Gemeinderat beschließt Stellungnahme zum Teilregionalplan Wind

Der die Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis umfassende Regionalverband Neckar-Alb hat den gesetzlichen Auftrag, Vorranggebiete für Windenergienutzung im Umfang von mindestens 1,8 % der Regionsfläche auszuweisen. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands hat am 05.12.2023 den Teilregionalplan Windenergie (Entwurf 2023) und den dazugehörigen Umweltbericht für die Beteiligung nach dem Raumordnungs- und Landesplanungsgesetz beschlossen. Im Rahmen des Verfahrens wurde auch die Gemeinde Pfronstetten um Stellungnahme gebeten. Unter https://beteiligung-regionalplan.de/neckar-alb_wind/ sind die entsprechenden Unterlagen öffentlich einsehbar, hierauf hat die Gemeinde im Mitteilungsblatt vom 18.01.2024 hingewiesen.

Das Thema Windenergie wird in der Gemeinde seit vielen Jahren kontrovers diskutiert. Das Land Baden-Württemberg als Eigentümerin größerer zusammenhängender Flächen im Gemeindegebiet hat im Jahr 2022 dahingehend Fakten geschaffen, als dass sie weite Teile des Staatswaldes im Gemeindegebiet zur Projektierung von Windenergieanlagen ausgeschrieben und letztendlich an den Projektentwickler wynkraft aus Elmshorn vergeben hat. Dem vorangegangen waren Absprachen mit der Gemeinde, wonach zumindest die Staatswaldflächen im östlichen Gemeindegebiet vorerst nicht für diese Nutzung ausgeschrieben werden. Dies hätte zu einer Umzingelung der Siedlungsbereiche im Gemeindegebiet geführt. Weitergehende Beschränkungen konnten damals nicht verhandelt werden.

Bei der Erstellung des Entwurfs für den Teilregionalplan Windenergie wurden diese zur Projektierung freigegebenen Staatswaldflächen vom Regionalverband ebenso in die Flächenkulisse im Bereich der Gemeinde Pfronstetten aufgenommen wie die Flächen der Holzgerechtigkeit Aichelau mit einigen angrenzenden Privatflächen, für die in Kürze der Bauantrag eingereicht wird. In beiden Bereichen ist damit zu rechnen, dass schon vor Inkrafttreten des Teilregionalplans Windenergie bau- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen erteilt werden, so dass hier ohnehin keine Ausschlusswirkung erzielt werden könnte.

Der Bereich der Gemeinde Pfronstetten gilt nach allen vorliegenden Daten als vergleichsweise gut geeignet für die Erzeugung von Windstrom. Aus diesem Grund war damit zu rechnen, dass im Teilregionalplan Windenergie auch über die genannten Bereiche hinaus weitere Flächen überplant werden. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat am 03.05.2023 beschlossen, zusätzlich die Flächen der Gemeinde und der Holzgerechtigkeiten im westlichen Gemeindeteil als künftige Vorranggebiete für Windenergie vorzuschlagen.

Dieser Vorschlag wurde vom Regionalverband aufgegriffen, so dass im Gemeindegebiet tatsächlich keine privaten Flächen als Windvorranggebiet vorgesehen sind, auf denen nach Inkrafttreten des Regionalplans ohne Zustimmung der Gemeinde Windenergieanlagen realisiert werden können. Eingeschlossene private Flächen sind zu klein, als dass ohne Zustimmung der Angrenzer (Gemeinde oder Holzgerechtigkeiten) der für eine Baugenehmigung notwendige baurechtliche Abstand nachgewiesen bzw. das benötigte Baufeld angelegt werden kann. Dies ist in anderen Gemeinden nicht so, weshalb in nicht wenigen Fällen schon intensive Verhandlungen zwischen Projektentwicklern und privaten Eigentümern laufen, in welche die jeweiligen Kommunen und ihre Gremien oftmals nicht einbezogen werden.

Somit zeichnet sich ab, dass die Gemeinde zumindest im Bereich der „Nicht-Staatsflächen“ faktisch eine Steuerungsmöglichkeit bekommt. Insoweit kann der vorliegende Entwurf des Teilregionalplans Windenergie als Maximum dessen betrachtet werden, was im Interesse einer größtmöglichen Einflussmöglichkeit der Gemeinde bzw. des Gemeinderats möglich war und ist.  

Ein Blick über die Markungs- und Regionsgrenzen zeigt zudem, dass die überplanten Bereiche ausnahmslos an Bereiche angrenzen, in denen ebenfalls entsprechende Planungen laufen. 

  • Der Bereich Hornkopf / Schäfbuch (Pfronstetten) grenzt an Bereiche an, in denen bereits geplant wird (Flächen der Holzgerechtigkeit Oberstetten im Norden) oder Planungen zu erwarten sind (Staatswald-, Kommunal- und Privatflächen im westlichen Bereich / Wilsingen).
  • Westlich / südwestlich vom Bereich Hardt (Pfronstetten, Tigerfeld, Huldstetten, Geisingen) sieht der Entwurf des Teilregionalplans Windenergie in der Region Bodensee/ Oberschwaben auf Markung Kettenacker ebenfalls Windvorranggebiete vor. Im südlich angrenzenden Bereich der Region Donau/Iller dürfte auf Markung Ittenhausen ebenfalls hiermit zu rechnen sein.
  • Nördlich angrenzend an den Bereich Hausberg (Aichelau) sind sowohl auf Markung Ehestetten wie auch auf Markung Eglingen Vorranggebiete vorgesehen. Teilweise laufen hier auch schon konkrete Projekte.

Das unlängst errichtete Windrad bei Veringenstadt zeigt, dass solche Anlagen aufgrund ihrer Größe weithin sichtbar sind. Insoweit ist die zu erwartende Veränderung des Landschaftsbildes nicht auf die im Gemeindegebiet vorgesehenen Vorranggebiete zurückzuführen, sondern auf die regionsweit bzw. regionsübergreifenden Planungen insgesamt. Vor diesem Hintergrund war die Gemeindeverwaltung der Ansicht, dass der vorliegende Entwurf des Teilregionalplans Windenergie unter den gegebenen Rahmenbedingungen insgesamt akzeptabel ist.

In der Bürgerfragestunde zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurde der Entwurf des Teilregionalplans Wind und vor allem der Beschlussvorschlag der Verwaltung, hierzu keine ablehnende Stellungnahme abzugeben, kritisiert. Insbesondere wurde der Bürgermeister um Begründung gebeten, wie er dem Gemeinderat vorschlagen könne, diesem Entwurf faktisch zuzustimmen.

Bürgermeister Reinhold Teufel verwies in seiner Begründung darauf, dass für die Flächen des Staatswaldes und der Holzgerechtigkeit Aichelau nach Lage der Dinge noch vor Inkrafttreten des Regionalplans Baugenehmigung erteilt werden. Für diese wäre es somit unerheblich, welche Ausweisung der Regionalverband vornimmt. Auf allen übrigen von der Gemeinde vorgeschlagenen um vom Regionalverband auch berücksichtigten Flächen sind Anlagen nur mit Zustimmung der Gemeinde realisierbar, da es sich entweder um eigene Flächen handelt oder aber um Flächen der Holzgerechtigkeiten, an denen die Gemeinde jeweils beteiligt ist. Die Gemeinde kann somit mit der vorgesehenen Flächenausweisung einerseits einen ganz erheblichen Beitrag dazu leisten, dass das 1,8%-Flächenziel im Regionalverband erreicht wird und behält andererseits die volle Kontrolle darüber, in welchen Bereichen über die bereits laufenden Projekte hinaus weitere Anlagen realisiert werden. Eben weil sich viele Gemeinden glücklich schätzen würden, ein so wirksames Steuerungsinstrument zu haben, habe er dem Gemeinderat empfohlen, den Planentwurf nicht abzulehnen.

Im Gemeinderat selbst wurde die seit jeher zerrissene Haltung wieder erkennbar. Es gibt aufgrund grundsätzlicher Bedenken gegen die Windkraft keine klare Mehrheit für Anlagen im Gemeindegebiet. Gleichzeitig ist aber klar, dass diese sich nicht mehr vollständig verhindern lassen.

Letztendlich beschloss das Gremium mehrheitlich eine Stellungnahme, wonach Wert daraufgelegt wird, dass es bei den besprochenen Flächenausweisungen bleibt. Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin die nachfolgend wörtlich wiedergegebene Stellungnahme abgegeben:

„Die Gemeinde Pfronstetten hat mit ihrem Flächenvorschlag für den Teilregionalplan Windenergie vom 04.05.2023 bereits einen ganz erheblichen Beitrag dazu geleistet, dass der Regionalverband das zu erfüllende 1,8%-Flächenziel einhalten kann. Vor diesem Hintergrund sind wir daran interessiert, dass im Gemeindegebiet keine über diesen Flächenvorschlag hinausgehende Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen erfolgt. Ausweislich des uns vorliegenden Anhörungsentwurfs ist dies beachtet. Der Gemeinderat legt Wert darauf, dass dies auch im weiteren Verfahren so beibehalten wird.“

Kategorien: Windenergie