Hofflächen in den Bereichen Bergstraße / Geisingen und Kirchstraße / Huldstetten

Bereits im Mai haben wir darauf hingewiesen, dass im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrten der Kreisstraße K 6742 Geisingen-Huldstetten – das sind die Bergstraße in Geisingen und die Kirchstraße in Huldstetten – die Entwässerung der angrenzenden Hofflächen geregelt werden muss. Künftig wird es das Straßenbauamt nicht mehr akzeptieren, dass die Hofflächen auf die Kreisstraße entwässern. Sofern ein entsprechendes Gefälle gegeben ist und bisher keine Wasserableitung besteht, muss als Abgrenzung zum Gehweg eine Einlaufrinne eingebaut werden.

Die kostengünstigste Lösung wäre es, wenn diese Arbeiten im Zuge der Straßenbaumaßnahme ausgeführt werden. Dies wäre dann vom Grundstückseigentümer direkt an die beauftragte Baufirma zu beauftragen.

Wer plant, seine Hoffläche im Zuge der Maßnahme mit richten zu lassen, kann dies ebenfalls vergleichsweise kostengünstig durch die Baufirma miterledigen lassen. Alle benötigten Maschinen sind ohnehin am Ort, so dass keine Baustelleneinrichtung anfällt. Auch für das Ortsbild wäre eine Erneuerung aus einem Guss wünschenswert.

Wer schon jetzt weiß, dass er entsprechende Arbeiten beauftragen möchte, kann dies schon jetzt der Gemeindeverwaltung mitteilen. Bitte geben Sie möglichst eine E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer für zwischenzeitliche Rückfragen an.

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