Beteiligungsverfahren zum Teilregionalplan Windenergie gestartet

Der Regionalverband Neckar-Alb hat die Gemeindeverwaltung im Rahmen des nach dem Raumordnungsgesetz und dem Landesplanungsgesetz vorgeschriebenen Verfahrens zur Beteiligung der in Ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen angeschrieben und zur Stellungnahme bis Mitte April aufgefordert.

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb hat am 05.12.2023 den Entwurf des Teilregionalplans Windenergie und den dazugehörigen Umweltbericht für diese Beteiligung beschlossen. Jetzt ist den Trägern öffentlicher Belange, anderen öffentlichen Stellen, Personen des Privatrechts sowie anerkannten Naturschutzverbänden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Die Dateien zu dem Entwurf des Teilregionalplans Windenergie, bestehend aus dem Planteil mit Karten und Begründung sowie dem Umweltbericht, können auf der Website des Regionalverbands unter www.rvna.de/formellebeteiligung eingesehen werden.

Im Gemeindegebiet sind drei Vorranggebiete mit insgesamt ca. 974 Hektar vorgesehen: Im nordöstlichen Bereich, wo bereits die EnBW auf Flächen der Holzgerechtigkeit Aichelau Anlagen plant (84 ha), und im nordwestlichen (159 ha) bzw. westlichen Bereich (731 ha), wo sich wynkraft/maxwyn im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens Flächen des Landes Baden-Württemberg sichern konnte.

In allen Bereichen handelt es sich im wesentlichen um Flächen des Landes, der Gemeinde oder der örtlichen Holzgerechtigkeiten. Auf den aus planerischen Gründen “eingeschlossenen” privaten Flächen wären planungsrechtlich ebenfalls Windenergieanlagen denkbar. Aufgrund der überwiegend kleinteiligen Parzellierung und der notwendigen Baulasten für die vorgeschriebenen Abstandsflächen ist es aber sehr unwahrscheinlich, dass hier tatsächlich projektiert werden kann.

Im vorstehenden Luftbild sind die geplanten Vorranggebiete rot eingezeichnet. In Gelb ist eine Pufferzone von 1.000 m eingezeichnet, demnach halten alle geplanten Vorranggebiete diesen Abstand gesichert ein. Bis auf ganz wenige Ausnahmen wird auch der von der Gemeinde angestrebte Mindestabstand von 1.200 m eingehalten.

Der Gemeinderat wird sich voraussichtlich in der März-Sitzung mit der Stellungnahme befassen.



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