Soll die Gemeinde selbst auch Flächen für Windenergieanlagen zur Verfügung stellen? Um diese Frage zu beantworten, wurde zunächst einmal geprüft, ob hierfür überhaupt Interesse besteht. Die Vorstellung der Interessensbekundungen hat gezeigt: Interesse besteht!
Das Land Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr weite Teile der Staatswaldflächen im westlichen Gemeindegebiet an den Projektentwickler max-wyn vergeben. Die operative Umsetzung erfolgt durch die Firma wynkraft aus Elmshorn. Das Unternehmen hat sich in der Mai-Sitzung im Gemeinderat vorgestellt und zwischenzeitlich auch den nachstehenden Entwurf eines Standortlayouts für den Bereich Pfronstetten vorgelegt (in dem auch die auf Gemarkung Aichelau von der EnBW geplanten sechs Anlagen braun dargestellt sind):
Auf Gemarkung Pfronstetten sind (rot dargestellt) vier Anlagen in den nördlichen Gewannen Pfaffenhalde bzw. Kohlwald und vier weitere im westlichen Gewann Zehnttal geplant. In Tigerfeld sind drei Anlagen im Gewann Gemeinde Weid vorgesehen. Auf Gemarkung Geisingen sind zwei Anlagen im Gewann Dicke und drei weitere im Gewann Holzwiesen vorgesehen.
Eine Einflussmöglichkeit der Gemeinde mit dem Ziel, diese Anlagen zu verhindern, ist nach Lage der Dinge nicht gegeben. Somit ist davon auszugehen, dass diese insgesamt 22 Anlagen bei gegebener technischer und rechtlicher Realisierbarkeit auch kommen
Am 24.05.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, die Möglichkeit der Bereitstellung von Gemeindeflächen zu prüfen. In der Sitzung vom 27.09.2023 wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, bei den regional bereits tätigen Projektentwicklern entsprechend anzufragen. Daraufhin haben sich vier Projektentwickler gemeldet.
Der Projektentwickler wynkraft könnte es sich vorstellen, vier Anlagen (gelb dargestellt) auf Gemeindeflächen zu errichten. Eine Anlage könnte unmittelbar an die Oberstetter Flächen angrenzend im Gewann Schafbuch auf Markung Pfronstetten entstehen, eine weitere im Tigerfelder Gewann Hart. Zwei weitere Anlagen wären im Gewann Hart in Geisingen denkbar. Im Gegenzug würden vier Standorte im Staatswald wegfallen, so dass es bei einer Gesamtanzahl der Standorte bzw. Anlagen von 16 bleiben würde.
Der Projektentwickler wpd, der aktuell Anlagen auf nördlich des Gemeindegebiets angrenzenden Flächen der Holzgerechtigkeit Oberstetten plant, könnte sich auf Gemarkung Pfronstetten (wie wynkraft auch) eine Anlage im Gewann Schafbuch vorstellen, außerdem am westlichen Markungsrand im Hart. Zwei weitere Anlagen wären auf den Flächen der Holzgerechtigkeit Pfronstetten denkbar, diese sind nicht dargestellt.
Die EnBW, die auf den Flächen der Holzgerechtigkeit Aichelau projektiert, schlägt zwei weitere Standorte mit jeweils zwei Anlagen westlich bzw. östlich der Ortslage Aichelau vor: Zum einen im Pfronstetter Gewann Hölläcker und zum anderen im Gewann Bühl bzw. Schmiedshalde auf Gemarkung Aichelau.
Der Projektentwickler Schöller SI aus Reutlingen schlägt vor, im Rahmen einer Pool-Lösung mit weiteren privaten Eigentümern insgesamt acht Anlagen auf Gemeindeflächen zu errichten. Eine Anlage wäre in Pfronstetten im Gewann Birkschachen. Auf Gemarkung Tigerfeld wären fünf Anlagen vorgesehen, drei im Gewann Hart, eine im Gewann Brandäcker und eine im Gewann Annenlehen. Hinzu kämen zwei Anlagen auf Gemarkung Huldstetten im Gewann Hart. Zwei weitere Anlagen wären auf den Flächen der Holzgerechtigkeit Tigerfeld denkbar, diese sind nicht dargestellt.
Hinsichtlich der Pachtkonditionen sind drei der vier Angebote strukturell vergleichbar. In der Höhe der letztendlich erzielbaren Pachterlöse gibt es dennoch gewisse Unterschiede. Entsprechend § 35 Abs. 1 der Gemeindeordnung (berechtigte Interessen Einzelner) kann dies jedoch nur in nichtöffentlicher Sitzung im Detail erörtert werden.
Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass eine Realisierung aller vorgeschlagenen Standorte kritisch zu sehen wäre. Vorgeschlagen wurde vielmehr, die Vorschläge zu prüfen, um dann eine Lösung mit einer verträglichen Anzahl zu finden. Hierfür ist eine nichtöffentliche Sondersitzung des Gemeinderats vorgesehen, bei der dann auch die monetären Konditionen besprochen werden können. Anschließend würde die Gemeindeverwaltung dann einen Vorschlag für eine Beschlussfassung in öffentlicher Sitzung formulieren. Diesem Vorschlag schloss sich der Gemeinderat an.