Noch gibt es keine finale Entscheidung, ob die Gemeinde eine Zuschuss aus der „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)“erhält. Realistisch betrachtet macht das Warten die Sache nicht einfacher: Die Baupreise sind deutlich gestiegen und steigen weiter.
Nach dem Bundestag hat Ende September auch der Bundesrat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen, das viel diskutierte “Heizungsgesetz” tritt damit zum Jahreswechsel in Kraft. Die zentrale Vorgabe der Reform: Neue Heizungen müssen ab dem Jahr 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Vorhandene Öl-Heizungen dürfen bis Ende 2044 weiter betrieben werden, auch Reparaturen sind bis zu diesem Endtermin erlaubt. Gelten wird das aber zunächst nur in Neubaugebieten. Für die Heizungsmodernisierung greifen die neuen Pflichten erst, wenn die jeweilige Kommune ihre Wärmeplanung vorgelegt hat. Das wird bei der Gemeinde Pfronstetten noch einige Zeit dauern, schließlich fehlen auch noch die landesrechtlichen Vorgaben.
Ob in Pfronstetten ein Nahwärmenetz realisiert wird, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Zum einen muss der Bundeszuschuss bewilligt werden, und zum anderen müssen sich genügend Grundstückseigentümer finden, die auch einen Anschluss bestellen und ihre Wärme aus dem Netz beziehen. “Nur wenn das Wärmenetz vom Start an rentabel ist, werden wir dem Gemeinderat eine Realisierung vorschlagen” machte Bürgermeister Reinhold Teufel auf eine entsprechende Anfrage in der Bürgerfragestunde der jüngsten Gemeinderatssitzung hin deutlich, “und hierfür benötigen wir noch deutlich mehr Anschlüsse, als bisher im Gespräch sind”.
Für die potenziellen Kunden wird die Entscheidung zum Anschluss ganz wesentlich von der Kostenseite abhängen. Sobald die Zuschuss-Entscheidung des Bundes vorliegt, kann die Kalkulation überarbeitet werden. Dann können auch den Interessenten belastbare Zahlen zu den Anschluss- und Verbrauchskosten genannt werden.
Erfreulich ist dabei, dass für die vom Grundstückseigentümer zu bezahlenden Anschlusskosten beachtliche Fördermöglichkeiten geplant sind: Neben der Basis-Förderung von 30% soll es weitere 20% als “Geschwindigkeitsbonus” geben, wenn ein Heizungsumbau bis 2028 erfolgt. Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr können sogar bis zu 70% Gesamtförderung erhalten. Die Anschlusskosten an ein Nahwärmenetz dürften unter dem Deckel der förderfähigen Kosten (30.000 €) liegen, so dass die volle Förderung, also bis zu 21.000 €, ausgeschöpft werden kann.