In seiner Sitzung am 22.02.2023 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:
Bebauungsplan „Solarpark Enetsfeld“ in Aichstetten als Satzung beschlossen
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie der dazu erforderlichen Nebenanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen werden.
Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers den Anteil aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes bis zum Jahr 2035 auf 100 % (bis zum Jahr 2030 auf 80 %) zu erhöhen, plant der Vorhabenträger die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf der Gemarkung Aichstetten. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 30 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet befindet sich ca. 1,5 km östlich der nächstgelegenen Wohnbebauung in Aichstetten und ca. 550 m westlich des St. Georgenhofes und hat eine Größe von zusammen ca. 6,6 ha.
Der westliche Teil ist 5,5 ha groß, der östliche Teil 1,1 ha.
Im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes am 20.07.2022 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (05.08.2022 – 05.09.2022) statt. Der Gemeinderat hat dann in seiner Sitzung am 23.11.2023 die eingegangenen Stellungnahmen behandelt und den entsprechenden Auslegungsbeschluss gefasst. Im Zeitraum vom 09.12.2022 – 13.01.2023 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit- und Behörden statt. Die in diesen Zeiträumen eingegangenen Stellungnahmen und deren Behandlungsvorschläge wurden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Gegenüber dem Entwurf der vom 23.11.2022 haben sich keine Änderungen ergeben. Mit dem Satzungsbeschluss hat der Gemeinderat das Verfahren abgeschlossen.
Bebauungsplan „Am Feuerwehrmagazin Erweiterung 2022“ in Pfronstetten im Entwurf beschlossen
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Feuerwehrmagazin Erweiterung 2022“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung gewerblicher Flächen geschaffen. An diesem Standort wird bereits an eine öffentliche Gemeinbedarfsfläche mit Feuerwehr und Forstbetrieb im Osten und einem Sondergebiet mit Pferdehaltung im Norden angeschlossen. Dadurch werden mischgebietsverträgliche Nutzungen am westlichen Siedlungsrand konzentriert. Durch die Schaffung von weiteren Flächen eines eingeschränkten Gewerbegebietes (Störgrad eines Mischgebietes) sollen angrenzend an die bestehenden öffentlichen Nutzungen und das angrenzende Mischgebiet Gewerbebetriebe angesiedelt werden, die mischgebietsverträglich sind. Durch die Ansiedelung solcher Betriebe im Plangebiet können innerörtliche Gemengelagen und Nutzugkonflikte an anderer Stelle aufgelöst werden.
Anlass zur Planung ist, dass ein ortsansässiger Garten- und Landschaftsbaubetrieb dringend Lagerkapazität am Firmenstandort benötigt. Dieser ist mit Wohnhaus des Firmeninhabers direkt südlich an das Bebauungsplangebiet „Am Feuerwehrmagazin Erweiterung 2022“ an der Wilsinger Straße angesiedelt. Dort befinden sich die Büroräume und das Wohnhaus des Inhabers, eine Lagerhalle und eine Gartenausstellung. Um den Betrieb erweitern und dringend benötigte Lagerflächen kurzfristig schaffen zu können, sollen die Flächen im Außenbereich in Anspruch genommen werden. Eine Inanspruchnahme von gewerblichen Flächen in anderen Ortsteilen und Flächen in Pfronstetten kommt für die angestrebte Nutzung mit notwendigem räumlichem Zusammenhang zum bisherigen Betrieb, nicht in Frage.
Durch die Verlagerung von Teilflächen aus dem bestehenden Betrieb wird die Nutzung im bestehenden Bebauungsplan “Wilsinger Straße“ im dortigen Dorfgebiet (MD), welches direkt an ein Wohngebiet (WA) angrenzt nicht weiter verfestigt. Somit können zukünftig Nutzungskonflikte durch die Erweiterung des bestehenden Betriebes vermieden werden. Weiterhin werden mit dem Bau weiterer Lagerhaltungen bisher unwirtschaftliche, dezentrale Lagerstrukturen am Firmenstandort zusammengeführt und zusätzlich fehlende Lagerflächen geschaffen. Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt. Gemäß § 30 (1) BauGB werden die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche sowie die örtlichen Verkehrsflächen festgesetzt.
Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand von Pfronstetten und ist in dieser Abgrenzung ca. 1,17 ha groß. Die östlich und nördlich angrenzenden Flächen sind als gemischte Bauflächen, Sonderbauflächen und Flächen für den Gemeinbedarf ausgewiesen.
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2022 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 05.08.2022 bis 05.09.2022 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen und deren Behandlung wurden dem Gemeinderat in einer Aufstellung vorgelegt.
Gegenüber dem Vorentwurf vom 20.07.2022 haben sich folgende Änderungen und Ergänzungen ergeben:
- Streichung Ziffer 1.8 „Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen“ des Textteiles mit einer Einschränkung zu Betriebszeiten im Nachtzeitraum – Prüfung von Lärmimmissionen erfolgt im Bauantrag
- Überarbeitung Maßnahme 2: getrennte Ableitung von Niederschlagswasser
- Änderung Ziffer 1.12 Von der Bebauung freizuhaltende Flächen „Anbaubeschränkung Kreisstraße“
- Aufnahme Hinweise 2.6 Denkmalschutz, 2.7 Geotechnik und 2.8 Wasserschutzgebiet
Im Gemeinderat wurde die ungewöhnlich hohe Anzahl von privaten Stellungnahmen angesprochen. Inhaltlich wurden mit diesen mehrere Themenbereiche angeschnitten.
So wurde vorgetragen, dass die Planung nicht dem Entwicklungskonzept der Gemeinde aus dem Jahr 2008 entspräche. Dieses Entwicklungskonzept hat keinen verbindlichen Charakter und ist zudem in die Jahre gekommen. Das darin formulierte Ziel, Arbeitsplätze am Ort zu schaffen und zu sichern, wird durch die Planung tatsächlich aber ja sogar unterstützt. Auch wurde angeregt, dass die betriebliche Entwicklung auf einem anderen Gewerbegrundstück realisiert werden könne. Tatsächlich gibt es im Gemeindegebiet aber keine alternativen Möglichkeiten hierfür. Dass die städtebauliche Entwicklung in Pfronstetten mit Gewerbebauflächen in drei Himmelsrichtungen nicht ideal ist, mag sein. Nachdem mit dem Fortstützpunkt angrenzend bereits eine mischgebietstypische Nutzung gegeben ist, wird hier keine neue Situation geschaffen. Auf ebenfalls geforderte weitergehende artenschutzrechtliche Untersuchungen kann nach Absprache mit dem Landratsamt verzichtet werden.
Inwieweit sich verkehrliche Mehrbelastungen ergeben bleibt abzuwarten, die befürchtete deutlich größere Gefährdung ist angesichts der vorgesehenen Nutzung nicht zu erwarten. Das Thema Lärmemissionen wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren abgehandelt. Kritisiert wurde auch, dass der Investor Mitglied des Gemeinderats ist. Bürgermeister Reinhold Teufel machte deutlich, dass sehr genau darauf geachtet werde, dass Gemeinderäte nicht bevorteilt werden – aber eben auch darauf, dass sie nicht benachteiligt werden. In vergleichbaren Fällen wurden für andere örtliche Unternehmen ebenfalls Bebauungspläne aufgestellt. Ebenfalls eher sachfremd war die Vorhaltung, dass die Gemeinde vor einigen Jahren eine Wohnbebauung in diesem Bereich als nicht möglich bezeichnet hat. Erst durch die vor kurzem genehmigte 5. Änderung des Regionalplans wurde der bisher einer Bebauung entgegenstehende regionale Grünzug in diesem Bereich zurückgenommen – aber explizit nur für Gewerbebauflächen. Eine Wohnbebauung wäre an dieser Stelle nach wie vor unzulässig.
Weiterverfolgt wird eine Anregung aus dem Gemeinderat, durch eine geeignete Tonnagebeschränkung sicherzustellen, dass der Quell- und Zielverkehr die Ortsstraße Im Öschle nicht als Ringstraße benutzt. Ansonsten stimmte der Gemeinderat dem Entwurfsbeschluss zu.
Weitere Vergaben für das Dorfgemeinschaftshaus Aichelau – Deutliche Kostensteigerung
Zur Fortsetzung der Arbeiten für den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses im Ortsteil Aichelau, das auch ein neues Feuerwehrgerätehaus und ein neues Backhaus beinhaltet, hat das Büro Künster die Kostenschätzung aktualisiert. Aufgrund der Baupreissteigerung, aber auch aufgrund beschlossener Planänderungen, hat sich seit dem Baubeschluss im Jahr 2018 bei den Gebäudekosten (ohne Außenanlagen und vollständige Ausstattung) eine gravierende Kostensteigerung ergeben. Anfangs ging die Gemeinde von Bruttokosten in Höhe von 1,27 Millionen Euro aus. Auf Wunsch der Feuerwehr wurde der Feuerwehrteil des Gebäudes erweitert (Mehrkosten 140.000 €), nachträglich beschlossene Planänderungen (u.a. Abluftanlage, abgehängte Decke im Foyer) schlugen mit weiteren 59.000 € zu Buche. Bereits zwischen April 2018 bis November 2021 war eine Baukostensteigerung von 320.000 € oder rund 22% gegeben.
Die zuletzt deutlich gestiegenen Baukosten haben dazu geführt, dass sich die erwarteten Kosten binnen eines Jahres um fast ein Drittel erhöht haben. Dies führt gegenüber der Kostenberechnung vom 26.11.2021 zu weiteren Netto-Mehrausgaben in Höhe von 479.000 €. Der aktuelle Kostenstand liegt somit bei netto knapp zwei Millionen Euro / brutto 2,37 Millionen Euro. Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, einen großen Teil der Vorsteuer abziehen zu können, so dass die Nettozahl eher relevant sein könnte.
Zwischenzeitlich realisiert und abgenommen sind die an die Fa. Rolo-Bau aus Zwiefalten vergebenen Rohbauarbeiten. Die Vergabesumme lag bei 287.081,01 € die Schlussrechnung beläuft sich auf 233.850,87 €.
Die weiterführenden Gewerke Fenster- und Metallbau / Verglasungsarbeiten, Gerüstbau und Elektrotechnik wurden im Frühjahr 2022 beschränkt ausgeschrieben und am 13.04.2022 vergeben.
Die ebenfalls im Frühjahr 2022 beschränkt ausgeschrieben Gewerke Blechdach und Klempner, Dachabdichtung und Zimmerer / Holzbau wurden in der damaligen Sitzung nicht vergeben. Für das Gewerk Dachabdichtung ging kein wertbares Angebot ein, für die Gewerke Blechdach und Klempner sowie Zimmerer / Holzbau lagen die jeweils günstigsten Angebote deutlich über den Kostenschätzungen, weshalb diese Vergabeverfahren aufgehoben wurden. Auch in einem zweiten, öffentlichen Vergabeverfahren im Sommer konnten für diese Gewerke keine akzeptablen wertbaren Angebote entgegengenommen werden. Dies lag vor allem an den zum damaligen Zeitpunkt aufgrund des Ukraine-Kriegs exorbitant gestiegenen Materialpreisen im Bausektor.
Nachdem hier kurzfristig keine Besserung zu erwarten war, wurde eine neuerliche Ausschreibungsrunde auf das 1. Quartal 2023 terminiert. Dies hat zwar in Teilen der Aichelauer Bevölkerung für Kritik gesorgt, das Ergebnis der im Januar durchgeführten öffentlichen Ausschreibungsverfahren macht aber deutlich, dass diese Vorgehensweise richtig war. Durch die Aufhebung der Vergaberunde konnten zusätzliche Mehrkosten in Höhe von über 150.000 € vermieden werden. Bürgermeister Reinhold Teufel machte deutlich, dass angesichts dieser Kostenentwicklung bei allen noch ausstehenden Entscheidung ein sehr strenger Sparkurs angelegt werden muss. Die Blechdach- und Klempnerarbeiten wurden nun zum Angebotspreis von 124.064,46 € an die Fa. DAFA aus Lichtenstein vergeben. Die Dachabdichtungsarbeiten erledigt zum Angebotspreis von 149.156,16 € die Firma Stahl aus Sigmaringen und die Zimmerer- und Holzbauarbeiten wurden für 260.501,06 € an die Firma Gulde aus Steinhilben vergeben.
Sachstand zur Haushaltsplanung 2023
Die Gemeinde Pfronstetten hat in den letzten Jahren viel investiert. Dazu gehören Projekte wie der Neubau des Bauhofs mit Erneuerung des Fuhrparks, ein neues Feuerwehrfahrzeug, der Neubau einer Kinderkrippe, der Erwerb und die Erschließung von Baugebieten und die Einrichtung eines Nahversorgungsladens in der ehemaligen Rose. Das Dorfgemeinschaftshaus in Aichelau und der Bürgersaal in Pfronstetten werden voraussichtlich im nächsten Jahr planmäßig fertiggestellt.
Ermöglicht wurde dies durch eine namhafte Gewerbesteuereinnahme, die den Handlungsspielraum der Gemeinde bei den liquiden Mitteln deutlich vergrößerte und es erlaubte, diese zum Teil seit langem geplanten Maßnahmen in einem vergleichsweise kurzen Zeitraum zu realisieren. Diese in der Bevölkerung durchaus kritisch gesehene Vorgehensweise wurde damals bewusst gewählt, um einen Vermögensverlust aufgrund der damals gegebenen Negativzinsen zu vermeiden. Klar war auch, dass nach Abschluss dieser Maßnahmen die sich aus der Gewerbesteuermehreinnahme ergebenden liquiden Mittel investiert sein werden. Rückblickend war dies zwar ein ziemlicher Kraftakt, angesichts der Zins- und Inflationsentwicklung war die Vorgehensweise aber richtig. Alleine aufgrund der gestiegenen Bau- und Beschaffungspreise wäre es heute nicht mehr möglich, alle diese Maßnahmen zu realisieren.
Bei der Klausurtagung des Gemeinderats am 26.11.2022 hat der Gemeinderat die strategischen Ziele für die Zukunft im Allgemeinen und für das Haushaltsjahr 2023 sowie den Finanzplanungszeitraum 2024 – 2026 im Besonderen festgelegt. Die öffentliche Beratung und Beschlussfassung des Haushalts 2023 war für die heutige Sitzung geplant. Schon damals wurde angesprochen, dass ein Großteil der eingangs genannten Investitionen mit den sogenannten kalkulatorischen Kosten (Abschreibung, Verzinsung) künftig im Ergebnishaushalt zu berücksichtigen sind. Aufgrund des neuen Haushaltsrechts sind diese Aufwendungen durch Erträge auszugleichen, was beispielsweise bei Investitionen in die Feuerwehr oder Kinderbetreuung schlicht nicht möglich ist. Und über allem steht die Verpflichtung, insgesamt einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt auszuweisen.
Ebenfalls als bekannt vorauszusetzen ist, dass die Gemeinde einen Großteil der vereinnahmten Gewerbesteuereinnahmen über die Umlagen an Land und Landkreis wieder abgeben muss. Unter Berücksichtigung der aktuellsten Zahlen und einer für 2023 bzw. 2024 erwarteten größeren Einnahme bei der Gewerbesteuer ergibt sich alleine hierfür in den Haushaltsjahren 2023 bis 2026 eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 8,15 Millionen Euro.
Aufgrund von nicht vorhersehbaren Rückzahlungen bei der Gewerbesteuer, dem absehbaren Rückgang bei diesen Einnahmen, vor allem aber auch aufgrund der bereits eingetretenen und noch zu erwartenden Kostensteigerungen bei den laufenden Investitionsmaßnahmen muss davon ausgegangen werden, dass entgegen der bisherigen Finanzplanung diese Zahlungsverpflichtungen nicht parallel zu den vorgesehenen Investitionen geleistet werden können, ohne dass die Verschuldung massiv angehoben wird.
Hinzu kommt, dass sich zuletzt auch im laufenden Betrieb mehrere maßgebliche Faktoren kritisch entwickelt haben. Neben den Preissteigerungen bei den Baukosten und im Energiebereich zeichnen sich nun auch bei den Personalkosten erhebliche Mehrausgaben ab. Die Gewerkschaften fordern im laufenden Jahr ein Plus von 10,5%, was bei der Gemeinde zu strukturellen Mehrausgaben von jährlich um die 100.000 € sorgen wird.
Die Kämmerei hat unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen einen Entwurf für den Haushalt 2023 und eine Prognose für die Folgejahre aufgestellt. Demnach sieht das ordentliche Ergebnis für die Jahre 2023 bis 2026 bei einer Beibehaltung der bisherigen Investitionsplanung wie folgt aus:
Jahr | Ordentliches Ergebnis |
2023 | -362.512 € |
2024 | -583.387 € |
2025 | -253.958 € |
2026 | -538.494 € |
Ging man bei den Finanzplanungen in den vorangegangenen Jahren noch davon aus, dass die Gemeinde Pfronstetten im Gegensatz zu den vielen Nachbargemeinden auch mittelfristig noch eine schwarze Null schreiben kann, zeichnet sich nun ab, dass dies nicht mehr realistisch ist. Vielmehr wird eine strukturelle Unterdeckung im Ergebnishaushalt erkennbar.
Mittel- bis langfristig führt dies auch dazu, dass die Gemeinde keine Rücklagen für Sanierungen und Neuinvestitionen aufbauen kann. Die vorgesehenen Investitionen wären somit nur noch mit einer im notwendigen erheblichem Umfang nicht zu verantwortenden zusätzlichen Verschuldung realisierbar.
Es muss nochmals verdeutlicht werden, dass die Gemeinde beim ordentlichen Ergebnis mindestens eine schwarze Null erzielen muss, um langfristig überlebensfähig zu sein. Beachtlich ist dabei, dass die Haushalte künftig möglicherweise nicht mehr genehmigt bzw. Zuschüsse des Bundes und des Landes nicht mehr bewilligt werden, wenn die Gemeinde ihre eigenen Ertragsquellen nicht voll ausschöpft.
Für die Sicherstellung der Liquidität und des Haushaltsausgleichs hat die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat deshalb folgende Empfehlungen ausgesprochen:
- Reduzierung des Finanzbedarfs durch Verzicht, Verschiebung bzw. zeitliche Streckung bei vorgesehenen Investitionen
- Kritische Überprüfung der laufenden Aufwendungen (Energiekosten, Unterhaltungsaufwand, Personalkosten)
- Überprüfung und erforderlichenfalls Anpassung der Entgelte und Gebühren (Bestattungsgebühren, Backentgelte, Schülerbetreuungsentgelte, Nutzungsentgelte) sowie der Bauplatzpreise
- Erschließung zusätzlicher Einnahmequellen bspw. im Bereich der erneuerbaren Energien
Noch verfügt die Gemeinde über liquide Mittel. Es ist aber absehbar, dass in den Folgejahren die Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Deshalb müssen möglichst frühzeitig die Weichen in die richtige Richtung gestellt werden. Die Gemeindeverwaltung hält es deshalb für unerlässlich, dass die im Rahmen der Klausurtagung vereinbarten strategischen Ziele für die Zukunft noch einmal überprüft werden. Vorgesehen ist deshalb eine weitere Klausurtagung. Die Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2023 kann somit frühestens in der März-Sitzung erfolgen.
Das Projekt Nahwärmenetz Pfronstetten ist als kostenrechnende Einrichtung geplant, die sich selbst trägt und keine laufenden Haushaltsmittel der Gemeinde benötigt. Insofern steht dieses Projekt grundsätzlich nicht in Frage. Voraussetzung für einen Baubeschluss wird aber sein, dass die Finanzierung der Investition und des laufenden Betriebs insgesamt gewährleistet ist – durch ausreichende Fördermittel des Bundes und vor allem durch ein ausreichendes Interesse bei den potenziellen Wärmeabnehmern.
Der Gemeinderat hat vom Sachstandsbericht kenntnisgenommen und wird sich kurzfristig zu einer weiteren Klausurtagung treffen.