Erneuerbare Energien: Regionalverband veröffentlicht Suchraumkarten

Im Juli 2022 hat der Regionalverband das Verfahren zur Aufstellung der Teilregionalpläne Windenergie und Solarenergie eingeleitet, nunmehr wurden die Suchraumkarten veröffentlicht, auf deren Grundlage Vorranggebiete für Windenergieanlagen und PV-Freiflächenanlagen festgelegt werden sollen. Die Unterlagen können mit dem Link https://my.hidrive.com/share/idtztb49di heruntergeladen werden.

Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz vom 01.02.2023 hat der Landtag wie erwartet das vom Bundestag im „Wind an Land Gesetz“ vorgegebene Flächenziel von 1,8% der Landesfläche für die Windenergie verbindlich als Teilflächenziel an die Regionalverbände übertragen.  Außerdem sollen 0,2% der Landesfläche planerisch für PV-Freiflächenanlagen vorgesehen werden, und zwar bis September 2025.

Im Gegensatz zum ersten Anlauf vor zehn Jahren, bei dem den Kommunen ohne vorherige Abstimmung Suchraumkarten auf den Tisch geworfen wurden, hat der Regionalverband sehr früh den Kontakt mit den Gemeinden gesucht. Mit einer begleitenden Veranstaltungsreihe wurde zudem die Öffentlichkeit zu wesentlichen Aspekten der Windenergie- und Solarenergie informiert.

Die jetzt vorgestellten Suchraumkarten sind der Schritt auf dem Weg zur Ausweisung von Flächen. Sie zeigen dabei noch keine konkreten Flächen auf, sondern stellen die Gebiete dar, in denen keine harten Ausschlussgründe bekannt, die also grundsätzlich bei der Suche nach Vorrangflächen eine Rolle spielen können. In den Karten sind die Ortslagen grau dargestellt.

Hinweis: Die jeweiligen Legenden sind auf den Karten dargestellt,
die unter https://my.hidrive.com/share/idtztb49di heruntergeladen werden können!

In der Suchraumkarte Wind sind außerdem Vorsorgeabstände (1.000 m) grau schraffiert dargestellt. Derzeit ist also nicht zu befürchten, dass Windenergieanlagen näher als 1.000 am die Ortslagen heranrücken. Weitere Vorsorgeabstände sowie naturschutzbezogene Ausschlüsse sind farblich dargestellt, die entsprechenden Legenden geben hierzu Informationen. Vereinfacht kann gesagt werden: Die Flächen, die nicht farbig dargestellt sind, kommen für Windenergieanlagen grundsätzlich in Frage. Rund um das Zwiefalter Münster wurde ein Radius von 5 Kilometer gezogen (roter Kreis). Das Münster wird als höchst raumbedeutsames Kulturdenkmal eingestuft. In diesem Bereich wären Sichtbarkeitsanalysen zu historisch besonders relevanten Sichtachsen zu erstellen und deren Beeinträchtigung durch Windenergieanlagen zu bewerten.

Die Suchraumkarte Solarenergie stellt zur besseren Übersichtlichkeit die Waldflächen und sonstigen Ausschlussflächen separat dar. Auch hier gilt: Die Flächen, die nicht farbig dargestellt sind, kommen für PV-Freiflächenanlagen grundsätzlich in Frage.

Generell ist zu sagen, dass die Suchraumkulisse ist deutlich größer ist als das, was letztendlich als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen wird. Im weiteren Planungsprozess kommen zusätzliche Kriterien zum Tragen, da die Betroffenheit im Einzelfall beurteilt werden muss. Dies sind beispielsweise Hubschraubertiefflugstrecken, Höhenbeschränkungen aufgrund militärischer Radarführungen, Wildtierkorridore des Generalwildwegeplanes und Anlagenschutzbereiche von Funk- und Navigationsanlagen. 

Die Bilanzierung der Suchraumkarte Windenergie ergibt für die Region 29% Suchräume, wobei 9% ohne und 20% mit Prüfkriterien überlagert sind. Für die Suchraumkarte Solarenergie ergeben sich 42% Suchräume, wobei hier 10% keine Prüfkriterien zugrunde liegen und 32% mit Prüfkriterien überlagert sind.

Ein Gesamtblick auf die Suchraumkarte Windenergie macht deutlich, dass die Suchräume nicht gleichmäßig über die Region verteilt sind. In einigen Kommunen sind für die Windenergienutzung keine oder nur geringe Flächen vorhanden, in anderen ist die Suchraumkulisse – wie beispielsweise in der Gemeinde Pfronstetten – umfangreich. Für letztere ergibt sich in der weiteren Planung ein größerer Spielraum für die Abwägungen. Insgesamt wird aber aufgezeigt, dass alle Teilräume voraussichtlich einen Betrag zum Erreichen des Flächenziels liefern können.

Nachdem die Suchraumkarten Windenergie und Solarenergie von der Verbandsversammlung gebilligt wurden, wird bis zum 22.05.2023 ein freiwilliges, informelles Beteiligungsverfahren durchgeführt. Hierdurch wird der Öffentlichkeit schon vor der Abgrenzung konkreter Windenergie- und Solarenergiegebiete die Gelegenheit gegeben, sich über den „Spielraum“ für die regionale Windenergie- und Solarenergieplanung zu informieren und Hinweise und Anregungen einzubringen. Im Juli wird die Verbandsversammlung über die gewonnenen Erkenntnisse informiert, im November sollen dann die Entwürfe der Suchraumkarten vorliegen.

Welche konkreten Auswirkungen hat diese Planung für die Gemeinde Pfronstetten?

Bei den PV-Freiflächenanlagen ist die Situation eine andere als bei Windenergieanlagen. Für PV-Freiflächenanlagen, die ja im Regelfall im baurechtlichen Außenbereich realisiert werden, ist in jedem Einzelfall ein Bebauungsplan notwendig. Hier kann der Gemeinderat also steuern, wie dies zuletzt ja auch im Hinblick auf Anlagen im Ortsteil Aichelau erfolgt ist.

Windenergieanlagen sind dagegen baurechtlich privilegiert, für sie ist kein Bebauungsplan notwendig. Das bedeutet, dass in den Bereichen, die vom Regionalverband als Vorrangflächen für die Windenergie ausgewiesen werden, solche Anlagen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auch genehmigungsfähig sein werden. Und weil die Gemeinde Pfronstetten zumindest in der Suchraumkarte sehr große Potenzialflächen ausweist, ist damit zu rechnen, dass am Ende des Prozesses auch Vorrangflächen im größeren Umfang stehen werden.

Daraus folgt allerdings nicht automatisch, dass in diesen Bereichen auch Anlagen geplant und gebaut werden, hierfür ist natürlich auch noch die Zustimmung der Grundstückseigentümer erforderlich. Bei den Staatswaldflächen ist das Land Baden-Württemberg ja bereits aktiv geworden, die Flächen im westlichen und nördlichen Bereich wurden bereits an einen Projektentwickler übergeben.

Dass es im Gemeindegebiet Windenergieanlagen geben wird, ist also kaum mehr zu verhindern. Ziel der Gemeindeverwaltung ist es deshalb, im Planungsprozesse durch Gespräche mit der Verbandsverwaltung des Regionalverbands darauf hinzuwirken, dass das die Ausweisung von Vorrangflächen in einem vertretbaren Rahmen bleibt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass solche Anlagen auch Chancen bieten. Die Eigentümer geeigneter Flächen – und hier ist vor allem an die Holzgerechtigkeiten zu denken, die ja auch einen nicht unwesentlichen Teil der Bevölkerung repräsentieren – haben die Möglichkeit, sich dauerhafte und nicht unbeträchtliche Wertschöpfungsmöglichkeiten zu erschließen. Deshalb wirbt die Gemeindeverwaltung dafür, diesen Planungsprozess konstruktiv anzugehen.

Kategorien: PV-Anlagen auf FreiflächenWindenergie