Bekanntgaben im Gemeinderat

In der Sitzung des Gemeinderats am 25.11.2020 erfolgten folgende Bekanntgaben:

Umfrage Nahwärme in Aichelau, Geisingen und Huldstetten

Die von der Gemeinde durchgeführte Umfrage in Sachen Nahwärme in den Ortsteilen Aichelau, Geisingen und Huldstetten ist dort auf verhaltenes Interesse gestoßen. In Geisingen und Huldstetten wäre im Zusammenhang mit dem 2021 anstehenden Ausbau der Ortsdurchfahrten „Bergstraße und Kirchstraße) die Mitverlegung von Wärmeleitungen denkbar. In Geisingen haben sich 16 insgesamt Interessierte gemeldet, darunter allerdings nur ein Haushalt direkt an der Bergstraße. In Huldstetten haben sich insgesamt 21 Interessierte gemeldet, darunter acht Haushalte an der allerdings auch über 400 m langen Kirchstraße. Die für eine Zuschussbeantragung notwendige Mindestabnahme pro laufendem Meter Leitungslänge kann nach Lage der Dinge in diesen Ortsteilen nicht nachgewiesen werden. In Aichelau haben sich 30 Interessierte gemeldet. Dort sollen in den Folgejahren auch die Ortsdurchfahrten Franz-Arnold-Straße und Hayinger Straße neu gerichtet werden, außerdem stehen der Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses und die Ausweisung neuer Bauflächen in der Diskussion. Nachdem es gewisse Bereiche mit stärkerer Nachfrage gibt, wird die Gemeindeverwaltung an diesem Thema dranbleiben.

Zuwendung für die Verlässliche Grundschule

Die Gemeinde hat für die Schulkindbetreuung im vergangenen Schuljahr im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ vom Land einen Zuschuss in Höhe von 4.236,50 € erhalten. Beantragt wurde ein Betrag in Höhe von 6.870,00 €. Die Reduzierung wurde damit begründet, dass aufgrund einer entsprechenden Regelung des Kultusministeriums die Betreuungszeiten, die über das Niveau des Schuljahrs 2014/2015 hinausgehen, nicht vollständig gefördert werden. Diese Regelung wurde jedoch zum laufenden Schuljahr 2020/2021 außer Kraft gesetzt, wodurch hier mit einem höheren Zuschuss gerechnet werden kann.

Ausbau der K 6747 Geisingen – Huldstetten

Das Landratsamt hat die Gemeindeverwaltung kürzlich über den Planungsstand informiert. Aktuell laufen Gespräche mit den Grundstückseigentümern, von denen Flächen für die Ausbaumaßnahme im innerörtlichen Bereich benötigt werden. Die Gemeindeverwaltung hofft, dass diese Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden können, zumal es sich nur um kleinere Bereiche handelt. Außerhalb der Ortslagen kann der Grunderwerb im Rahmen des laufenden Flurneuordnungsverfahrens abgewickelt werden. Das Landratsamt möchte die Baumaßnahme noch in diesem Jahr ausschreiben, so dass eine Vergabe im März realistisch wäre. Dies wiederum würde einen Baubeginn im zeitigen Frühjahr ermöglichen. Die Bauausführung selbst wird dann sechs Monate in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit wird es dann eine Komplettsperrung der Straße geben, so dass auch der Busverkehr umgeleitet werden muss. Die Gemeinde muss sich entsprechend der im Landkreis üblichen Modalitäten an den Ausbaukosten beteiligen: Sie muss 25% der Kosten des Radwegs zwischen den Ortslagen bezahlen, außerdem die Erneuerung der innerörtlichen Schachtabdeckungen und einen Anteil der Randstein- und Gehwegkosten. Außerdem lässt die Gemeinde im Zuge der Ausbaumaßnahme Reparaturarbeiten am Wasser- und Abwassernetz ausführen, so dass sich die voraussichtlichen Gesamtkosten auf rund 85.000 € belaufen werden. Die Anlieger müssen – sofern noch nicht geschehen – die Entwässerung ihrer Hofflächen so abändern, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Kreisstraße abläuft. Hierauf wurde bereits im Mitteilungsblatt hingewiesen, ebenso auf die Möglichkeit, schadhafte Hofflächen im Zuge der Maßnahme kostengünstig herrichten zu lassen.

Radwegkonzeption des Landkreises 2020 -2024

Der Landkreis hat seine Radwegkonzeption bis zum Jahr 2024 fortgeschrieben. Darin enthalten sind im Bereich der Bundesstraße B 312 der Anschluss der Ortslage Pfronstetten an den Radweg nach Aichelau und Hayingen, ein neuer Radweg von Huldstetten nach Tigerfeld und ein neuer Radweg von Tigerfeld nach Pfronstetten. Der Vorschlag der Gemeinde, den Radweg Pfronstetten- Aichelau von der Ortslage Pfronstetten aus über den Steigweg zum Schäferweg zu führen, kann voraussichtlich realisiert werden. Der Bund als Träger der Baulast muss hierfür das Teilstück zwischen Steigweg und Schäferweg ausbauen. Damit kann die ursprünglich geplante Querung der B 312 nach der Oberstetter Straße und damit im Außenbereich vermieden werden. Aktuell läuft der entsprechende Zuschussantrag, dieser wird frühestens im Sommer entschieden. Damit wäre ein Bau im Herbst 2021 zumindest denkbar. Für die Verbindungen Huldstetten – Tigerfeld und Tigerfeld – Pfronstetten werden im Rahmen der laufenden Flurneuordnungsverfahren gute Realisierungschancen gesehen. Im Bereich der Landstraße L 253 ist ein kurzer Streckenabschnitt von der Ortslage Geisingen bis zur Abzweigung der Gemeindeverbindungsstraße nach Upflamör vorgesehen. Nach aktuellem Stand ist dessen Realisierung aber nicht im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme Geisingen – Huldstetten möglich, diese Überlegung hatte der frühere Leiter des Straßenbauamts ins Gespräch gebracht. Im Bereich der Kreisstraßen sind neben dem bereits projektierten Radweg zwischen Geisingen und Huldstetten der bereits erwähnte Radweg Pfronstetten – Aichelau – Hayingen und ein möglicher Radweg Aichelau – Aichstetten in der Konzeption.

Regionalverband hat Potenzialflächen für Solarenergie ermittelt

Der Regionalverband Neckar-Alb hat als Orientierungshilfe für die Planung von Freiflächen-Solaranlagen (Photovoltaik und Solarthermie) Karten erstellt, aus denen hervorgeht, welchen Rahmen der Regionalplan für die Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen setzt. Die Festlegungen des Regionalplans sind einer von mehreren Punkten, die bei der Genehmigung zu beachten bzw. in der Abwägung zu berücksichtigen sind. Die Gemeindeverwaltung hat diese Karte auf ihrer Internetseite veröffentlicht, so dass die Eigentümer von Grundstücken in der Gemeinde zuverlässig prüfen können, ob ihre Flächen grundsätzlich für eine solche Nutzung in Frage kommen. Wenn sich die Eigentümer benachbarter Flächen zusammentun, ist es durchaus realistisch, dass für geeignete Bereiche auch Projektentwickler gefunden werden können. Voraussetzung hierfür ist dann, dass die Gemeinde hierfür einen entsprechenden Bebauungsplan erlässt. Damit kann der Gemeinderat anders als bei der Windenergie entsprechende Planungen auf die Bereiche beschränken, von denen beispielsweise auch keine wesentliche optische Beeinträchtigung für die Bevölkerung ausgeht.

Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats hat der Gemeinderat der Veräußerung einer Teilfläche in Geisingen und dem Aufkauf eines unbebauten Bauplatzes in Pfronstetten zugestimmt.

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