Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Solarpark Sießen“, Aichelau

Bebauungsplan “Solarpark Sießen”, Aichelau, und Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan “Solarpark Sießen”, Aichelau
– Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 28.06.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Solarpark Sießen“, Aichelau, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Sießen“, Aichelau, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung aufzustellen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie der dazu erforderlichen Nebenanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen werden. Der Vorhabenträger plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Gemarkung Aichelau. Entsprechend der Freiflächenöffnungsverordnung können bei den bundesweiten Solarausschreibungen auch Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligen, landwirtschaftlichen Gebieten im Umfang von bis zu 500 MW pro Kalenderjahr bezuschlagt werden. Die Gemeinde Pfronstetten liegt mit allen Gemarkungen innerhalb dieses Gebietes. Der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung soll erhöht werden, um die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien weiter voranzubringen und einen wichtigen Beitrag zu den im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankerten Klimaschutzzielen zu leisten. Hierfür sollen die Ausschreibungen für Freiflächensolaranlagen geöffnet werden. Gleichzeitig sollen die Interessen der Landwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzes gewahrt werden, indem sowohl besonders geeignete landwirtschaftliche Nutzflächen, auch hinsichtlich der Einstufung der Leistungsfähigkeit der Böden und in Bezug auf die wirtschaftliche Bedeutung für landwirtschaftliche Betriebe, als auch für den Natur- und Landschaftsschutz bedeutsame Flächen möglichst geschont werden.

Der Gemeinderat hat durch seine Abwägung im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens diesen Interessenskonflikt zu Gunsten der Energieversorgung von erneuerbare Energien gegenüber dem Interesse der Landwirtschaft entschieden. In der Gemeinderatssitzung am 29.03.2023 hat sich dieser intensiv mit dem Umfang und der Ausgestaltung zukünftiger Freiflächenphotovoltaikanlagen auseinandergesetzt und beschlossen, für die Gemarkung Aichelau, bei einem Flächenumfang von 755 ha Feld- und Wiesenflächen, die Obergrenze bei 5% der Flächen (37,75 ha) festzulegen. Ebenfalls einstimmig bestätigt wurden die vorgeschlagenen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Sichtbarkeit von der Ortslage her und der maximalen Größe von Blöcken.

Verfahren

Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt. Gemäß § 30 (1) BauGB werden die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche sowie örtliche Verkehrsflächen festgesetzt.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans besteht aus acht Teilflächen auf der Gemarkung Aichelau mit einer Größe von zusammen ca. 21,57 ha. Die einzelnen Flächengrößen sind dem Plan zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst die Teile der Flst. Nr. 555, 586, 596, 616, 618, 624, 611, 597, 628/1, 628 und 627. Die Abgrenzungen beinhalten bereits Abstände zu Waldflächen und geschützten Biotopen. Der nächstgelegene Geltungsbereich befindet sich ca. 1.330 m östlich der nächstgelegenen Wohnbebauung in Aichelau entfernt. Das Plangebiet wird wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt, begrenzt:

Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW ortsüblich bekannt gemacht.

Pfronstetten, den 06.07.2023

Reinhold Teufel
Bürgermeister

Kategorien: PV-Anlagen auf Freiflächen