Dem Ausbau der erneuerbaren Energien wird sowohl auf Bundes- wie auch Landesebene aktuell
sehr hohe Priorität eingeräumt. Die Bereitstellung von Flächen, die Schaffung von Planungssicherheit für Investoren, die Beschleunigung von Genehmigungen und die Reduzierung von Hindernissen sind derzeit Gegenstand von Bund-Länder-Abstimmungen und Gesetzgebungsverfahren. Die
Regionalplanung spielt dabei eine maßgebliche Rolle hinsichtlich der Flächensicherung und des
Erreichens der formulierten Ausbauziele.
Konkreter wird es im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg, das der Landtag im vergangenen Sommer beschlossen hat: Demnach müssen die Regionalverbände Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 2 Prozent der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Windenergie und Photovoltaik auf Freiflächen festlegen. In der Region Neckar-Alb sind das rechnerisch 5.058 ha.
Mit dem sogenannten Wind-an-Land-Gesetz hat der Bundestag verbindliche Flächenziele vorgegeben, bis zum 31.12.2032 müssen 1,8 % der Landesfläche für Windenergie planungsrechtlich gesichert sein.
Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat deshalb die Task Force Erneuerbare Energie eingerichtet. Die Task Force hat zur Aufgabe, die aktuellen Planungs- und Genehmigungszeiten für Windkraftanlagen zu halbieren, sie soll aber auch die Photovoltaik in den Blick nehmen. Parallel wurde die „Regionale Planungsoffensive zum Ausbau von Windkraft und Photovoltaik“ entwickelt. Zur möglichst schnellen Umsetzung der Vorgaben machen sich die Regionalverbände und damit auch der Regionalverband Neckar-Alb auf den Weg, die erforderlichen Flächen zur Umsetzung des 2 %-Ziels raumordnerisch zu sichern.
Bis Anfang 2024 soll ein Vorentwurf für den Teilregionalplan Windkraft und Solarenergie vorliegen und das Beteiligungsverfahren gestartet werden. Bis Ende 2025 soll ein Entwurf vorliegen, der als Satzung beschlossen und zur Genehmigung eingereicht werden kann. Am Ende stehen dann sogenannte Vorranggebiete für regionalbedeutsame Gebiete für Windkraftanlagen, und Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Freiflächen-PV-Anlagen. In dieses Verfahren ist nun der Regionalverband eingestiegen.
Konkret bedeutet das:
- Noch gibt es keine Karten und Pläne, aus denen hervorgeht, wo im Bereich der Gemeinde Pfronstetten Flächen für Windkraft- und Solaranlagen ausgewiesen werden. Die Entwürfe werden im Jahr 2023 erarbeitet.
- Die Flächen des Staatswaldes, die aktuell von Forst BW für eine Windkraftnutzung ausgeschrieben werden, können bei dieser Planung berücksichtigt werden. Auch wenn damit locker 2% des Gemeindegebiets (das wären rund 110 ha) überplant sein dürften, heißt das nicht, dass keine weiteren Flächen ausgewiesen werden. Nach aktueller Lesart muss das 2%-Ziel auf Ebene der Region erreicht werden!
- Die kommunale Ebene soll in die Planung einbezogen werden. So sollen Gebiete in möglichst konfliktarmen Bereichen festgelegt, die standörtlichen Voraussetzungen in der Planung gewichtet und entsprechende Verantwortlichkeiten kommuniziert werden. Die Gemeinden werden also beteiligt, aber es wird kein Wunschkonzert sein.
- Im Rahmen einer “dialogischen Bürgerbeteiligung” soll frühzeitig mit Fachveranstaltungen über die Themen, aber auch die Umsetzung auf kommunaler und Projektebene informiert werden. So steht am 08.12.2022 in Sirchingen eine erste Veranstaltung in dieser Reihe an.