Am 14.04.2024 findet der Bürgerentscheid in der Frage statt, ob die Gemeinde eigene Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung stellt, so dass bis zu vier der insgesamt 16 geplanten Anlagen auf Flächen der Gemeinde kommen können.
Die Gemeindeordnung sieht vor, dass im Vorfeld eines Bürgerentscheids „die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information“ dargelegt werden muss.
Mit einer Informationsbroschüre, die heute und morgen verteilt wird, kommen wir dieser Verpflichtung nach.
Natürlich ist diese Broschüre auch online verfügbar: