Bürgerbegehren: Über die Bereitstellung von Gemeindeflächen für Windenergieanlage soll in einem Bürgerentscheid entschieden werden

In der Sitzung des Gemeinderats am 13.12.2023 fand der Vorschlag der Gemeindeverwaltung, Gemeindeflächen für Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen, keine Mehrheit – er gilt bei Stimmengleichheit (6:6) entsprechend den gesetzlichen Regelungen als abgelehnt. Unabhängig voneinander sind mehrere Bürger der Gemeinde auf die Gemeindeverwaltung zugekommen und haben sich erkundigt, welche Möglichkeiten bestehen, in dieser Frage die Bürgerschaft entscheiden zu lassen.

Sie wurden jeweils auf die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens mit anschließendem Bürgerentscheid hingewiesen. Der Gemeindeverwaltung wurde daraufhin mitgeteilt, dass ein solches Bürgerbegehren angestrebt wird, weshalb wir nachstehend die rechtlichen Grundlagen erläutern:

Entsprechend § 21 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg kann die Bürgerschaft über eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, schriftlich einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Richtet es sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats, muss es innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht sein. Ein Bürgerbegehren muss die zur Entscheidung zu bringende Frage, eine Begründung und einen Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten und muss von mindestens 7% der Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet sein.

Bei rund 1.500 Einwohnerinnen und Einwohnern wären für das Bürgerbegehren somit mindestens 105 Unterschriften erforderlich, die genaue Zahl richtet sich nach der am Tag der Einreichung gegebenen amtlichen Einwohnerzahl.

Als Vertrauensperson für das Bürgerbegehren werden Gerhard Bayer aus Aichelau und Markus Engst aus Tigerfeld fungieren. Ziel des Begehrens ist es ausdrücklich, den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde die Möglichkeit zu geben, in dieser Angelegenheit zu entscheiden.

Sofern die notwendige Anzahl der Unterschriften bis dahin zusammenkommt, ist vorgesehen, bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 31.01.2024 über das Bürgerbegehren und damit die Zulassung eines Bürgerentscheids zu entscheiden.

Das entsprechende Formblatt für die Unterstützung des Bürgerbegehrens kann hier heruntergeladen werden:

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