Windkraft-Projektentwickler für die Staatswaldflächen stellt sich vor – Gemeinderat prüft die Bereitstellung von Gemeindeflächen

Die schraffiert dargestellten Staatswaldflächen wurden von Forst BW an einen Projektentwickler vergeben.

Der Gemeinderat hat im Februar 2022 grundsätzlich beschlossen, dass gemeindeeigene Flächen bis zu einer Obergrenze von 10 Hektar je Ortsteil für eine Nutzung mit PV-Freiflächenanlagen verpachtet werden können. Tatsächlich möglich wäre dies lediglich in den Ortsteilen Geisingen und Tigerfeld. Somit ist von insgesamt 20 Hektar möglichen Fläche auszugehen. Bei einer Verpachtung dieser Flächen wäre voraussichtlich von einer jährlichen Pacht von ca. 3.500 – 4.500 € pro Hektar auszugehen, insgesamt wären das zwischen 70.000 € und 90.000 € jährlich. Nach einer Realisierung der entsprechenden Anlagen könnte außerdem mit einer jährlichen Beteiligung nach § 6 EEG in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) erzeugtem Strom gerechnet werden.

Bei 20 Hektar wären eine Leistung von 20 Megawatt Peak (MWp) und eine jährliche Stromerzeugung von 20.000.000 kWh realistisch. Dadurch würden sich jährlichen Einnahmen nach § 6 EEG von ca. 40.000 € und damit Gesamteinnahmen von 120.000 € ergeben. 

Im Nachgang hat sich der Gemeinderat darauf verständigt, dass bei Projektierungen von Windenergieanlage auf Flächen Dritter zu prüfen ist, in wieweit hierfür auch daran angrenzende Gemeindeflächen geeignet und vertretbar wären. Dann könnte auf eine Bereitstellung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen verzichtet werden.

Das Land Baden-Württemberg hat vor kurzem weite Teile der Staatswaldflächen im westlichen Gemeindegebiet an den Projektentwickler MAX-wyn aus dem fränkischen Sengenthal vergeben. Hierbei handelt es sich um ein Tochterunternehmen der Firmengruppe Max Bögl, mit über 6.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an weltweit 40 Standorten und einem Jahresumsatz von über 2 Mrd. Euro zählt diese zu den größten Bauunternehmen in Deutschland. Das Unternehmen ist Marktführer bei der Herstellung, Lieferung und Errichtung von Hybridtürmen für Anlagen ab 130 Metern Nabenhöhe. 

Die Projektierung der Windenergieanlagen im Staatswald hat bisher nicht begonnen. Sofern die im vorgenannten Beschluss alternativ vorgesehene Bereitstellung von Gemeindeflächen für Windenergieanlagen in Erwägung gezogen wird, sollte dies zeitnah signalisiert werden. Aus diesem Grund hat die Gemeindeverwaltung Benjamin Hanke, den Geschäftsführer von MAX-wyn in den Gemeinderat eingeladen. Herr Hanke stellte nicht nur sein Unternehmen vor, sondern auch die Zielsetzungen und den Zeitplan für die Projektentwicklung. Von den Windverhältnissen her sieht er den Standort Pfronstetten sehr positiv. Im Vergleich zu seiner norddeutschen Heimat stellen die topografischen und geologischen Verhältnisse aber größere Herausforderungen dar, auch sei das Bauen im Wald aufwändiger als in der Freifläche. Deshalb und weil es auch keine Verpflichtung gegenüber Forst BW gebe, eine bestimmte Mindestanzahl von Anlagen im Staatswald zu errichten, zeigte er sich auch durchaus offen dafür, bei einer Miteinbeziehung von Gemeindeflächen einen Teil der Anlagen auch auf den gemeindeeigenen Freiflächen zu platzieren, ohne dass sich hierdurch die Gesamtanzahl der Anlagen verändern müsste.

Wie viele Anlagen denkbar sind – diese Frage wurde von Vertretern der Bürgerinitiativen gegen die Windkraft vorab formuliert – könne er allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilen. Dies gelte auch für die Frage der Netzanbindung, da diese auch von der Anzahl der Anlagen und damit der installierten Leistung abhänge. Erfahrungsgemäß sei es aber so, dass dieses Problem noch kein Projekt zu Fall gebracht habe.

MAX-wyn strebt an, das Projekt in den kommenden zwölf Monaten vorzubereiten, so dass in einem Jahr in die eigentliche Projektplanung eingetreten werden kann – dann auch mit Angaben zur Anzahl und Platzierung der Anlagen. Für die notwendigen Gutachten, insbesondere zur Geologie und zum Artenschutz, sowie für die Vorbereitung des Artenschutzes rechnet Herr Hanke mit einem weiteren Jahr, außerdem mit einer Genehmigungsdauer von ca. sechs Monaten. Somit wäre frühestens 2026 mit einem Baubeginn zu rechnen und der Betrieb könnte im Idealfall 2027 starten.

Bürgermeister Reinhold Teufel hob die Aussage hervor, dass bei einer Errichtung von Anlagen auf Gemeindeflächen die Gesamtzahl der Anlagen nicht zwingen höher sein müsse. Dies stelle aus seiner Sicht für die Gemeinde eine nicht unwesentliche Chance dar, die Einnahmesituation für einen sehr langen Zeitraum – mindestens 20 Jahre – deutlich zu verbessern. Würde die Gemeinde statt zweier Standorte für PV-Freiflächenanlagen Standorte für zwei Windenergieanlage zur Verfügung stellen, wären hierfür jährliche Pachteinnahmen in Höhe von mindestens 300.000 € realistisch. Pro Windrad mit einer Leistung von 7 MW kann nach Aussage von Herrn Hanke mit einer jährlichen Stromerzeugung von 15.000.000 kWh gerechnet werden, so dass hier die jährlichen Einnahmen nach § 6 EEG ebenfalls bei ca. 60.000 € liegen würde. Die Gesamteinnahmen würden somit bei 360.000 € jährlich liegen.

Beachtlich wäre hierbei, dass die dauerhaft der landwirtschaftlichen Nutzung entzogene Fläche bei einer Realisierung von zwei Windenergieanlage im Offenfeld-Bereich mit nur einem Hektar (0,5 Hektar pro Anlage) deutlich unter den 20 Hektar für zwei PV-Freiflächenanlagen liegen würde. Der Ertrag läge bei Windenergieanlage pro Hektar mehr als 60 Mal höher als bei PV- Freiflächenanlagen.  Dieser Aspekt wurde vom Vertreter der Ortsbauernverbände ausdrücklich angesprochen.

Der Gemeindeverwaltung ist bekannt, dass weitere Projektierer auf Eigentümer geeigneter Flächen zugegangen sind, um sich deren Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen zu sichern. Erfreulicherweise hat zumindest ein Projektentwickler aus der Region dies auch frühzeitig der Gemeindeverwaltung signalisiert. Aus diesem Grund hat die Gemeindeverwaltung auch die Möglichkeit eines Flächen-Poolings geprüft. Hierbei wären gemeindeeigene und private Flächen in einen Flächenpool aufgenommen worden und hätten dann nach gleichen Maßstäben an den Pachteinnahmen partizipiert. Trotz der für die Gemeinde deutlich geringeren Einnahmen hätte die Gemeindeverwaltung eine solche Pooling-Lösung in Betracht gezogen, wenn sich hierdurch ein größerer lokaler Konsens eingestellt hätte, konkret, wenn die örtlichen Bürgerinitiativen in diesem Fall die Errichtung von Windenergieanlagen mitgetragen hätten. Aus diesem Grund wurden die Bürgerinitiativen auch zu einer informellen Vorstellung dieses Modells im Gemeinderat eingeladen. Die Initiativen haben im Nachgang hierzu aber mitgeteilt, dass sie auch bei einer breiteren Streuung der Erträge an ihrer grundsätzlichen Ablehnung der Windenergie festhalten. Somit macht eine Pooling-Lösung keinen Sinn.

Hinzu kommt, dass die aktuell laufende Ausweisung von Wind-Vorrangflächen voraussichtlich dazu führen wird, dass außerhalb der ausgewiesenen Vorrangflächen keine Anlagen möglich sein werden. Nachdem mit den Flächen der Gemeinde und der örtlichen Holzgerechtigkeiten einen sehr großzügigen Vorschlag für die Ausweisung von Wind-Vorranggebieten gemacht wurde, wäre es überraschend, wenn der Regionalverband zusätzliche private Flächen als Vorranggebiete ausweisen würde. Somit ist die Realisierung von Projekten auf sonstigen privaten Flächen eher unwahrscheinlich.

Beschlossen wurde, dass die Möglichkeit der Bereitstellung von Gemeindeflächen näher geprüft werden soll. Der Projektentwickler MAX-wyn wurde um Prüfung gebeten, wie ein Anlagenlayout mit oder ohne Gemeindeflächen aussehen könnte – von der Anzahl und von der Lage der Anlagen her. Auf dieser Grundlage, idealerweise mit entsprechenden Fotosimulationen, könnte der Gemeinderat dann zum gegebenen Zeitpunkt entscheiden, ob die Realisierung der Anlagen mit oder ohne Gemeindeflächen erfolgen soll. Bei einer Realisierung von Windenergieanlagen auf Gemeindeflächen würde die Gemeindeverwaltung dann vorschlagen, auf die Bereitstellung weiterer Flächen für PV-Freiflächenanlagen zu verzichten, wobei dies grundsätzlich auch zusätzlich denkbar wäre. 

Kategorien: PV-Anlagen auf FreiflächenWindenergie