Weitere Beschlüsse des Gemeinderats

In der Sitzung des Gemeinderats am 20.03.2024 wurden folgende weitere Beschlüsse gefasst:

Zustimmung zum Teilregionalplan Solarenergie

Der Regionalverband Neckar-Alb hat den gesetzlichen Auftrag, Vorranggebiete für Solarenergienutzung im Umfang von mindestens 0,2 % der Fläche der Region Neckar-Alb auszuweisen. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands hat am 05.12.2023 den Teilregionalplan Solarenergie (Entwurf 2023) und den dazugehörigen Umweltbericht für die Beteiligung nach dem Raumordnungs- und Landesplanungsgesetz beschlossen. Im Rahmen des Verfahrens wurde auch die Gemeinde Pfronstetten um Stellungnahme gebeten. Unter https://beteiligung-regionalplan.de/neckar-alb_solar/beteiligung.php sind die entsprechenden Unterlagen öffentlich einsehbar, hierauf hat die Gemeinde im Mitteilungsblatt vom 18.01.2024 hingewiesen.

Bezüglich des Ausbaus der Erzeugung von Solarenergie durch PV-Freiflächenanlagen hat der Gemeinderat bisher zwei relevante Beschlüsse gefasst: Am 23.02.2022 wurde beschlossen, dass die Bereitstellung gemeindeeigener Flächen für solche Anlagen bis zu einer Fläche von 10 Hektar je Ortsteil in Betracht kommt und am 29.03.2023 wurde für private Flächen eine Obergrenze von 5% der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen je Ortsteil beschlossen.

Im Unterschied zu Windenergieanlagen sind PV-Freiflächenanlagen bauplanungsrechtlich nicht privilegiert. Für die Genehmigung solcher Anlagen im Außenbereich ist deshalb in jedem Einzelfall ein entsprechender Bebauungsplan erforderlich, so dass die Gemeinde bzw. der Gemeinderat hier eine umfassende Steuerungsmöglichkeit hat. Der Teilregionalplans Solarenergie entfaltet auch keine bauplanungsrechtliche Ausschlusswirkung. Der Gemeinderat kann somit grundsätzlich auch außerhalb der vorgesehenen Vorranggebieten über entsprechende Bebauungsplanverfahren Projekte ermöglichen.

Bisher wurde mit dem Bebauungsplan „Solarpark Enetsfeld“ in Aichstetten ein 6,6 ha großer Bereich für PV-Freiflächenanlagen freigegeben. Mit den Bebauungsplanverfahren „Solarpark Sießen“ (21,57 ha) und „Solarpark Strählensäcker und Rothbuchenäcker“ (13,21 ha) in Aichelau befinden sich zwei weitere Projekte in der Entstehung. Diese Bereiche wurden im vorliegenden Entwurf des Teilregionalplan Solarenergie auch entsprechend berücksichtigt:

Mit diesen gut 41 ha im Gemeindegebiet wird das (allerdings regionsweit einzuhaltende) Flächenziel von 0,2% bereits deutlich überschritten, dies würde bezogen auf das Gemeindegebiet lediglich eine Gesamtfläche von rund 11 ha erfordern. Vor diesem Hintergrund war die Gemeindeverwaltung der Ansicht, dass der vorliegende Entwurf insgesamt akzeptabel ist. Dieser Ansicht schloss sich der Gemeinderat an.

Bedarfsplanung für den Kindergarten vorgestellt

Miriam Fischer von der Gemeindeverwaltung stellte dem Gemeinderat die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2024/2025 vor. Aktuell gibt es im Kindergarten „Maria Königin“ vier Gruppen: Eine Regelgruppe für 3-jährige bis Schuleintritt (25-28 Kinder), eine altersgemischte Gruppe mit Regelöffnungszeit für über 2jährige (25 Kinder), eine Ganztagsgruppe für 3-Jährige bis Schuleintritt (20 Kinder) und eine Krippengruppe für Kinder von 1 bis 3 Jahre (10 Kinder). Außerdem werden vier Kinder aus der Gemeinde von Tagespflegepersonen betreut, die nicht in der Gemeinde wohnhaft sind.

Die Geburtenstatistik zeigt auf, dass die Kinderzahlen nach dem Tiefpunkt im vergangenen Jahr leicht auf 11 gestiegen sind. Der Zahnjahresschnitt sinkt dennoch von 15,2 Kindern auf 14,7 Kinder, von denen sich durchschnittlich 13,7 Kinder in der Gemeinde Pfronstetten dauerhaft aufhielten.

Im Kindergartenjahr 2022/2023 hatte der Betreuungsbedarf erstmals seit Jahren die vorhandenen Plätze überstiegen, und das obwohl die neue Krippe erst im vorangegangenen Kindergartenjahr in Betrieb gegangen war. Die katholische Kirche als Träger hatte sich daher vor Beginn des Kindergartenjahres Gedanken über Aufnahmekriterien bzw. Kriterien zur Platzvergabe gemacht und diese schriftlich festgehalten. So sollte eine möglichst gerechte Vergabe der begrenzten Betreuungsplätze in der Krippe gewährleistet werden. Die entwickelten Kriterien haben sich bewährt. Kinder, welchen in diesem Jahr kein Platz in der Einrichtung Maria Königin angeboten werden konnte, mussten an den Tagesmütterverein Reutlingen verwiesen werden.

Ein weiterer Ausbau der Betreuungsinfrastruktur wurde seitens der Gemeindeverwaltung geprüft. Insbesondere aufgrund fehlender finanzieller Mittel kann dies allerdings aktuell nicht angegeben werden. Hinzu kommt, dass der Bedarf absehbar zurückgehen wird.

Im laufenden Kindergartenjahr übertraf speziell im Krippenbereich der Betreuungsbedarf die vorhandenen Plätze zunächst geringfügig, weswegen eine Warteliste mit drei Kindern eingerichtet werden musste. Die im Vorjahr erstellten Kriterien zur Platzvergabe boten hier einen guten Anhaltspunkt, möglichst gerechte Vergaben zu tätigen. Im Laufe des Kindergartenjahres konnten alle Kinder aufgenommen werden.

Für das neue Kindergartenjahr 2024/2025 gingen erneut mehr Anmeldungen ein, als Plätze vorhanden sind. Insbesondere sind die Gruppen im Kindergartenbereich sehr gefragt. Bei einigen Kindern der Krippe wurde deshalb der Übergang in den Kindergarten verzögert, wodurch fast alle Kinder im Kindergarten aufgenommen werden können. Dennoch gibt es eine Warteliste mit aktuell drei Kindern. Die Eltern wurden hierüber informiert und über ein ggf. möglich werdendes Nachrücken aufgeklärt. Die Reihenfolge der Platzvergabe erfolgt nach den oben genannten Kriterien.

In der Diskussion wurde angeregt, unverzüglich in die Planung zusätzlicher Kindergarten- oder Krippenplätze einzusteigen. Bürgermeister Reinhold Teufel lehnte dies unter Hinweis auf die finanzielle Lage der Gemeinde ab. Zudem lassen die gesunkenen Kinderzahlen vermuten, dass sich die Lage ab 2027 entspannen wird. Als grundsätzlich denkbar stufte der Bürgermeister dagegen die Idee eines Waldkindergartens ein. In Zwiefalten wird die Kirche eine entsprechende Gruppe einrichten, sollte diese nicht ausreichen um auch einen entsprechenden Bedarf in Pfronstetten zu decken, könnte darüber nachgedacht werden.

Haushaltsplan 2024 beschlossen

Kämmerer Tim Scheible stellte den Haushaltsplan 2024 vor. Im Rahmen der Haushaltsberatungen im Vorjahr hatte die Gemeindeverwaltung die grundsätzliche finanzielle Situation der Gemeinde ausführlich erläutert, nämlich dass der Gewerbesteuer-Geldsegen aus dem Jahr 2018 seinerzeit sehr bewusst für Projekte eingeplant wurde, die kurz vor der (zumindest teilweise kreditfinanzierten) Umsetzungen standen oder fest eingeplant waren. Es bestand Einigkeit, dass diese Mehreinnahmen in die Infrastruktur investiert werden und eben nicht im Haushalt versickern sollen.

Bei der Abwicklung dieser Projekte – zu nennen sind hier der Neubau Bauhof, der Neubau Dorfgemeinschaftshaus Aichelau und der Umbau Rosen-Saal – wurde die Gemeinde in mehrerlei Hinsicht kalt erwischt: Zunächst flatterte eine Gewerbesteuerrückzahlung in Millionenhöhe ins Haus, dann explodierten aufgrund der Corona-bedingten Lieferkettenprobleme die Baupreise und schließlich fiel auch noch eine eingeplante größere Gewerbesteuerzahlung aus. In Summe führte dies dazu, dass sich in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 eine Finanzierungslücke von über drei Millionen Euro auftat. Allerdings stehen hinter dieser Lücke auch Investitionen in Höhe von insgesamt über zehn Millionen Euro, bei denen ein Fremdkapitalanteil von 30% grundsätzlich auch nichts Ungewöhnliches wäre – aber dieser war eben so nicht geplant.

Aus diesem Grund wurden bereits 2023 zum Teil seit Jahrzehnten unveränderte Steuern und Gebühren angepasst, zu nennen sind hier die Grundsteuer und die Hallennutzungsentgelte. Im laufenden Jahr werden die Bestattungs- und Verwaltungsgebühren folgen. Unlängst wurden zudem die Bauplatzpreise angepasst. Diese Anpassungen sind auch deshalb nötig, weil die Gemeinde über kurz oder lang keine Zuschüsse mehr bekommen wird, wenn die Ausschöpfung der eigenen Einnahmemöglichkeiten nicht gewissen Mindestanforderungen entspricht.

Eine neue Situation bringt das Haushaltsjahr 2024 in steuerrechtlicher Hinsicht: Die Gemeinde ist nun in vielen Bereichen umsatzsteuerpflichtig – aber eben teilweise auch vorsteuerabzugsberechtigt. Beim Dorfgemeinschaftshaus Aichelau und auch beim Rosensaal können so Vorsteuern in mindestens fünfstelliger Höhe gespart werden.

Der Ergebnishaushalt 2024, in dem der operative Betrieb der Gemeinde abgebildet wird, wird mit Erträgen von 4,28 Millionen Euro und mit Aufwendungen von 6,54 Millionen Euro gerechnet. Nachdem 2022 bei der Gewerbesteuer ein überdurchschnittliches Ergebnis erzielt wurde, bekommt die Gemeinde entsprechend der Systematik des Finanzausgleichs 2024 deutlich weniger Zuweisungen vom Land und muss gleichzeitig höhere Umlagen an Land und Landkreis bezahlen, was zu einem Defizit führt. Im Finanzhaushalt, der die Liquidität der Gemeinde abbildet, machen sich vor allem die baulichen Investitionen bemerkbar: Von den gesamten Auszahlungen in Höhe von 5,94 Millionen Euro entfallen allein 4,1 Millionen Euro auf investive Maßnahmen. Zur Finanzierung muss die Gemeinde ihre Rücklagen weitgehend aufbrauchen und gleichzeitig noch eine Neuverschuldung in Höhe von 2,2 Millionen Euro vorsehen.

„Wir machen in diesem Jahr weitestgehend nur die laufenden Projekte fertig, neue Dinge werden nur in kleinerem Umfang angegangen“ machte Bürgermeister Reinhold Teufel deutlich. 1,2 Millionen Euro sind für das DGH Aichelau eingeplant, 1,1 Millionen Euro für den Rosen-Saal. Eine neue Maßnahme ist der Umbau des Lehrerwohnhauses, hier sollen Räumlichkeiten für den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich geschaffen werden. Hierfür steht eine erste Finanzierungsrate von 100.000 € bereit. „Leider lässt das hierfür angekündigte Zuschussprogramm nach wie vor auf sich warten“, bedauerte Teufel. Weitere 125.000 € sind für die Fortsetzung der Schulsanierung eingeplant, 138.000 € stehen für einen möglichen Anschluss des Sportgeländes Pfronstetten an das Wasser-, Abwasser- und Stromnetz bereit. 200.000 € stehen als erste Rate für ein deutlich abgespecktes Nahwärmenetz in Pfronstetten bereit, um Schule, Albhalle, Kindergarten und Rose mit Wärme zu versorgen. Rund 630.000 € sind an Investitionen in die Bereiche Wasser, Abwasser, Straßen und Breitband geplant, 31.000 € fließen in die Spielplätze.

Kämmerer Tim Scheible machte in seinem Ausblick deutlich, dass aus den Investitionen von heute die Abschreibungen von morgen ergeben, die im Ergebnishaushalt abzudecken sind. Strukturell wäre die Gemeinde mit der derzeitigen Einnahmesituation nicht in der Lage, weitere Großprojekte wie die Sanierung der Albhalle anzugehen. Aus wirtschaftlicher Sicht wären deshalb zusätzliche Einnahmen zum Beispiel aus den erneuerbaren Energien eine Grundvoraussetzung hierfür. Der Gemeinderat stimmte dem Planwerk insgesamt einstimmig zu.

Bestuhlung für Veranstaltungsräume ausgewählt

Die Arbeiten zur Fertigstellung des Dorfgemeinschaftshauses in Aichelau und des Bürgersaals Rose in Pfronstetten laufen, beide Veranstaltungsräume sollen bis Jahresende fertiggestellt sein. Es ist nun an der Zeit, die Veranstaltungsmöblierung für beide Veranstaltungsräume zu beschaffen.

Die Gemeindeverwaltung hatte vorgeschlagen, in beiden Veranstaltungsräumen die aus dem Vereinsraum der Albhalle und dem Dorfgemeinschaftshaus Huldstetten bekannten Klapptische im Format 160/70 zu beschaffen. Hier sprach sich der Gemeinderat allerdings für die in der Albhalle verwendeten Klapptische im Format 160/80 aus – um mehr Platz für Deko und Geschirr zu haben. Bezüglich der Stühle werden wie vorgeschlagen, Holzschalenstühle mit Rundstahlrohr beschafft, wie sie in der Albhalle vorhanden sind. Die für den Vereinsraum der Albhalle und das Dorfgemeinschaftshaus Huldstetten beschafften gepolsterten Stühle haben sich nicht bewährt, da sie sehr schmutzanfällig und schwer zu reinigen sind. Auf Wunsch des Gemeinderats soll allerdings auf die sogenannten Reihenverbinder verzichtet werden, mit denen die Stühle bei einer Reihenbestuhlung zusammengesteckt werden können.

Für den Saal des Dorfgemeinschaftshauses in Aichelau ergibt sich unter Berücksichtigung der brandschutzrechtlichen Vorgaben für eine Möblierung mit Tischen und Stühlen eine benötigte Anzahl von 21 Tischen und (bei sechs Stühlen pro Tisch) 126 Stühlen. Sinnvollerweise sollten auch für den Vereinsraum Tische und Stühle beschafft werden, hier sind unter Berücksichtigung der brandschutzrechtlichen Vorgaben maximal sechs Tische und 36 Stühle möglich. Insgesamt ergibt das für das das DGH Aichelau 27 Tische und 165 Stühle.

Für den Bürgersaal Rose in Pfronstetten ergibt sich unter Berücksichtigung der brandschutzrechtlichen Vorgaben eine benötigte Anzahl von 32 Tischen und 192 Stühlen. Nachdem für den Bereich der Bühne abhängig von der Art der Veranstaltung auch Tische und Stühle benötigt werden, werden für den Bürgersaal Rose in Pfronstetten insgesamt 34 Tische und 200 Stühle beschafft.

Insgesamt stehen somit 61 Tische und 365 Stühle zur Beschaffung an. Das Auftragsvolumen dürfte bei mindestens 40.000 – 50.000 € liegen. Die Gemeindeverwaltung wird entsprechende Angebote einholen und dem Gemeinderat dann einen Vergabevorschlag vorlegen.

Bebauungsplanverfahren fortgesetzt und eingeleitet.

Gebilligt hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Solarpark Strählensäcker und Rothbuchenäcker“ in Aichelau, mit dem auf drei Teilflächen mit insgesamt 13,21 ha PV-Freiflächenanlagen ermöglicht werden sollen. Martin Homm vom Architekturbüro Künster erläuterte die Planung, die insbesondere eine Eingrünung der von der Gemeindeverbindungsstraße her ersichtlichen Seite vorsieht. Nächster Schritt ist nun eine frühzeitige Bürgerbeteiligung mit gleichzeitiger Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Im Entwurf beschlossen wurde der Bebauungsplan „Lachenäcker I“ in Aichelau, hier sollen Erweiterungsflächen für die Fa. Paravan ermöglicht werden. Gegenüber dem Vorentwurf vom 23.10.2019 wurden im Westen Heckenpflanzung anstatt Baumpflanzung vorgesehen und die Eingrünung im Westen insgesamt wurde von 4,50 m auf 7,00 m verbreitert. Hinsichtlich der Art der Baulichen Nutzung wurden für die geplante Nutzung unerhebliche Beschränkungen vorgenommen, außerdem wurden die Aufnahme von planexternen Ausgleichsmaßnahmen, redaktionelle Anpassungen und Ergänzung der Begründung zu agrarstrukturellen Belangen beschlossen. Der beschlossene Entwurf wird nun öffentlich ausgelegt. Und schließlich wurde der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Wimsener Straße III“ in Tigerfeld gefasst. Mit diesem Verfahren erfolgt die Anpassung des Straßen-Ausbauprogramms des Bebauungsplans an die tatsächlich vorgenommene Erschließung. Auch dieser beschlossene Entwurf wird nun öffentlich ausgelegt.

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