Windenergie auf Gemeindeflächen: Der Bürgerentscheid kommt!

Der Blick auf das Tigerfelder Hardt macht die Problematik deutlich: Sollen die Windräder nur auf den gelb markierten Staatswald-Flächen stehen, oder sollen ein paar von ihnen – die Gesamtzahl soll gleich bleiben – auf die benachbarten, grün markierten Flächen der Gemeinde wandern? Der Unterschied für die Gemeindefinanzen wäre gewaltig, mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit hat der Gemeinderat nun den Weg für einen Bürgerentscheid in dieser Sache freigemacht. Am 14. April 2024 haben die Bürgerinnen und Bürger in dieser ebenso bedeutsamen wie schwierigen Frage das letzte Wort.

In der Bürgerfragestunde vor Eintritt in die Beratungen wurde deutlich, dass die anwesenden Vertreter der Bürgerinitiative „Gegenwind“ diesen Weg nicht unbedingt begrüßen. Schließlich hatte es der Gemeinderat in der Dezember-Sitzung ja auch abgelehnt, Gemeindeflächen für Windenergieanlagen bereitzustellen. Die entsprechende Abstimmung endete mit einem Patt – sechs Gemeinderäte waren dafür, sechs dagegen. Allerdings hatte ein Gemeinderat, dies wurde in der Sitzung von diesem ehrlich bestätigt, versehentlich an der falschen Stelle die Hand gehoben – ein Fehler, für den in der Gemeindeordnung keine Heilungsmöglichkeit vorgesehen ist.

Vielleicht auch deshalb haben mehrere Personen bei der Gemeindeverwaltung nachgefragt, welche Möglichkeiten bestehen, in dieser Frage die Bürgerschaft entscheiden zu lassen.  Schließlich ging es ja nicht um die Frage, Windkraft ja oder nein, sondern nur darum, ob diese ausschließlich auf Staatswaldflächen stattfinden soll oder ob auch benachbarte Flächen der Gemeinde einbezogen werden – mit der Folge, dass die Gemeinde deutlich von entsprechenden Pachteinnahmen profitiert. Sie wurden deshalb von der Verwaltung auf die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens mit anschließendem Bürgerentscheid hingewiesen.

Bürgermeister Reinhold Teufel hatte daraufhin unverzüglich die Bürgermeister-Stellvertreter unterrichtet und mit diesen die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Dementsprechend wurden die Bürgerinnen und Bürger über die Internetseite und das Mitteilungsblatt über das beabsichtigte Bürgerbegehren unterrichtet, auch wurde das entsprechende Formblatt zum Herunterladen bereitgestellt. „Wäre die Entscheidung in der Dezember-Sitzung anders ausgegangen und hätten die Bürgerinitiativen – was wir analog zum Fall Engstingen durchaus so erwartet hätten – von ihrer Seite aus ein Bürgerbegehren angestrengt, wären wir exakt gleich verfahren“ machte Bürgermeister Reinhold Teufel deutlich.

Die im Rahmen des Verfahrens vom Gemeinderat zu hörenden Vertrauensleute des Bürgerbegehrens, Gerhard Bayer und Markus Engst, erläuterten noch einmal ihr Ansinnen: Dass nämlich die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde in dieser bedeutsamen Angelegenheit entscheiden sollen.

Ein erfolgreiches Bürgerbegehren müssen mindestens 7% der Bürgerinnen und Bürger unterzeichnen. „Aktuell liegen knapp unter 100 unterschrieben Formblätter vor, teilweise gingen diese auch per Fax oder Mail ein“ gab Teufel bekannt, „hier müssten wir die Originale jeweils noch nachfordern“. Gespräche in den letzten Wochen hätten aber gezeigt, dass weite Teile des Gemeinderats das Ansinnen des Bürgerbegehrens unterstützen. Dies bestätigte auch Gemeinderat und Bürgermeister-Stellvertreter Karlheinz Schultes: „Wir mussten in letzter Zeit viele schwierige Sachverhalte bewerten und entscheiden, da halte ich es für richtig, diese für uns alle schwer zu treffende Entscheidung in die Hände aller Bürgerinnen und Bürger zu legen“. Gemeinderat Josef Heinzelmann hätte es dagegen lieber gesehen, wenn die notwendigen Unterschriften bereits vorliegen würden.

Bürgermeister Reinhold Teufel wies darauf hin, dass die Frist noch sechs Wochen laufe und es sehr überraschend wäre, wenn dies nicht gelänge. Man habe aber den Initiatoren – „um sie nicht unnötig zu plagen“ – das Signal gegeben, dass der Gemeinderat möglicherweise von sich aus den Weg für einen Bürgerentscheid freimachen werde, weshalb sie zuletzt nicht mehr aktiv auf die Menschen zugingen.

„Aus meinem Demokratieverständnis heraus halte ich es gerade auch wegen der holperigen Entscheidung im Dezember für richtig, dass wir als Gremium den Bürgerentscheid auf den Weg bringen“ machte Reinhold Teufel deutlich. „Wenn dann nicht nur im Staatswald, sondern auch auf der danebenliegenden Gemeindefläche ein Windrad steht, dann hätten das die Bürgerinnen und Bürger mehrheitlich so entschieden. Genauso hätten sie im anderen Fall mehrheitlich entschieden, dass die deutlich höheren Erträge aus einer Verpachtung eben nicht zur Verfügung stehen, wenn es an die Finanzierung der Zukunftsaufgaben geht“.

Nachdem drei Mitglieder des Gemeinderats verhindert waren, für den Beschluss eines Bürgerentscheids durch den Gemeinderat (ein sogenanntes „Ratsbegehren“) aber eine Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder des Gemeinderats notwendig ist, war die Entscheidung knapp: Lediglich Gemeinderätin Stephanie Auchter votierte gegen die Durchführung eines Bürgerentscheids, so dass die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht wurde. Der Bürgerentscheid selbst sollte möglichst deutlich vor der Gemeinderatswahl (9. Juni 2024) bzw. der Bürgermeisterwahl (voraussichtlich am 7. Juli 2024) stattfinden.  Er wurde deshalb auf Sonntag, den 14. April 2024 terminiert.

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