Dass der Ausbau der Erzeugung erneuerbarer Energien auch vor Ort sinnvoll und notwendig ist, wurde in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats nicht in Frage gestellt. In der Frage, ob Windenergie- oder Freiflächen-PV-Anlagen die bessere Lösung sind, konnte sich der Gemeinderat noch nicht zu einer abschließenden Entscheidung durchringen. Diese soll nun zeitig im neuen Jahr fallen.
Die Umsetzung der Ziele von Bund und Land in Sachen Klimaschutz und Energiewende müssen letztendlich auf der kommunalen Ebene umgesetzt werden. Solar- und Windparks, Biogasanlagen und Wasserkraftwerke sind demnach nötig, um die Erderwärmung in Grenzen zu halten. Sowohl bei der Windenergie wie auch bei der Photovoltaik (PV) gibt es erhebliche, bislang ungenutzte Potenziale in Baden-Württemberg. Für die Transformation hin zu einer sicheren, bezahlbaren, klimafreundlichen Energieversorgung muss Erzeugung regenerativer Energie aus Sicht des Landes in den nächsten Jahren massiv ausgebaut werden.
Während Windenergieanlagen in aller Regel lokal auf wenig Begeisterung stoßen, weist die die solare Stromerzeugung bisher eine vergleichsweise hohe Akzeptanz in der Bevölkerung auf. Durch die Bereitstellung von Flächen für beide Arten der Energieerzeugung können Kommunen direkt und mittelbar profitieren.
Mit Anlagen auf eigenen Liegenschaften kann beispielsweise der Eigenverbrauch an Energie gedeckt werden, wodurch sich Kostenvorteile ergeben. Diesen Ansatz verfolgt die Gemeinde konsequent, PV-Anlagen auf Gebäuden sind nicht nur auf den geplanten Neubauten (Bauhof, DGH Aichelau) vorgesehen, mit dem Rathaus Pfronstetten wurde vor kurzem auch auf einer Bestandsimmobilie eine entsprechende Anlage installiert.
Neben PV-Dachanlagen stellen sogenannte Solarparks, also Freiflächen-PV-Anlagen, eine wesentliche Möglichkeit der Wertschöpfung dar. Mit ihnen können weit größere Mengen umweltfreundlichen Stroms produziert werden. Die Planungshoheit für solche Anlagen liegt im Unterschied zur Windenergie ausschließlich bei den Kommunen, gegen ihren Willen sind solche Anlagen nicht realisierbar. Hieraus erwächst somit die Verantwortung, zu prüfen und festzulegen, ob und wo im Gemeindegebiet solche Anlagen zugelassen werden sollen.
Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind heute sehr effizient und benötigen lediglich eine Fläche von rund einem Hektar je Megawatt installierter Leistung. Es wird dabei weniger als ein Prozent der Fläche versiegelt, zusätzlich kann sie doppelt genutzt werden: Neben der Energieerzeugung kann weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgen, beispielsweise durch Schafbeweidung, eine Futterwiese für Heu oder Bienenhaltung. Da die Anlagen eingezäunt sind und nur selten betreten werden, sind diese Flächen gleichzeitig wertvolle Biotope für Tiere und Pflanzen und erhöhen die Biodiversität. Auf einer Freifläche entstehen so unterschiedliche Verschattungsbereiche, mit unterschiedlichem Bewuchs und Besiedelung. Auf Pestizide kann verzichtet werden, somit wird die Fläche auch für Bienen und andere Insekten attraktiv. Kleine Maßnahmen führen zu großem ökologischem Mehrwert: Der Einsatz von Blühmischungen, Nistkästen oder auch die Anlage von Steinhaufen als Lebensraum für Reptilien steigern die Biodiversität. Zäune können mit etwas Abstand zum Boden ausgeführt werden, damit die Fläche für Hasen und kleinere Tiere weiterhin zugänglich bleibt.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet Strom aus Solarparks nur auf speziellen Flächen: Module dürfen ausschließlich entlang Bahnstrecken und Autobahnen (110 Meter breite Streifen) sowie auf Konversionsflächen, ehemaligen Rohstoffgewinnungsflächen und auf alten Deponieflächen sowie Gewerbeflächen, versiegelten Flächen sowie seit 2017 auch in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten realisiert werden. Diese Voraussetzung wäre in der Gemeinde Pfronstetten gegeben.
In dieser bereits im vergangenen Jahr auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlichen Darstellung hat der Regionalverband Neckar-Alb die Flächen im Gemeindegebiet lokalisiert, die für eine solche Nutzung grundsätzlich in Frage kommen. Hier gibt es tatsächlich mehrere und auch größere Bereiche. Insofern wäre tatsächlich zu überlegen, ob zum einen über eine entsprechende Bauleitplanung privaten Grundstückseigentümern diese Möglichkeit eröffnet werden soll und ob zum anderen die Gemeinde selbst eigene Fläche für solche Zwecke zur Verfügung stellen soll.
Hierbei käme es allerdings unweigerlich zu einer Konkurrenzsituation mit der örtlichen Landwirtschaft. Bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen, die künftig als Solarparks genutzt werden sollen, stehen für eine landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um Gemeinde- oder um Privatflächen handelt.
Die aktuellen Landpachtverträge aus dem Jahr 2013 laufen im Oktober 2022 aus. Mit diesen Verträgen hat die Gemeinde 163,17 ha zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Davon sind 61,37 ha Ackerland und 101,8 ha Grünland. Interessant ist dabei die Stückelung der einzelnen Pachtfälle: Bei drei Pächtern liegt die Pachtfläche über 10 ha, diese haben insgesamt 48,72 ha gepachtet. Acht Pächter haben zwischen 5 und 10 ha gepachtet, insgesamt sind dies 59,30 ha. Bei acht weiteren Pächtern liegt die Pachtfläche zwischen 3 und 5 ha, diese haben insgesamt 31,88 ha gepachtet. Insgesamt 25 Pächter haben weniger als 3 ha gepachtet. Insgesamt sind dies 25,27 ha. In 13 Fällen in dieser Größengruppe liegt die Pachtfläche sogar unter einem Hektar.
Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass bei einer Pachtfläche von unter fünf Hektar nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese Flächen im Einzelfall entscheiden dafür sind, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten rentabel geführt werden kann. Vielmehr wird es in nicht wenigen Fällen um Nebenerwerbsbetriebe handeln, die mit und ohne die Gemeindeflächen betrieben werden. Auf die Problematik der unerlaubten Unterverpachtung wird in diesem Zusammenhang nicht weiter eingegangen.
Die Gemeinde als Grundstückseigentümerin hat sicher eine gewisse Verpflichtung, die heimische Landwirtschaft durch Bereitstellung von Pachtflächen zu unterstützen. Eine mindestens gleichwertige Verpflichtung ist aber auch gegenüber dem nicht landwirtschaftlichen Teil der Bevölkerung dahingehend gegeben, einerseits mit den Liegenschaften möglichst gute Erträge und damit einen Deckungsbeitrag für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben zu erwirtschaften und andererseits auch einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende zu leisten.
Nachdem im kommenden Jahr die Neuverpachtung der gemeindeeigenen Flächen ansteht und die Flurneuordnungsverfahren im Gemeindegebiet aktuell einen Stand haben, in dem es noch relativ einfach möglich wäre, die künftigen Ackerflächen so zu legen, dass sie nicht im Bereich denkbarer PV-Freiflächenanlagen liegen, ist jetzt der geeignete Zeitpunkt, um grundsätzlich darüber zu entscheiden, ob die Gemeinde Gemeindeflächen für PV-Freiflächenanlagen zur Verfügung stellt oder nicht.
Aus diesem Grund ist die Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Gemeinderat auf die örtlichen Landwirte zugegangen. In einem Gespräch mit den Ortsobmännern des Bauernverbands wurde diese Thematik besprochen. Dabei wurde auch ein Modell für die anstehende Neuverpachtung vorgestellt, das die ausreichende Berücksichtigung Viehhaltender bzw. im Haupterwerb geführter Betriebe sicherstellen könnte. Einschränkungen bei der Anpacht von Gemeindeflächen wäre aber für im Nebenerwerb geführte Betriebe nicht zu vermeiden. Im Rahmen der Besprechung wurde deutlich, dass die Herausnahme größerer, zusammenhängender landwirtschaftlicher Nutzflächen zur Realisierung einer PV-Freiflächenanlage wie beispielsweise im Bereich Tigerfelder Hart auf keine Akzeptanz in der Landwirtschaft stößt. Die Bemühungen der Gemeindeverwaltung mit ihrem Modell zur Berücksichtigung der Interessen Viehhaltender bzw. im Haupterwerb geführter Betriebe wurden zwar anerkannt, dennoch sei es auch für Nebenerwerbslandwirte wichtig, auf Gemeindeflächen wirtschaften zu können.
Auch wurde die Notwendigkeit des Ausbaus der Erzeugungskapazitäten für erneuerbare Energien nicht in Frage gestellt, allerdings sollte hier eher auf Möglichkeiten mit einem geringeren Flächenverbrach ausgewichen werden. Konkret angesprochen wurde, dass der Flächenverbrauch bei Windenergieanlagen bezogen auf die erzeugte Energiemenge deutlich geringer sei als die einer PV-Freiflächenanlage. Bei einer Aufstellung im unbewaldeten Bereich würde dieser Vorteil noch stärker zu Tage treten, da dann auch keine Rodungen im Umgebungsbereich notwendig wären und der Landwirtschaft nur sehr geringe Flächen entzogen würden. Absehbar ist, dass die vom Land eingesetzte Task-Force zur Ermittlung geeigneter Staatswaldflächen früher oder später auch die im Tigerfelder Hart vorhandenen Landesflächen stoßen wird. Und wenn in diesem Bereich dann ohnehin Windenergieanlagen errichtet werden, wäre es zielführender, dort dann zwei oder drei Anlagen auf Gemeindegrund aufzustellen und im Gegenzug auf die Flächenbereitstellung für PV-Freiflächenanlagen zu verzichten.
Die Sicht der Gemeindeverwaltung ist, dass es sich die Gemeinde auf lange Sicht schlicht nicht leisten kann, auf eine gesicherte jährliche Einnahme in der Größenordnung von 100.000 € zu verzichten. Aufgrund des neuen Haushaltsrechts muss der komplette Werteverzehr erwirtschaftet werden, also auch die Abschreibung auf nicht kostendeckende Einrichtungen wie Kindergarten, Schule und Dorfgemeinschaftshäuser. Es wäre fahrlässig, sich hier nur auf die Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle zu verlassen. Dies würde im schlechtesten Fall auf lange Sicht auch die Selbständigkeit der Gemeinde in Frage stellen.
Ein anderer Aspekt ist, dass bei solchen Projekten Bürgerbeteiligungsmodelle üblich sind, so dass auch die Menschen vor Ort selbst mit sehr ordentlichen Renditen profitieren können. Eine solche private Investition auf Gemeindegrund zur Erzielung einer Rendite ist durchaus vergleichbar mit der Bewirtschaftung von Gemeindegrund zur Erzielung von Erträgen. Insofern könnte hierdurch auch der mehrheitlich nicht landwirtschaftlich tätigen Bevölkerung eine solche Möglichkeit eröffnet werden.
Ausgehend hiervon hatte die Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, Gemeindeflächen für Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien zur Verfügung zu stellen. Ob es sich dann um Flächen für Windenergieanlagen oder für PV-Freiflächenanlagen handelt, wäre fiskalisch betrachtet nicht entscheidend, dürfte aber in kommunalpolitischer Hinsicht die schwierigere Entscheidung sein.
Ein naheliegender Gedanke wäre, die Entscheidung in dieser Frage der Bürgerschaft zu überlassen. Die Gemeindeverwaltung hatte dies im vergangenen Jahre bereits hinsichtlich der Frage erwogen, ob die Ansiedelung von Windenergieanlage über einen Flächennutzungsplan gesteuert werden muss. Nachdem sich auch die örtlichen Bürgerinitiativen gegen Windenergie gegen eine solche Entscheidungsfindung ausgesprochen haben, hat die Gemeindeverwaltung diese Möglichkeit verworfen. Letztendlich wäre eine Spaltung der örtlichen Bevölkerung zu erwarten gewesen, ohne dass das Ergebnis – wie auch immer es ausfallen würde – eine befriedende Wirkung haben könnte. Insofern ist es deshalb am Gemeinderat, eine entsprechende Entscheidung zu treffen.
In der Diskussion zeichnete sich ab, dass es unter Würdigung aller Umstände der geringere Eingriff sein könnte, neben ohnehin auf Staatswaldflächen kommenden Windenergieanlagen ein bis zwei weitere Standorte auf Gemeindegrund vorzusehen. Die “zusätzlichen” Auswirkungen auf das Landschaftsbild wären vergleichsweise gering: Es wäre keine isoliert zu betrachtende, zusätzliche Inanspruchnahme des Naturraums, sondern lediglich eine erweiterte Inanspruchnahme an ohnehin belasteter Stelle. Zudem wäre die Flächeninanspruchnahme deutlich geringer, was den Interessen der Landwirtschaft entgegen kommen würde.
Die Mitglieder des Gemeinderats haben jetzt die Möglichkeit, sich in den kommenden Wochen eingehend Gedanken in dieser Frage zu machen und sich auch mit den Bürgerinnen und Bürgern auszutauschen. Spätestens in der Februar-Sitzung sollte die Entscheidung dann aber fallen, um bei einer Entscheidung für Freiflächen PV-Anlagen dies beim laufenden Flurneuordnungsverfahren und bei der anstehenden Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen berücksichtigen zu können.