen Gemeindebereich an den Projektentwickler maxwyn aus Hamburg / Elmshorn vergeben. Der Projektentwickler hat sich am 24.05.2023 im Gemeinderat vorgestellt. Eine genaue Anzahl der zur Realisierung vorgesehenen Anlagen ist noch nicht bekannt, es kann aber mit zwischen 10 und 20 Anlagen gerechnet werden. Eine direkte Einflussmöglichkeit der Gemeinde auf die Anzahl und Standorte der Anlagen ist derzeit nicht gegeben.
In der Nachbargemeinde Hohenstein gibt es bereits sehr weit gediehene Gespräche der Holzgerechtigkeit Oberstetten mit dem Projektentwickler wpd. Die Gemeindeverwaltung rechnet hier mit fünf bis sechs Anlagen, auch hier hat die Gemeinde keine Einflussmöglichkeit.
Die unmittelbar an den wpd-Projektbereich angrenzende Holzgerechtigkeit Pfronstetten ist aktuell in Gesprächen mit wpd. Sollte in der Holzgerechtigkeit die notwendige Einstimmigkeit erreicht werden, wäre es denkbar, dass mindestens zwei weitere Standorte hinzukommen. Nachdem die Gemeinde Miteigentümerin der Holzgerechtigkeit Pfronstetten ist, hat sie für diesen Bereich eine direkte Einflussmöglichkeit.
Gespräche gibt es auch im Bereich der Holzgerechtigkeit Tigerfeld, und zwar mit dem Projektentwickler Schöller SI aus Reutlingen. Auch hier wären, wenn die notwendige Einstimmigkeit erreicht werden kann, zwei bis drei Anlagen denkbar. Die Einflussmöglichkeit der Gemeinde wäre auch hier über das Miteigentum an der Holzgerechtigkeit gegeben.
Außerhalb des aktuell gegebenen Einflussbereichs der Gemeinde sind somit schon heute mit zwischen 16 und 26 Anlagen im Gemeindegebiet und fünf bis sechs Anlagen in unmittelbarer Nachbarschaft realistisch. Nachdem der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben westlich angrenzend an die Gemeinde (Bereich Kettenacker) ebenfalls Vorranggebiete plant, ist auch dort mit weiteren Anlagen zu rechnen.
Der Gemeinderat hat am 23.02.2022 beschlossen, insgesamt 20 Hektar für PV-Freiflächenanlagen zur Verfügung zu stellen. Im Nachgang hierzu hat sich das Gremium darauf verständigt, im Falle der Projektierungen von Windenergieanlage auf Flächen Dritter zu prüfen, in wieweit daran angrenzende Gemeindeflächen für Windenergieanlagen geeignet und vertretbar wären. In diesem Fall könnte auf eine Bereitstellung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen verzichtet werden.
Auch aus diesem Grund fand am 24.05.2023 die bereits erwähnte Vorstellung des Projektentwicklers maxwyn im Gemeinderat statt. Dabei wurde auch die Miteinbeziehung gemeindeeigener Flächen angesprochen – was nach Aussage von maxwyn denkbar wäre, ohne dass sich die Gesamtanzahl der Anlagen erhöhen müsste.
Aufgrund der einerseits höheren Einnahmen für die Gemeinde und der andererseits geringeren Flächeninanspruchnahme wurde beschlossen, diese Option zu prüfen. Der Projektentwickler maxwyn wurde gebeten, eine Gegenüberstellung des Anlagenlayouts (Anzahl, Standorte) einerseits rein für Staatswaldflächen und andererseits unter Berücksichtigung der Gemeindeflächen sowie ein Pachtangebot möglichst bis zur Oktober-Sitzung vorzulegen. Die Entscheidung, ob die Gemeinde sich mit eigenen Flächen in das maxwyn-Projekt einbringt, müsste bis zum Beginn der konkreten Projektplanung fallen, also bis Jahresende.
Im Nachgang hierzu haben sich auch die genannten weiteren Projektentwickler bei der Gemeindeverwaltung gemeldet, die ebenfalls Interesse an der Miteinziehung von Gemeindeflächen hätten. Im Interesse eines geordneten und transparenten Verfahrens schlug Bürgermeister Reinhold Teufel vor, auch diesen die Möglichkeit zu geben, in der Oktober-Sitzung ihre Vorschläge vorzustellen und ein entsprechendes Pachtangebot abzugeben. Dann könnte grundsätzlich entschieden werden, ob Gemeindeflächen für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden und mit welchem Projektentwickler dieser Weg gegebenenfalls beschritten werden soll.
Im Gemeinderat gab es nach hierzu wie vor kritische Stimmen, Einigkeit bestand aber in der Frage, dass solche Anlagen in der Region letztlich kaum zu verhindern sein werden. Angesichts der möglichen Einnahmen und der Herausforderungen, denen die Gemeinde entgegenblickt, wäre es aber unvernünftig, diese Option nicht zumindest zu prüfen. Der vorgeschlagenen Vorgehensweise wurde deshalb zugestimmt.
Zustimmung zur Verpachtung von Flächen der Holzgerechtigkeit Aichelau an die EnBW zur Errichtung von Windenergieanlagen
Der Gemeinde gehören 0,6 von insgesamt 32,1 Anteilen an der Holzgerechtigkeit Aichelau. Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung vom 14.09.2014 der Bereitstellung von Flächen der Holzgerechtigkeit Aichelau zur Errichtung von Windenergieanlagen zugestimmt. Das vom Projektentwickler wpd getragene Vorhaben ist letztendlich an den damals noch sehr strikten artenschutzrechtlichen Regelungen (Rotmilan) gescheitert.
Nach mehrjähriger Vorbereitung und umfangreichen Verhandlungen hat nun die EnBW als Projektentwickler der Holzgerechtigkeit im vergangenen Jahr ein Angebot zur Pacht von Flächen im Bereich Hausberg gemacht.
In den „Statuten für die Privatwaldgenossenschaft der Holzberechtigten in Aichelau“ vom 11.12.1907 ist folgendes geregelt:
§ 11
Die bisher in Betracht genommene Nutzung ist stets zu beachten und darf nur überschritten werden, sofern mehr als dreiviertel der Holzberechtigten ihre Zustimmung geben.
§ 15
In allen Verwaltungsfragen haben sich einzelne Mitglieder der Genossenschaft den Beschlüssen der Majorität zu unterwerfen und zu fügen. Es können jedoch nicht weniger als 10 Mitglieder einen derartigen Antrag stellen.
Eine juristische Prüfung hat ergeben, dass ein Verpachtungsbeschluss für diese Zwecke mit einer Mehrheit von 75% der Holzberechtigten, also der Miteigentümer der Holzgerechtigkeit Aichelau, möglich ist. Aktuell gibt es 50 Berechtige bzw. Miteigentümer, von denen inzwischen mehr als 37 dem Abschluss eines entsprechenden Pachtvertrags zugestimmt haben. Damit ist die notwendige Mehrheit auch ohne die Gemeinde erreicht, der Pachtvertrag kann somit abgeschlossen werden.
Im Pachtvertrag enthalten sind insgesamt 73 Hektar, auf denen nach Lage der Dinge vier Anlagen errichtet werden sollen. Darüber hinaus sollen – mit Billigung der Holzgerechtigkeit – auf angrenzenden Privatflächen zwei weitere Anlagen errichtet werden, um die Realisierbarkeit des Projekts zu gewährleisten. Die Details des Pachtvertrags müssen aus rechtlichen Gründen in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.
Die Gemeindeverwaltung geht von einem auf die Gemeinde entfallende jährlichen Mindestpachtertrag von 9.000 € aus. Hinzu kommt die entsprechend § 6 EEG mögliche und von der EnBW in Aussicht gestellt freiwillige Beteiligung der Kommunen im Einflussbereich der Anlagen, von der voraussichtlich ca. 80.000 € jährlich auf die Gemeinde Pfronstetten entfallen dürften.
Der Pachtvertrag hat eine feste Laufzeit von 30 Jahren. Im Vertrag enthalten ist eine über Bankbürgschaft abgesicherte Rückbauverpflichtung. Die Höhe der Bürgschaft ist nach Inbetriebnahme alle zehn Jahre zu überprüfen und – sollte sie nicht ausreichen – entsprechend anzupassen. Der Gemeinderat hat der Bereitstellung der Flächen zugestimmt.