Weitere Beschlüsse des Gemeinderats

Auf den Bericht zum Thema PV-Freiflächenanlagen wird hingewiesen. In seiner Sitzung vom 29.03.2023 hat der Gemeinderat außerdem folgende weitere Beschlüsse gefasst.

Haushaltsplan 2023 beschlossen

Bürgermeister Reinhold Teufel wies zu Beginn der Beratungen darauf hin, dass er in den vergangenen 30 Jahren kaum eine Haushaltsrede eines Kämmerers gehört habe, in der es nicht geheißen hat, dass die Zeiten schwieriger werden und eisern gespart werden müsse. Im Unterschied zu den meisten Jahren zuvor sei es aber im Hinblick auf die kommenden Jahre tatsächlich so.

Die Gemeinde sei natürlich nicht „pleite“, aber es sei eine alte Weisheit, dass man auf Dauer nicht mehr ausgeben kann, wie man einnimmt. Die mittelfristige Finanzplanung zeige das auf, was sich auch schon bei den beiden letzten Haushalten angedeutet hat: Die Einnahmen der Gemeinde halten absehbar mit den Ausgaben nicht mehr stand, die Gemeinde lebt von der Substanz.

Bei den Beratungen zu Gebührenanpassungen in den letzten Jahren wurde hierauf hingewiesen, aber weder bei den Bauplatzpreisen und den Bestattungsgebühren noch bei den Backgebühren oder den Bezugsgebühren für das Mitteilungsblatt wurden letztendlich kostendeckende Gebührensätze beschlossen. Es war zugegebenermaßen politisch nicht einfach, angesichts prall gefüllter Festgeldkonten (die kurioserweise zu Zeiten des Negativzinses auch noch Kosten verursachten) den Bürgern höhere Kosten zuzumuten. Die Gründe waren also zwar stichhaltig, die Entscheidungen hatten aber eben doch zur Folge, dass sich Defizite ergeben.

Den Geldsegen aus der Gewerbesteuer, den die Gemeinde 2018 erhalten hat, wurde damals sehr bewusst für Projekte eingeplant, die kurz vor der (zumindest teilweise kreditfinanzierten) Umsetzungen standen oder fest eingeplant waren. Es bestand Einigkeit, dass diese Mehreinnahmen in die Infrastruktur investiert werden und eben nicht im Haushalt versickern sollen.

Zur Veranschaulichung der Verwendung dieser Mittel gab Bürgermeister Reinhold Teufel gab einen Überblick über die Investitionen der letzten Jahre:

Nachdem absehbar war, dass speziell durch den zunehmenden Bedarf im Bereich der Kleinkindbetreuung nicht mehr alle Kinder in der Gemeinde einen Kindergartenplatz bekommen können, wurde für gut eine Million Euro eine Kinderkrippe angebaut. Der Auszug der Sparkasse aus dem Erdgeschoss des Rathauses bot die Möglichkeit, ein barrierefrei erreichbares Bürgerbüro einzurichten und das im EG seit Jahrzehnten unveränderte Gebäude zu sanieren. Die Gemeinde hat hier rund 320.000 € investiert, und die zusätzlichen Räumlichkeiten ermöglichten die Unterbringung einer Paketannahmestelle – eine Einrichtung, die heute niemand mehr missen möchte. Nachdem sich der Gemeinderat sehr stark dafür eingesetzt hatte, wurde das ehemalige Gasthaus Rose in Pfronstetten erworben. Die Gemeindeverwaltung hatte hier lange gezögert, weil dieses sehr große Gebäude absehbar einen entsprechend hohen Unterhaltungs- und Sanierungsaufwand mit sich bringt. Die zusätzlichen Räumlichkeiten ermöglichten es aber, in der Gemeinde eine Einkaufsmöglichkeit zu schaffen, die gut angenommen wird und die Grundversorgung auf eine neue Stufe gesetzt hat. Für Familienfeiern und Vereinsveranstaltungen standen bisher in der Gemeinde nur der Vereinsraum der Albhalle, die Albhalle selbst und das Dorfgemeinschaftshaus Huldstetten zur Verfügung. Der Erwerb der Rose ermöglicht es, mit einer Sanierung des Saals eine unstrittig gegebene Lücke zu schließen. Für diesen Umbau hat die Gemeinde eine Förderung aus dem ELR erhalten, was bei Gemeinbedarfseinrichtungen heutzutage eher die Ausnahme als die Regel ist. Für den Erwerb und den notwendigen Umbau der Rose insgesamt wird die Gemeinde am Schluss rund 2,5 Millionen Euro investiert haben. Die Unterbringung des Bauhofs war in der Vergangenheit schlicht erbärmlich. Die Mitarbeiter hatten weder Arbeits- noch Aufenthaltsräume, noch nicht einmal Toilettenanlagen standen zur Verfügung. Es war im Gemeinderat schon lange klar, dass hier etwas getan werden musste. Aufgrund der Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer wurde dieses Projekt lediglich früher angegangen als zunächst vorgesehen. Zunächst war beabsichtigt, ohne große Planungskosten eine Maschinenhalle zu errichten, die dann nach und nach vom Bauhof selbst ausgebaut wird. Allerdings ist dieses Ansinnen schon an der notwendigen Baugenehmigung gescheitert! Ohne komplette Planung kann kein Brandschutzkonzept erstellt werden, ohne Brandschutzkonzept gibt es keine Baugenehmigung. Letztendlich wurde das Projekt als ganz normale Baumaßnahme abgewickelt, am Schluss werden 1,8 Millionen Euro investiert sein. Dank der Perspektive, dass geeignete Räumlichkeiten geschaffen werden, ist es vor einigen Jahren gelungen, den altersbedingt erforderlichen personellen Neuanfang im Bauhof zu ermöglichen. Von der schlagkräftigen und gut ausgestatteten Bauhofmannschaft profitiert die Gemeinde jetzt in vielfältiger Art und Weise.

Vier Wochen nach seinem Amtsantritt im Jahr 2008 wurde er, so Reinhold Teufel, erstmals auf das Thema Dorfgemeinschaftshaus Aichelau angesprochen. Nachdem auf der Prioritätenliste des Gemeinderats das Dorfgemeinschaftshaus in Huldstetten an erster Stelle stand, wurde das Projekt in Aichelau erst nach dessen Fertigstellung angegangen. Zunächst war der Umbau des Schul- und Rathauses geplant. Angesichts der Vorgaben der Denkmalpflege und auch der Kosten kam schließlich ein Neubau ins Gespräch, wobei von Anfang an klar war, dass dieses Projekt die Millionengrenze reißen wird. In enger Abstimmung mit einem örtlichen Bauausschuss, an dem sich jeder Interessierte beteiligen konnte, wurde die Planung mit Gesamtkosten von 1,2 Millionen Euro erstellt und die Baugenehmigung eingeholt. Das Projekt hätte im April 2020 starten sollen, musste dann aber aufgrund eines tragischen Unglücksfalls gestoppt werden. In der auch durch die Corona-Zeit bedingte Zwangspause kam seitens der Feuerwehr die Forderung, das Gebäude größer als geplant zu bauen. Nach langer Diskussion hat der Gemeinderat dem zugestimmt, die Planung wurde überarbeitet. Diese Mehrkosten und die seit dem Planungszeitraum 2019 zu verzeichnende rasante Baukostensteigerung hat dazu geführt, dass wir aktuell bei einem Kostenstand von 2,4 Millionen Euro sind. Durch Eigenleistungen, die im größeren Umfang geplant sind, können diese Kosten aber noch reduziert werden.

Der Erwerb von Flächen ist für die Gemeinde eine wichtige Aufgabe. Bedeutsam ist dabei, dass Flächen nur dann erworben werden können, wenn sie zum Verkauf stehen. Insofern war es richtig, dass in den vergangenen Jahren für gut eine dreiviertel Million Euro Grundstücksflächen erworben wurden.

Zahlreiche kleinere Maßnahmen runden das Bild ab: 120.000 € wurden in die Neugestaltung des Friedhofs in Aichelau investiert, 415.000 € für ein neues Einsatzfahrzeug der Feuerwehr und für neue Buswartehallen wurden und werden nach diesem Jahr gut 60.000 € ausgegeben sein. Die PV-Anlage auf dem Rathaus hat 30.000 € gekostet, wird sich aber durch den möglichen Eigenverbrauch sehr schnell amortisieren. In die Spielplätze in der Gemeinde werden wir die Gemeinde Ende des Jahres, wenn der Spielplatz in Pfronstetten abgerechnet ist, insgesamt auch 65.000 € investiert haben, die 15.000 € für die Zaunanlage um die Pfronstetter Hüle seien auch erwähnt. Für die Erschließung von Baugebieten wurden rund 850.000 € aufgewendet.

Diese Projekte aufsummiert, wurden in den vergangenen Jahren über 10 Millionen Euro investiert.

Angesichts dieser Summe muss die Frage erlaubt sein: Was davon war Luxus, was hätte die Gemeinde sich sparen können? Die Projekte an sich waren und sind sinnvoll und stellen wesentliche Verbesserungen hinsichtlich der Infrastruktur der Gemeinde dar. Natürlich hätte man es beim DGH Aichelau bei der ursprünglichen Planung belassen können, dann wäre es heute vermutlich schon fertig und die Gesamtkosten wären eine halbe Million niedriger. Letztendlich hat sich aber der Gemeinderat auch hier sehr bewusst dafür entschieden, die Wünsche der Aichelauer zu berücksichtigen. Dies sicher auch, weil ein großer Teil der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde in Aichelau erwirtschaftet wurde und wird.

Insgesamt waren die Projekte zum Zeitpunkt der Entscheidung im Gemeinderat sauber geplant und schlüssig finanziert. Damals war nicht absehbar, dass die Baukosten innerhalb von drei Jahren um über 35% steigen, was aber tatsächlich eingetreten ist. Diese Kostensteigerungen haben dazu geführt, dass dieses Gesamtpaket statt 8,5 nun eben 10,2 Millionen Euro und damit 20% mehr kostet, als dies eingeplant war. Hinzu kam im vergangenen Jahr eine nicht vorhersehbare Rückzahlung bei der Gewerbesteuer in Höhe von 1,3 Millionen Euro, so dass gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung 3,5 Millionen zusätzlich zu decken sind.

Diese Mehrkosten wurden in den vergangenen Jahren weitgehend über die liquiden Mittel abgedeckt. Es wäre auch kaum vermittelbar gewesen, wenn die Gemeinde auf der einen Seite erhebliche Anstrengungen unternimmt, um Negativzinsen zu vermeiden, und auf der anderen Seite Zinsen bezahlt, um Kredite aufzunehmen. Logische Folge ist aber, dass nach Verwendung der liquiden Mittel nunmehr Darlehen in entsprechender Höhe aufzunehmen sind. Dies ist im vergangenen Jahr bereits erfolgt und wird sich – abhängig vom weiteren Verlauf bei den Investitionen – fortsetzen.

Die Liquidität, also der Betrag, den die Gemeinde auf dem Konto hat, ist aber nur ein Teil der Haushaltswahrheit. Die im Ergebnishaushalt geführte Bilanz der laufenden Einnahmen und Ausgaben ist die andere, noch dazu die wichtigere. Schließlich ist hier erkennbar, ob eine Gemeinde in der Lage ist, den laufenden Betrieb zu finanzieren und Mittel für künftige Investitionen anzusparen.

Alle genannten Investitionen finden sich im Ergebnishaushalt wieder, und zwar mit ihren kalkulatorischen Kosten, also Abschreibung und Verzinsung. Und diese müssen, so sieht es das neue Haushaltsrecht vor, jährlich erwirtschaftet werden. Dies ist bei einem Kindergarten ebenso wenig aus dem laufenden Betrieb heraus möglich wie bei einem Dorfgemeinschaftshaus. Diese rechnerischen Defizite müssen durch Mehreinnahmen in anderen Bereichen erwirtschaftet werden, sonst kann der Haushaltsausgleich nicht gelingen.

Für das Jahr 2023 wird im Ergebnishaushalt mit einem Defizit in Höhe von rund 340.000 € gerechnet. Daraus folgt zweierlei: Die Gemeinde kann in diesem Jahr keine Mittel für künftige Projekte ansparen und das Basiskapital der Gemeinde reduziert sich um diesen Betrag.

Die Gemeinde Pfronstetten hat als eine der ersten Gemeinden in der Region bereits im April 2021 die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 erstellt. Das sich durch Fortschreibung dieser Bilanz ergebende Basiskapital liegt aktuell bei ca. 7 Millionen Euro, erst wenn dieser Betrag durch einen dauerhaft nicht ausgeglichenen Ergebnishaushalt abgeschmolzen ist, wäre von einer Zahlungsunfähigkeit zu sprechen.

Davon ist die Gemeinde weit entfernt, und ein solcher Kurs würde von der Rechtsaufsichtsbehörde auch nicht tatenlos hingenommen werden. Allerdings sei es jetzt an der Zeit, hier gegenzusteuern – nichts Anderes schlage die Gemeindeverwaltung nunmehr vor, machte Bürgermeister Reinhold Teufel deutlich.

Wenn die laufenden Einnahmen niedriger sind als die laufenden Ausgaben, gibt es genau zwei Möglichkeiten: Entweder müssen die Einnahmen steigen oder die Ausgaben reduziert werden.

Größter Einzelposten sind naturgemäß die Personalausgaben. Einsparungen sind nur durch Stellenreduzierungen denkbar, hierfür sieht die Gemeindeverwaltung allerdings keine Spielräume. Während andere Gemeinden für das Thema § 2b Umsatzsteuergesetz eine zusätzliche Stelle geschaffen haben, hat die Gemeindeverwaltung dies durch Rationalisierungen und eine konsequente Umsetzung der Digitalisierung bisher ohne zusätzliche Stellen geschafft. Sofern das Team so beisammenbleibt, sollte dies auch in Zukunft gelingen.

Bei den sächlichen Ausgaben konnten schon bisher erhebliche Kostenreduzierungen insbesondere durch Energiespaßmaßnahmen erzielt werden. Weitergehende Sparmöglichkeiten sind angesichts der allgegenwärtigen Kostensteigerungen nicht zu erkennen.

Insofern ist es vor allem die Einnahmenseite, die zu einer Verbesserung des Gesamtergebnisses beitragen kann.

Als ersten Schritt in diese Richtung schlägt die Gemeindeverwaltung vor, die Kostendeckungsgrade bei den Leistungen der Gemeinden zu überprüfen. Bereits im vergangenen Jahr hat das Landratsamt bei der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans 2022 darauf hingewiesen, dass beispielsweise der Kostendeckungsgrad bei den Bestattungsgebühren mit ca. 31% deutlich zu niedrig ist. Deshalb ist im laufenden Jahr eine Neukalkulation vorgesehen. Rechtlich ist es zulässig, hier auf eine Kostendeckung von 100% zu gehen –  und angesichts der Verpflichtung zum Haushaltsausgleich wäre dies auch geboten. Schließlich machen die Friedhofsgebühren bei einem Sterbefall den weitaus geringsten Teil der Kosten aus und es gibt wenig Argumente dafür, dass die Gemeinde hier Leistungen subventioniert.

Auch bei den Nutzungsgebühren für die Veranstaltungsräume wird die Gemeindeverwaltung ansetzen. Diese wurden teilweise seit Jahrzehnten nicht mehr angepasst, und speziell bei Veranstaltungen in der Albhalle liegen die bei der Gemeinde anfallenden Kosten für Strom, Wasser, Heizung und Personal deutlich über dem, was zu bezahlen ist. Auch hier sollte zumindest was die laufenden Kosten angeht eine vollständige Kostendeckung angestrebt werden. Auch die Frage, in wie weit für die Nutzung der Albhalle für sportliche Zwecke eine Miete erhoben wird – was in Nachbargemeinden längst der Fall ist – wird zu diskutieren sein.

Bei den unlängst erfolgten Anpassungen der Backgebühren und der Bezugsgebühren blieben die neuen Festsetzungen deutlich unter dem, was kostendeckend wäre und teilweise auch unter dem, was die Gemeindeverwaltung vorgeschlagen hatte. Auch hier gibt es – wie in bei nahezu jeder Leistung der Gemeinde – gute Gründe, weshalb nicht die gesamten Kosten an die Bezieher der Leistungen weitergegeben werden. In solchen Fällen sollten die Gebühren aber im Auge behalten bleiben und zumindest an die Inflation angepasst werden.

Bei den Bauplatzpreisen muss es einen deutlichen Schritt nach oben geben. Gerade für die neu erschlossenen Baugebiete sind die Kosten wesentlich höher als früher. Hier wird die Gemeindeverwaltung vorschlagen, Bauplätze nur noch zu kostendeckenden und eben nicht mehr zu politischen Preisen zu verkaufen – zumal auch die Gemeindeordnung vorschreibt, dass Grundstücke nur zum vollen Wert abgegeben werden dürfen. Nach ersten Vergleichen mit Nachbargemeinden wird die Gemeinde Pfronstetten auch dann noch im unteren Preisbereich liegen – zum einen, weil die Aufkaufpreise in anderen Gemeinden deutlich höher sind, zum anderen aber auch, weil viele Gemeinden durch den Verkauf von Bauflächen auch Erträge für den Haushalt generieren.

Während die Gemeinde bei der Gewerbesteuer mit 350% schon von jeher einen vernünftigen Hebesatz anwendet, ist der Hebesatz bei der Grundsteuer A mit 320% seit nahezu 30 Jahren unverändert. Berücksichtigt man den Verbraucherpreisindex, zahlen die Grundstückseigentümer heute nur noch 60% der Grundsteuer, die sie vor 30 Jahren bezahlt haben. Nachdem Nachbargemeinden den Hebesatz unlängst auf 350% bzw. 360% angehoben haben, ist eine Anpassung in diesem Bereich sicherlich nicht unverhältnismäßig.

Dass bei den Steuern und Gebühren Anpassungen notwendig sind, dürfte kaum zu verneinen sein. Wie stark diese Schritte sein müssen, hängt ganz wesentlich davon ab, ob der Haushaltsausgleich durch höhere oder zusätzliche Einnahmen an anderer Stelle gelingt.

Hier bieten die erneuerbaren Energien eine Chance, wie sie es in der Vergangenheit noch nie gegeben hat. Die Gemeinde hat erstmals die Möglichkeit, dauerhafte und planbare Einnahmen zu generieren, die dann auch vollumfänglich bei der Gemeinde bleiben – und eben nicht wie Einnahmen aus der Gewerbesteuer zu 70% über die Umlagen an den Landkreis oder das Land abgeführt werden müssen. Aus seiner Sicht, so Bürgermeister Reinhold Teufel, wäre es sträflich, wenn die Gemeindeverwaltung nicht auf diese Einnahmemöglichkeiten hinweisen würde – und im Hinblick auf die finanziellen Handlungsspielräume der Gemeinde in der Zukunft unklug, wenn die Gemeinde diese Chancen nicht nutzen würde.

Anschließend erläuterte Kämmerer Tim Scheible die Zahlen für das Planwerk 2023. Bei Erträgen von 5,2 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe von 5,54 Millionen Euro ergibt sich im Ergebnishaushalt das angesprochene Defizit von 340.000 €. Der Finanzhaushalt, der die Zahlungsströme der Gemeinde abbildet, schließt unter Berücksichtigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 1,5 Millionen Euro mit einem Defizit von 370.525 €.

Neben der Fortsetzung der Finanzierung der laufenden Großprojekte werden weitere 50.000 € in die Digitalisierung der Gemeindeverwaltung und des Bauhofs investiert. Unter anderem wird ein digitales Ratsinformationssystem eingeführt, so dass die Räte in Zukunft keine Papiervorlagen mehr erhalten. Der Bauhof bekommt zudem noch einen Gabelstapler, so dass dessen Ausstattung nunmehr abgeschlossen ist.

450.000 € werden in die Brandschutzsanierung der Grundschule saniert, dem stehen Zuschüsse in Höhe von 139.000 € entgegen. Für den Glasfaserausbau in der Gemeinde fällt eine erste Rate von 120.000 € an. Rund 180.000 € werden im Abwasserbereich investiert, 235.000 € in Straßenbauprojekte. 36.500 € werden für Spielplätze aufgewendet, 12.000 € für den Bereich Friedhöfe. Für die Weiterentwicklung des PhänoPfads sind 10.000 € eingeplant. Die größte Einzelinvestition, nämlich 1,2 Millionen Euro für das Nahwärmenetz, wird nur dann anfallen, wenn es von Anfang an genügend Wärmekunden geben wird, um das Netz auch rentabel zu betreiben. Dies bleibt noch abzuwarten. Davon wird letztlich auch abhängen, ob die geplante Kreditaufnahme tatsächlich notwendig ist, was letztlich zu einem Schuldenstand von 1.748 € pro Einwohner führen würde.

Dass die Investition der „Jahrhunderteinnahme“ aus der Gewerbesteuer in die genannten Infrastrukturprojekte richtig war, wurde in der anschließenden Diskussion im Gemeinderat nicht in Frage gestellt. Allerdings wurde der Wunsch geäußert, dass die Gemeindeverwaltung frühzeitiger über erkennbare Abweichungen in der Finanzplanung berichtet. Gemeinderätin Nicole Frasch merkte in diesem Zusammenhang an, dass es für den Gemeinderat auch sehr schwer war, bei der Vielzahl der parallel abgewickelten Projekte den Überblick zu behalten. Gemeinderat Ernst Störkle machte die knappe personelle Ausstattung der Gemeindeverwaltung im Bereich der Bauverwaltung verantwortlich dafür, dass diese Entwicklung lange Zeit unter dem Radar bleib. Gemeinderat Karlheinz Schultes sprach von einem unguten Bauchgefühl speziell im Hinblick auf die von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagenen Verbesserung der Einnahmensituation durch den Ausbau der erneuerbaren Energien. Er argwöhnte, dass der Gemeinderat aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung in diese Richtung „getrieben“ werden soll. Diesbezüglich gab Bürgermeister Reinhold Teufel Entwarnung: Nichts läge der Gemeindeverwaltung ferner als den Gemeinderat zu irgendetwas zu treiben. Aus seiner Sicht stellen die erneuerbaren Energien vielmehr eine Chance dar, wie es sie für Kommunen noch nie gegeben habe: Die stabilen und langfristig gesicherten Einnahmen aus diesem Bereich würden der Gemeinde Handlungsspielräume eröffnen und auch in der Frage der Anpassung der Steuern und Gebühren den Druck aus dem Kessel nehmen. Ob und in welchem Umfang der Gemeinderat diese Chance nutzen will, sei dessen ureigene Entscheidung.

Auch wenn die vorliegenden Plandaten einen massiven Anstieg der Verschuldung erwarten lassen, der sich noch verstärken würde, wenn die in den Folgejahren eingeplanten Einnahmen nicht realisiert werden können, hat der Gemeinderat dem Werk einstimmig zugestimmt.

Jahresabschluss 2020 der Wasserversorgung

In der Gemeinde Pfronstetten wird die Wasserversorgung als sogenannter Regiebetrieb geführt. Regiebetriebe sind grundsätzlich so zu führen, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird und sollen darüber hinaus nicht nur eine volle Kostendeckung, sondern auch einen Ertrag für den Haushalt erzielen. Die Jahresabschlüsse für die Wasserversorgung der Gemeinde Pfronstetten sowie die entsprechenden Steuererklärungen werden seit dem Wirtschaftsjahr 2011 durch den örtlichen Steuerberater Herrn Eberhard Bez durchgeführt.  Die Umsatzerlöse beliefen sich im Wirtschaftsjahr 2020 auf 193.586,09 € und sind somit rund 21.928,35 € höher als im Vorjahr. Die Aufwendungen für den Wasserbezug fallen mit 141.786,83 € im Vergleich zum Vorjahr in ähnlicher Höhe aus (2019: 140.118,77 €). Außerdem sind Bauhofleistungen mit 5.516,51 €,  Instandhaltungskosten mit 12.381,57 €, pauschale Verwaltungskosten von 20.000,00 € und Abschlusskosten von 4.000,00 € angefallen. Für den Austausch von Wasserzählern wurden 937,50 aufgewendet. Im Wirtschaftsjahr 2020 wurde insgesamt ein positives Jahresergebnis in Höhe von 10.331,92 € erzielt, nachdem im Vorjahr noch ein Defizit in Höhe von 17.812,86 € verbucht werden musste. Der Gemeinderat stellte dieses Ergebnis fest.

Bedarfsplanung für den Kindergarten

Miriam Fischer stellte den jährlichen Bericht zur Bedarfsplanung für den Kindergarten vor. Aktuell gibt es im kirchlichen Kindergarten Maria Königin in Pfronstetten eine Regelgruppe für 3-jährige bis Schuleintritt mit 25 bis höchstens 28 Kinder, außerdem eine altersgemischte Gruppe mit Regelöffnungszeit für 2-jährige bis und 14 Jahre mit 25 Kinder. Die Höchstgruppenstärke reduziert sich in dieser Gruppe für jedes aufgenommene 2-jährige Kind um einen Platz. Die Anzahl der Kinder im Kindergartenalter muss überwiegen. In einer weiteren Ganztagsgruppe für 3-Jährige bis Schuleintritt werden bis zu 20 Kinder betreut. In der neuen Krippengruppe für Kinder vom 1. Lebensjahr bis höchstens 3 Jahre ist Platz für zehn Kinder. Derzeit werden außerdem vier Kinder aus der Gemeinde von vier auswärtigen Tagespflegepersonen betreut.

Die Geburtenstatistik zeigt auf, dass die Kinderzahlen im Vergleich zum Rekord-Vorjahr stark zurückgegangen sind, mit sieben Neugeborenen haben sie den Tiefpunkt der letzten zehn Jahre erreicht. Der Jahresdurchschnitt der letzten zehn Jahre sinkt somit von 15,9 Kindern auf 15,2 Kinder.

Rückblickend auf das Kindergartenjahr 2021/2022 konnte festgehalten werden, dass die neue Krippengruppe im Oktober 2021 und damit fast pünktlich zum Beginn des Kindergartenjahres in Betrieb genommen und mit neun von zehn Plätzen auch fast komplett belegt werden konnte. Auch für dieses Kindergartenjahr wurde ein zentraler Anmeldetermin eingerichtet, über welchen die Eltern durch persönliche Anschreiben per Post informiert wurden.  Die Familien hatten so die Möglichkeit, ihren konkreten Betreuungsbedarf zu äußern. Die gemeldeten Bedarfe konnten vollständig abgedeckt werden. 

Im Kindergartenjahr 2022/2023 hat der Bedarf wieder die vorhandenen Plätze überstiegen. Die Kirche als Träger hat deshalb vor Beginn des Kindergartenjahres Aufnahmekriterien bzw. Kriterien zur Platzvergabe eingeführt. Dies hat sich bewährt, es waren alle Plätze belegt. Kinder, welchen in diesem Jahr kein Platz in der Einrichtung Maria Königin angeboten werden konnte, mussten an den Tagesmütterverein Reutlingen verwiesen werden.

Auch im kommenden Kindergartenjahr 2023/2024 wird der Bedarf die vorhandenen Plätze geringfügig übersteigen, weswegen eine Warteliste mit aktuell drei Kindern eingerichtet werden musste. Die fehlenden Plätze liegen im Krippenbereich. Für die Zukunft laufen noch immer Überlegungen, die Angebote der Kinderbetreuung weiter auszubauen. Dies gestaltet sich allerdings gerade in finanzieller Hinsicht sehr schwierig. Entsprechende Zuschussanträge wurden bereits gestellt. Ohne diese wird eine Umsetzung jedoch nicht möglich sein. Gerade im Hinblick auf die 2022 stark gesunkenen Geburtenzahlen stellt sich hier jedoch die Frage der akuten Notwendigkeit. Auch im Jahr 2023 wurde zum Zeitpunkt der Erstellung der Bedarfsplanung erst ein Kind geboren.

Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.

Brandschutztechnische Ertüchtigungen der Wunderbuch-Grundschule

In diesem Jahr sind umfangreiche Sanierungs- und Umbauarbeiten an der Wunderbuch-Grundschule geplant. So soll im Bereich der sogenannten „Alten Turnhalle“ der Boden erneuert und der Zugangsbereich saniert werden. Im Bereich der Pausenhalle wird eine Wand eingezogen, damit die dort befindlichen Toilettenanlagen in das Gebäude einbezogen werden. Im westlichen Bauteil wird im, rückwärtigen Bereich ein barrierefreier Zugang geschaffen und insgesamt wird das Gebäude brandschutztechnisch ertüchtigt. Hierzu gehört beispielsweise der Umbau einzelner Fenster zu Fluchtfenstern. Die Arbeiten sollen zwischen April und September durchgeführt und zum neuen Schuljahr abgeschlossen werden.

Zwei Gewerke stehen zur Vergabe an:

Die Metallbauarbeiten (Lieferung und Einbau eines neuen Türelements für den Haupteingang und einer Tür für den zusätzlichen rückwärtigen Eingang) wurden für 18.652,06 € an die Fa. Gebr. Waldner GmbH aus Riedlingen vergeben. Die Kostenschätzung belief sich auf 17.850 €. Die Schlosserarbeiten (Lieferung und Montage einer Fluchtwegetreppe sowie einer Stahl-Feuerschutztür, Kostenschätzung 7.633,85 €) wurden für 8.151,50 € an die Fa. Josef Leippert aus Engstingen vergeben. Die Trockenbauarbeiten (Lieferung und Einbau von Wänden in Trockenbauweise und Unterdecken in den hinzukommenden Gebäudebereichen, Kostenschätzung 18.716 €) wurden für 20.197,33 € an die Fa. Götz & Röder GmbH & Co. KG aus Römerstein vergeben.

Einsparungen beim Umbau des Rosen-Saals

Das planende Büro Hartmaier + Partner aktualisiert derzeit die Kostenschätzung für das Projekt. Zu erwarten ist, dass der bisher angenommene Finanzierungsbedarf von 1,42 Millionen Euro aufgrund der allgemeinen Baupreisentwicklung nicht mehr eingehalten werden kann. Die Gemeindeverwaltung hat deshalb mit dem Büro Hartmaier + Partner und den Fachplanern IB Büchele (Heizung, Lüftung, Sanitär) und IB Puscher (Elektro) Möglichkeiten zur Kostenreduzierung besprochen, die dem Gemeinderat vorgelegt und von diesem gebilligt wurden.

Die bisher als überdachte Stahlkonstruktion vorgesehene Terrasse vor dem Saal wird massiv ausgeführt. Hierfür wird parallel zum Gebäude eine Stützmauer gebaut, an der seitlich ein Geländer angebracht wird. Auf diese Stützmauer kann dann zu einem späteren Zeitpunkt die ursprünglich angedachte Überdachung und Verglasung angebracht werden, auf die vorerst jeweils ebenfalls verzichtet wird. Die Terrasse selbst wird gepflastert, was Eigenleistungen durch die örtlichen Vereine ermöglicht.

Der notwendige barrierefreie Zugang zum Saal war zunächst als „Serpentinen-Stahltreppe“ links vom Eingang und damit zum ehem. Gasthaus hin geplant. Diese Rampe soll nun vor der angesprochenen Stützmauer und damit parallel zum Gebäude realisiert werden. Sollte der schwer sanierbare Bereich des ehemaligen Gastraums tatsächlich einmal abgerissen werden, würde dies die Schnittstellenproblematik vereinfachen. Insgesamt ergeben sich mögliche Einsparungen in Höhe von rund 40.000 €.

Auch bei der Gebäudetechnik werden engere Maßstäbe angelegt. Auf die vorgeschlagenen Durchlauferhitzer an den Handwaschbecken in den Toiletten wird verzichtet, nur im Behinderten-WC, das gleichzeitig auch als Wickelstation dient, wird es also Warmwasser am Handwaschbecken geben. Dies ist auch gängige Praxis in der Gastronomie und reduziert die Baukosten um ca. 2.500 €, wobei sich auch Einsparungen im laufenden Betrieb ergeben. Ebenso wird auf eine fest installierte Beschallungsanlage verzichtet. Auch im früheren Rosen-Saal – von der Nutzung her ja vergleichbar – gab es diese nicht, zudem führt die rasante Entwicklung bei der Technik dazu, dass eine solche Anlage schnell veraltet. Hierdurch können 79.000 € eingespart werden. Verzichtet wird auch auf eine strukturierte Verkabelung (LAN-Netz, ca. 7.000 €), zumal der Betrieb rechtlich gesehen auch deutlich komplizierter wäre als das ohnehin auch vorgesehene WLAN-Netz. Eine ebenfalls mögliche Einsparung von ca. 4.000 € bei der Lichtsteuerung (normale Schalter statt BUS-System) soll nur dann realisiert werden, wenn das Licht im Saal und auf der Bühne dennoch dimmbar ist.

Ein wesentlicher Kostenfaktor sind mit ca. 150.000 € die Außenanlagen. Nachdem die Befestigung des Hofraums aktuell noch absolut tauglich ist, wurde die Umgestaltung dieses Bereichs auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Somit wären nur die im östlichen Bereich vorgesehenen Parkflächen wassergebunden zu befestigen. Der in der Baugenehmigung vorgesehene Ladepunkt für Elektrofahrzeuge muss aber zwingend realisiert werden.

Möglich, aber von der Verwaltung nicht vorgeschlagen und vom Gemeinderat auch nicht gewünscht sind Einsparungen bei der Heizung. So könnte im Saal auf eine Fußbodenheizung verzichtet und die Beheizung – wie zu Zeiten des Gasthauses Rose – mit Warmluft über die Lüftungsanlage vorgesehen werden. Nachdem bei der Sanierung eine Isolation im Boden eingebaut und die Wärmedämmung insgesamt verbessert wird, könnte dies in der Praxis auch tatsächlich funktionieren. Weil aber dann die Lüftungsanlage entsprechend größer dimensioniert werden müsste und bei Nutzungen im Winter eine längere Aufheizphase einzuplanen wäre, wird hierauf verzichtet.

Für dieses Projekt erhält die Gemeinde einen Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in Höhe von 385.200 €. Aus diesem Grund muss das Projekt bis September 2024 abgeschlossen und auch abgerechnet sein. Der aktualisierte Zeitplan sieht deshalb vor, dass die Gewerke HLS (Heizung, Lüftung,

Sanitär), Elektro und Estrich im II. Quartal ausgeschrieben, im September vergeben und im IV. Quartal durchgeführt werden. Dies würde es dann ermöglichen, dass über die Wintermonate Eigenleistungen im Bereich Trockenbau, Innenputz und Maler erbracht werden können. Die Bodenbelags- und Fliesenarbeiten werden dann im IV. Quartal ausgeschrieben und im Dezember vergeben. Die Fertigstellung wäre dann Mitte 2024 möglich.

Der Bürgermeister darf für die Jagdgenossenschaften handeln

Die Jagdgenossenschaften Aichelau und Pfronstetten haben 2021 jeweils eigene Satzungen beschlossen, in denen gleichlautend geregelt ist, dass die Verwaltung der Jagdgenossenschaften für sechs Jahre auf den Gemeinderat übertragen wird und dass der Gemeinderat entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung den Bürgermeister und Dritte mit der Erledigung von Aufgaben aus seinem Zuständigkeitsbereich beauftragen kann. Aufgrund der Neuregelungen im Umsatzsteuerbereich darf die Gemeinde die Geschäfte der Jagdgenossenschaften nicht mehr über die Konten der Gemeinde abwickeln, sondern muss vielmehr für jede Jagdgenossenschaft ein eigenes Bankkonto eröffnen. Seitens der angefragten Bank wird als Nachweis der Legitimierung der zeichnungsberechtigten Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung ein entsprechender förmlicher Beschluss des Gemeinderats vorausgesetzt. Der Gemeinderat stimmte deshalb förmlich dem Vorschlag zu, dass

der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung die ihm sonst durch Gesetz oder vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben erledigen oder zur Erledigung an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung delegieren darf.

Bebauungsplan „Brünnle“ in Geisingen soll neu gefasst werden

Die Festsetzungen der verschiedenen Bebauungspläne im Bereich „Brünnle“ in Geisingen sind im Laufe der Jahre unübersichtlich geworden. Im Sinne der Vereinheitlichung und um Missverständnissen vorzubeugen, wird der Bebauungsplan im Ganzen neu gezeichnet und die Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans sowie seinen Änderungen und Erweiterungen in einem Planwerk klarstellend zusammengefasst. Anlass hierfür ist eine beantragte Änderung der festgesetzte Traufhöhe von 3,80m auf 4,70m, mit der eine zweigeschossige Bebauung ermöglicht wird. Die Grundzüge der städtebaulichen Planung werden durch die Neufassung des Bebauungsplans nicht berührt, am ursprünglichen städtebaulichen Konzept wird festgehalten. Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Der Gemeinderat hat dem Aufstellungsbeschluss zugestimmt und den Entwurf des Bebauungsplans „Brünnle, Neufassung 2022“ nebst den örtlichen Bauvorschriften gebilligt.

Weitere Ökokonto-Maßnahme

Der Gemeinderat hat sich schon mehrfach mit dem Thema Ökokonto befasst. Ursprünglich war vorgesehen, mit einer vergleichsweise großen Ökokonto-Maßnahme in Aichstetten den bestehenden und absehbaren Bedarf an Ökopunkten für bereits abgeschlossene und laufende Bauleitplanverfahren abzudecken. Der Gemeinderat hat dies abgelehnt und die Gemeindeverwaltung beauftragt, mehrere, von der räumlichen Ausdehnung her kleinere Maßnahmen vorzuschlagen. Zur Deckung des verbleibenden Bedarfs an Ökopunkten wird nunmehr eine weitere Maßnahme vorgeschlagen, nämlich die Extensivierung einer Grünlandfläche auf Flst. Nr. 267 in Aichelau:

Durch diese Maßnahme auf einer Fläche von 1,9 Hektar können ca. 153.440 Ökokonto-Punkte generiert werden, die dem Bebauungsplanverfahren „Lachenäcker“ in Aichelau zugeordnet werden sollen. Bei den angegebenen Ökopunkten handelt es sich um ungefähre Angaben. Um eine genaue Einschätzung geben zu können, muss die Fläche während der Vegetationsperiode vor Ort überprüft werden. Das benötigte Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde, die gegebenenfalls erforderlich werdende Pflegemaßnahme wird zunächst dem Pächter angeboten. Die Kosten der Maßnahme werden im weiteren Verfahren ermittelt. Der Gemeinderat hat der Maßnahme grundsätzlich zugestimmt.

Gemeinde stellt Fläche für Bienenstand zur Verfügung

Tobias Knupfer aus Pfronstetten hat vor kurzem die Neuimkerschulung beim Bezirksimkerverein Münsingen Schwäbisch Alb e.V. besucht und bereits eigene Völker gebildet und angemeldet. Er hat nun bei der Gemeindeverwaltung angefragt, ob er im Gewann Lauxenbühl auf dem Grundstück Flst. Nr. 666/1 (nordwestlich der beiden Schuppengebäude) einen Bienenstand aufstellen darf.

Der Zugang würde entlang des Waldrands erfolgen. Der zuständige Revierförster Michael Baur wurde über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt. In diesem Bereich wandert der Wald sukzessive in den angrenzenden Wiesenteil vor, weshalb Herr Knupfer einen kleinen Teil der unterständigen (z.T. dürren) Sträucher zurückschneiden würde, um ein Aufstellen der Beuten und einen Flug der Bienen zu ermöglichen. Grundsätzlich wäre für diese Anfrage entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde der Bürgermeister zuständig. Allerdings wird vorgeschlagen, die Bereitstellung der Fläche kostenlos vorzunehmen. Zum einen wäre die anzusetzende Pacht so gering, dass der Aufwand für die Verbuchung höher wäre als der Ertrag. Zum anderen schlägt die Gemeindeverwaltung vor, angesichts der Bedeutung der Bienen für den Naturhaushalt hier ein Zeichen zu setzen und bewusst auf eine Pacht zu verzichten. Dieser grundsätzlichen Entscheidung stimmte der Gemeinderat zu.

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