Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung vom 29.07.2020 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

Straßenbeleuchtungsanlagen werden erfasst

Die Gemeinde betreibt in allen Ortsteilen Straßenbeleuchtungsanlagen, die in den Abendstunden bis nach Mitternacht und in den Morgenstunden ab 5 Uhr betrieben wird. Anfallende Reparaturarbeiten erledigt seit einigen Jahren die Netze BW mit dem Personal, das auch für die Unterhaltung des Stromnetzes im Gemeindegebiet eingesetzt wird. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt. Die Reaktionszeiten bei fälligen Reparaturen sind – abhängig von der Bedeutsamkeit des ausgefallenen Lichtpunkts – ausreichend kurz und auch die Kostensituation ist akzeptabel. Die Alternative zu dieser Vorgehensweise wäre eine Eigenerledigung durch den Bauhof – dann müsste aber eine entsprechende Fachkraft eingestellt werden – oder die Vergabe an örtliche Elektrofachbetriebe. Diese sind allerdings erfahrungsgemäß sehr stark ausgelastet. Deshalb spricht sich die Gemeindeverwaltung für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der Netze BW aus.
Bisher erfolgte die Beauftragung von Reparaturarbeiten nach Bedarf. Festgestellte oder gemeldete Störungen wurden an die Netze BW weitergemeldet, die Reparaturen wurden nach Aufwand abgerechnet. Nunmehr hat das Unternehmen mitgeteilt, dass entsprechend der einschlägigen Vorschriften Reparaturarbeiten an Straßenbeleuchtungsnetzen nur dann vorgenommen werden dürfen, wenn eine umfassende Dokumentation des bestreuten Leitungsnetzes vorliegt. Vereinfach gesagt muss der eingesetzte Mitarbeiter vor Beginn von Reparaturarbeiten wissen, wie der entsprechende Leitungsstrang geschaltet ist und welche Komponenten wie eingebunden sind. Bisher liegt eine solche Dokumentation nicht vor. Die Gemeindeverwaltung hat vor ca. zehn Jahren mit eigenen Mittel Übersichtslagepläne erstellt, aus denen die Lage und der angenommene Verlauf der entsprechenden Leitungsstränge in den sechs Ortsteilen hervorgeht. Den Vorgaben des Arbeitsschutzes entsprechen diese Pläne allerdings nicht. Nachdem die entsprechenden Vorgaben unabhängig davon gelten, wer Unterhaltungsarbeiten an der Straßenbeleuchtung durchführt gibt es auch keine Alternative dazu, eine solche Bestandsdokumentation erstmalig zu erstellen und dann auch fortwährend zu führen. Die Gemeindeverwaltung ist hierzu weder personell noch vom Qualifikationsstand her in der Lage, eine solche Dokumentation selbst zu erstellen. Hier muss also zwingend ein Dienstleister einbezogen werden. Die Netze BW hat im Rahmen der bisherigen Zusammenarbeit bereits gewisse Erfahrungen mit dem Leitungsnetz und den entsprechenden Schaltschränken gesammelt und der Gemeinde ein Angebot für die Erstellung einer Bestandsdokumentation unterbreitet. Dieses umfasst die Einmessung der ca. 350 Lichtpunkte im Gemeindegebiet bei gleichzeitiger Erfassung der relevanten Sachdaten (bspw. Typ und Höhe der Maste, Zuordnung zu den entsprechenden Schaltstellen und Stromkreise, Anzahl der Erdkabel im Mast, Typ Leuchte und Leuchtmittel) und Anbringung von Mastkennzeichnungen und die Beschriftung der jeweiligen Schaltstellen.
Stefan Dangel, Kommunalberater der Netze BW, erläuterte im Gemeinderat das Angebot seines Unternehmens, diese Erfassungsarbeiten zum Preis von 12.019,57 € für die Gemeinde zu erledigen. Das Angebot berücksichtigt bereits einen Kostenvorteil in Höhe von ca. 1.500 € der sich dadurch ergibt, dass die Netze gewisse Daten bereits im Rahmen der bisherigen Zusammenarbeit erfasst hat.
Im Gemeinderat bestand Einigkeit darüber, dass allein schon aus Gründen der Arbeitssicherheit diese Bestandsdokumentation notwendig ist. Deshalb wurde auch der Vergabe dieser Leistungen an die Netze BW einstimmig zugestimmt. Auf der Grundlage dieser Bestandsdokumentation kann dann in einem zweiten Schritt die laufende Unterhaltung der Beleuchtungseinrichtungen beauftragt werden. Hier wäre die Netze BW natürlich ein geeigneter Anbieter, grundsätzlich kommen aber auch örtliche Elektrobetriebe in Frage, wenn diese den erforderlichen Leistungsumfang innerhalb einer akzeptablen Reaktionszeit abdecken können.

Weitere Arbeiten für den Kindergartenanbau vergeben

Für die geplante Erweiterung des Kindergartens zur Einrichtung einer Kinderkrippe wurden weitere Gewerke vergeben. Die Fensterbau- und Sonnenschutzarbeiten wurden für 71.515,43 € an die Fa. Herrmann Epp aus Gomaringen vergeben. Die Außenputzarbeiten übernimmt die Fa. Anton Geiselhart GmbH & Co. KG aus Pfullingen für 22.074,80 €, die Klempnerarbeiten die Fa. Jochen Pfeifle aus Reutlingen für 11.531,83 €. Bei den Estricharbeiten kommt die Fa. Osterland aus Stuttgart für 7.291,73 € zum Zug, bei der Heizung die Fa. Münch aus der Nachbarstadt Hayingen. Aufgehoben wurden die Ausschreibungen für die Gewerke Sanitär- und Zimmereiarbeiten: Hier lagen die Angebotssummen deutlich über den Kostenschätzungen, weshalb die Planung überarbeitet wird, anschließend werden die Gewerke neu ausgeschrieben. Aufgeschoben wurde die Vergabe für das Gewerk Elektrotechnik, hier haben die Gemeinderäte noch Fragen, deshalb soll der Elektroplaner zur nächsten Sitzung eingeladen werden.

Kindergartenbedarfsplanung für das kommende Jahr

Aktuell gibt es im Kindergarten „Maria Königin“ in Pfronstetten eine altersgemischte Gruppe mit Ganztagesöffnungszeit bzw. verlängerter Öffnungszeit für maximal 22 Kinder sowie zwei altersgemischte Gruppen mit Regelöffnungszeit bzw. Halbtagesöffnungszeit für jeweils 25 Kinder. Aufgenommen werden jeweils Kinder ab zwei Jahren.
Bei mehr als zehn Kindern in der Ganztagsbetreuung reduziert sich die Höchstgruppenstärke von 22 auf 20 angemeldete Kinder, in allen Gruppen reduziert sich die Höchstgruppenstärke für jedes aufgenommene zweijährige Kind um einen Platz. Ergänzt wird die Kinderbetreuung in der Gemeinde durch zwei Tagesmütter.

Die Geburtenrate ist im vergangenen Jahr gestiegen, davor waren sie, mit Ausnahme 2015, relativ konstant. Im Durchschnitt wurden in den letzten zehn Jahren 16 Kinder geboren, von welchen sich durchschnittlich 14 Kinder in der Gemeinde Pfronstetten dauerhaft aufhielten. Im Jahr 2020 wird mit einer Stetigkeit der Geburtenzahl gerechnet, da bereits im ersten Halbjahr zehn Kinder geboren wurden.
Im Kindergartenjahr 2018/2019 wurde Betreuung für U-3-Kinder deutlich mehr in Anspruch genommen als zuvor. Da sich die Höchstgruppenstärke für jedes aufgenommene 2-jährige Kind um einen Platz reduziert, reichten die bestehenden Plätze im Kindergarten „Maria Königin“ erstmals nicht mehr aus, um den Bedarf insgesamt zu decken. Durch eine Änderung der Betriebserlaubnis – eine Kleingruppe wurde in eine Regelgruppe umgewandelt – war es im Kindergartenjahr 2019/2020 wieder möglich, alle Kinder unterzubringen. Außerdem wurde die Betreuung der Schulkinder im Kindergarten überprüft, da jedes betreute Schulkind einen ganzen Kindergartenplatz in Anspruch nimmt. Seit kurzem wird diese Betreuung kommunal angeboten, wodurch im Kindergarten zusätzliche Kapazitäten freiwerden.
Aufgrund der Erfahrungen der vorangegangenen Jahre wurde im letzten Kindergartenjahr erstmals ein zentraler verbindlicher Anmeldetermin eingeführt, um zeitnah auf die jeweiligen Entwicklungen reagieren zu können. Diese Handhabung hat sich bewährt. Und wird beibehalten. Aus der vorliegenden Belegungsübersicht ist ersichtlich, dass die U2-Betreuung auch im kommenden Kindergartenjahr sehr stark gefragt ist, insgesamt werden 16 U3-Kinder in der Einrichtung betreut. Aktuell sind noch vier Plätze frei, welche bspw. für hinzuziehende Familien genutzt werden können. Der Gemeinderat nahm von diesem Sachstandsbericht Kenntnis.

Elternbeiträge für den Kindergarten steigen nur moderat

Die kommunalen Spitzenverbände und die Kirchen in Baden-Württemberg empfehlen für das Kindergartenjahr 2020/21 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 1,9%. Diese moderate Erhöhung bleibt bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so zwar einerseits die Einnahmeausfälle während der Corona-Pandemie nicht zu groß werden zu lassen, andererseits aber auch die Eltern nicht über Gebühr zu belasten. Dies ist angesichts der rückläufigen Steuereinnahmen der öffentlichen Hand wie auch der Kirchen geboten, nachdem die kommunalen Spitzenverbände und die Kirchen ohnehin nur Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge anstreben. Für das Kindergartenjahr 2020/2021 werden daher folgende Beiträge empfohlen:

Das Verwaltungszentrum Riedlingen wird die Anpassung der Elternbeiträge dem Kirchengemeinderat wie oben aufgeführt ebenfalls vorschlagen. Der Gemeinderat hat dieser Anpassung, die aktuell landauf, landab von allen Gemeinderäten so beschlossen wird, zugestimmt. Die Kosten der nach wie vor im Kindergarten abgedeckten Ferienbetreuung der Grundschüler bleiben unverändert.

Grundschule erhält neues EDV-Netzwerk

Mit dem „DigitalPakt Schule 2019-2024“ haben Bund und Land die finanzielle Grundlage zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur an den Schulen im Land geschaffen. Insbesondere die digitale Lehr-Lern-Infrastruktur soll verbessert werden, außerdem sollen bessere Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen geschaffen werden. Zur Umsetzung der Ziele hat die Wunderbuch-Grundschule einen Medienentwicklungsplan erstellt. Dieser sieht vor, in allen Klassenzimmer kabelgebundene Netzwerkanschlüsse einzurichten und zur Verwaltung der digitalen Endgeräte eine zentrale Serverlösung zu etablieren. Notwendig hierfür ist eine durchgängig strukturierte Verkabelung aller Klassenzimmer. Die Gemeindeverwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Büro E-Plan Mändle GmbH aus Machtolsheim die hierfür notwendigen elektrotechnischen Leistungen beschränkt ausgeschrieben. Das günstigste Angebot kam dabei von der Firma Elektrotechnik Schneider aus Aichstetten mit 37.416,28 €. Der Gemeinderat hat den Auftrag entsprechend vergeben.

Nahwärmelösungen für Aichelau, Geisingen und Huldstetten werden geprüft

In den Ortsteilen Aichelau (Franz-Arnold-Straße, Hayinger Straße), Geisingen (Bergstraße) und Huldstetten (Kirchstraße) stehen Erneuerungsarbeiten im Bereich der Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen an. In diesem Zusammenhang prüft die Gemeindeverwaltung alle in Frage kommenden Infrastrukturmaßnahmen. Neben der Verlegung von Leerrohren für Glasfaserhausanschlüsse ist dies grundsätzlich auch die Schaffung von Nahwärmenetzen. Vorgesehen war, im Kielwasser des laufenden Projekts „Zukunftsdorf Pfronstetten“ auch die Bewohner bzw. Gebäudeeigentümer genannten Straßenzüge in die Informationsveranstaltungen und Besichtigungsfahrten einzubeziehen. Aufgrund der aktuellen Lage war dies aber nicht möglich, da dies den zulässigen Rahmen der Veranstaltungen gesprengt hätte. Dennoch möchte die Gemeindeverwaltung die Chance nicht ungenutzt lassen und dort zumindest prüfen, ob ausreichendes Interesse für eine Nahwärmelösung gegeben wäre. Das sah der Gemeinderat genauso, deshalb werden in den nächsten Wochen ebenfalls entsprechende Fragebogenaktionen durchgeführt, und zwar jeweils für die gesamten Ortsteile. Weitere Informationsveranstaltungen sind denkbar.

Ratsarbeit soll digital werden

Auf Wunsch des Gemeinderats hat die Gemeindeverwaltung die Einführung eines elektronischen Ratsinformationssystems geprüft. Damit können die bisher in Papierform ausgegebenen Sitzungsvorlagen auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt werden. Beim Rechenzentrum Komm.ONE (bisher ITEOS) wurde ein entsprechendes Angebot eingeholt. Das vorgeschlagene System „Session“ wird bereits bei mehreren Kreisgemeinden eingesetzt, es ermöglicht nicht nur die Übermittlung der Sitzungsvorlagen, sondern auch eine geschützte Kommunikationsmöglichkeit in beide Richtungen. Jedes Gremiumsmitglied würde ein tragbares Endgerät (vorzugsweise iPad) erhalten, die Sitzungsunterlagen gehen den Ratsmitgliedern dann digital zu. Die Räte können eigene Notizen anfügen und auch mit anderen Ratsmitgliedern kommunizieren und Meinungen austauschen. Zusätzlich gibt es neben dem Ratsinformationssystem ein Bürgerinformationssystem, welches in die Homepage der Gemeinde integriert werden kann. Bürger können dann über dieses System alle öffentlichen Sitzungsvorlagen ansehen und sich über das politische Tun in der Gemeinde informieren. Die einmaligen Anschaffungskosten der Software betragen rund 9.000 €. Hinzu kommt ein geschätzter Einmal-Aufwand für die Einrichtung mit rund 7.500 € sowie die Schulungskosten der Verwaltungsmitarbeitenden und Gremiumsmitglieder mit ca. 2.500 €. Für die Beschaffung der mehrjährig genutzten Endgeräte fallen maximal 10.000 € an, hier kann sich die Gemeinde an einer landesweiten Sammelausschreibung beteiligen. Angedacht ist zudem, dass sich die Mitglieder des Gemeinderats durch einen Eigenanteil die private Nutzung der Endgeräte ermöglichen. Die laufenden Kosten betragen rund 4.000 € pro Jahr. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung bietet das Sitzungsmanagementsystem Session einige Vorteile. Angesichts der Anschaffungs- und Betriebskosten ist allerdings nicht davon auszugehen, dass durch den Umstieg Kosteneinsparungen möglich sind. Allerdings wäre dieser Schritt die konsequente Fortsetzung des eingeschlagenen Weges hin zur einer digitalen Arbeit in der Gemeindeverwaltung. „Um es ganz klar zu sagen, wir werden hier jährliche Mehrkosten von ca. 4.000 € haben“ machte Bürgermeister Reinhold Teufel deutlich. Eine echte Kostenreduzierung wäre nur dann möglich, wenn auf die bisher sehr aktuell vorgenommen, umfangreiche Berichterstattung über die eigene Internetseite und das Mitteilungsblatt verzichtet würde. „In vielen Städten ist es so, dass die Beschlussvorlagen und die Beschlüsse nur online abgerufen werden können und nicht im Blättle veröffentlicht werden – das würde natürlich viel Arbeitszeit einsparen“, so Teufel. Er möchte aber die bisherige Praxis beibehalten, auch wenn diese einen hohen Aufwand erfordert. Dagegen hatte der Gemeinderat auch nichts einzuwenden, vor allem die handfesten Vorteile für die ehrenamtliche Arbeit der Gemeinderäte führten letztlich dazu, dass der Gemeinderat einstimmig beschlossen hat, in die digitale Ratsarbeit einzusteigen: Künftig können sich die Räte dann auf Knopfdruck alle Beschlussvorlagen und Beschlüsse zu bestimmten Themen anzeigen lassen, die zeitaufwändige Führung eines eigenen Archivs entfällt dann. Großformatige Pläne können digital besser übermittelt werden, und außerdem können so rund 20.000 gedruckte Seiten Papier eingespart werden. In einem nächsten Schritt wird die Gemeindeverwaltung eine entsprechende Vorführung des Systems im Gemeinderat organisieren, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2021 soll dann abschließend über die Beschaffung entschieden werden.

Abwassersatzung wird korrigiert

Bei der Änderung der Abwassersatzung am 18.12.2020 ist der Gemeindeverwaltung ein redaktionelles Missgeschick passiert:  Anstelle der Formulierung „§ 42 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung wird wie folgt geändert“ wurde die Formulierung „§ 42 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung erhält folgende Fassung“ gewählt. Nachdem anschließend nur die Passagen angefügt wurden, die geändert wurden (nämlich die Absätze 1, 2 und 3 sowie die Buchstaben a) und b) des Absatzes 4), sind hierdurch Buchstabe c) des Absatzes 4 sowie der Absatz 5 formal „herausgefallen“. Dieses redaktionelle Missgeschick wurde nun dadurch behoben, dass § 42 rückwirkend zum 01.01.2020 entsprechend neu gefasst wird. Von den Gebührensätzen her ändert sich nichts. Die Vorgehensweise wurde mit dem Kommunalamt als Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt.

Zustimmung zur 5. Änderung des Regionalplans

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb hat am 26.05.2020 die 5. Änderung des Regionalplans Neckar-Alb 2013 einschließlich Umweltbericht im Entwurf beschlossen. Den Trägern öffentlicher Belange (und damit auch den Gemeinden), anderen öffentlichen Stellen, Personen des Privatrechts sowie anerkannten Naturschutzverbänden ist nun Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Dateien zum Entwurf der 5. Planänderung, bestehend aus dem Planteil mit Karten und Begründung sowie dem Umweltberichtsind auf der Website des Regionalverbands unter

https://www.rvna.de/Startseite/Beteiligungsverfahren/5_+beteiligungsverfahren.html

abrufbar. Die Gemeinde hat Gelegenheit, bis zum 02.10.2020 Stellung zu nehmen. Die Änderung sieht eine Überarbeitung von Kapitel 2.4.3.1 „Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen“ und von Freiraumfestlegungen im Randbereich von Gewerbegebieten und im Bereich des geplanten Standortes für das Zentralklinikum Zollernalb sowie im Bereich Universität/Uniklinik Tübingen vor.  Ferner sollen im Kapitel 2.4.3.2 „Standorte für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe, regionalbedeutsame Veranstaltungszentren“ geringfügige Anpassungen einzelner Vorbehalts- und Vorranggebiete für den großflächigen Einzelhandel erfolgen. Auf der Grundlage einer 2019 vorgestellten Gewerbeflächenstudie wurde außerdem in Absprache mit allen Kommunen der Gewerbeflächenbedarf, insbesondere für produzierende Unternehmen und Handwerk, detailliert untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass im Bereich der Gemeinde Pfronstetten aufgrund der sehr eng an die Ortslagen angrenzenden Regionalen Grünzüge keine Entwicklungsmöglichkeiten für künftige Gewerbebauflächen gegeben sind. In sehr konstruktiven Gesprächen mit dem Regionalverband ist es gelungen, Perspektivflächen festzulegen und für diese Flächen Anpassungen bezüglich des Freiraumschutzes auf den Weg zu bringen. Insgesamt werden im Entwurf der 5. Änderung des Regionalplans die Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen in Summe um insgesamt ca. 129 ha vergrößert. Bezogen auf die gesamten Änderungen an den flächenhaften Ausweisungen des Freiraumschutzes werden die als Vorranggebiet festgelegten Grünzüge einerseits um ca. 170 ha zurückgenommen, andererseits kommen ca. 265 ha dazu, so dass eine positive Bilanz von ca. 95 ha erreicht wird. Bei den Grünzäsuren wurden Rücknahmen um 46 ha vorgenommen, die Tauschflächen umfassen hier knapp 94 ha, was eine positive Bilanz von 48 ha ergibt. Die als Vorbehaltsgebiet festgelegten Grünzüge nehmen in der Gesamtbilanz um ca. 90 ha ab. Zurückgenommen werden sie auf ca. 277 ha, auf ca. 187 ha werden neue festgelegt. Durch die zusätzlichen als Vorranggebiet festgelegten Grünzüge werden diese Verluste kompensiert. Auch bei den Gebieten für Naturschatz und Landschaftspflege und den Gebieten für Landwirtschaft fallen die Bilanzen positiv aus. Die Gebiete für Naturschutz vergrößern sich um ca. 20 ha, die Gebiete für Landwirtschaft um ca. 25 ha. Insgesamt kann durch dieses Vorgehen das Ziel des qualitativen Ausgleichs erreicht werden.

In Pfronstetten sollen die in den Bereichen Bereich Nordwest (nördlich der Kreisstraße nach Wilsingen), Nordost (Zwischen Gewerbegebiet an der B 312 und der Ortslage) und Südost (zwischen der Kreisstraße nach Aichstetten und der Bundesstraße nach Tigerfeld) bestehenden „Vorranggebiete Regionaler Grünzug“ in „Vorbehaltsgebiete Regionaler Grünzug“ umgewandelt werden. Im Gegenzug werden im Bereich Pfronstetten Südwest eine Fläche westlich der Gemeindeverbindungsstraße nach Tigerfeld und im Bereich Pfronstetten Süd eine Fläche südlich des Gewerbegebiets Lerchenberg als „Vorranggebiete Regionaler Grünzug“ bzw. als Vorranggebiet Landwirtschaft ausgewiesen.

In Aichelau soll das im Bereich des Wiesenwegs bestehende „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ in ein „Vorbehaltsgebiet Regionaler Grünzug“ umgewandelt werden. Dieser Bereich kann bei einer entsprechenden Änderung von der Gemeinde als Bauflächen ausgewiesen werden, um den bedingt durch die gewerbliche Entwicklung in Aichelau gegebene starke Nachfrage nach Wohnbauland Rechnung zu tragen.

In Tigerfeld soll im südöstlichen Bereich der Ortslage das bestehende „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ zur Abrundung des Siedlungskörpers etwas zurückgenommen werden. Dort soll dann ein „Vorbehaltsgebiet Regionaler Grünzug“ ausgewiesen werden. Vorbehaltsgebiete können von der Gemeinde überplant und damit zu Bauland gemacht werden, in Vorranggebieten ist dies nahezu ausgeschlossen.

Der Gemeinderat begrüßte diese Planungsabsichten und sprach sich dafür aus, in weiteren Bereichen solche Lockerungen anzustreben. Bürgermeister Reinhold Teufel machte deutlich, dass er sich dafür seit fünf Jahren als Mitglied der Verbandsversammlung einsetze und die aktuelle Entwicklung als ersten kleinen Erfolg dieser Mühen sehe.

Deutliche Mehrheit für ein Flurneuordnungsverfahren in Pfronstetten

Bericht hierzu

Außerplanmäßiger Auszahlungen genehmigt

Im Rathaus in Geisingen sollen die Mietwohnräume im Obergeschoss etwas hergerichtet werden. Außerdem ist der Scheitholz-Ofen im Erdgeschoss (Florianstüble) defekt, dieser soll durch einen Pelletofen ersetzt werden. Dieser erlaubt dann auch eine durchgehende Temperierung dieser Räume auch in den Wintermonaten. Der Aufwand für den Ofen beläuft sich voraussichtlich auf 4.000 €, insgesamt wird die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 7.500 € beantragt. Auf dem Friedhof in Tigerfeld wurde ein Rasengrabfeld angelegt, außerdem wurden zwei Grabsteine für eine Urnengemeinschafsgrabanlage (6.200 €) in Auftrag gegeben. Der für die Maßnahmen letztendlich insgesamt anfallende Aufwand einschließlich Bauhofaufwendungen lässt sich aktuell noch nicht ermitteln. Für diese Maßnahmen waren im Haushaltsplan für das laufende Jahr keine Mittel vorgesehen, der Gemeinderat hat der außerplanmäßigen Bereitstellung dieser Mittel zugestimmt. Gedeckt werden können diese zusätzlichen Ausgaben dadurch, dass die für 2020 geplante Erneuerung der Pflasterflächen auf dem Friedhof in Huldstetten ins kommende Jahr verschoben wird. Grund hierfür sind Kapazitätsengpässe beim Zweckverband Wegebaugerätegemeinschaft Albrand. Aus Sicht der Kirchengemeinde kommt dies nicht ungelegen, da im kommenden Jahr durch den Ablauf einer Grabstelle im Bereich des Kirchenportals eine großzügigere Pflasterung möglich wird.

Bürgermeister kann Statik-Leistungen beauftragen

In der Mai-Sitzung des Gemeinderats hat das Büro Hartmaier + Partner die Planung für Neubau eines Bauhofgebäudes vorgestellt. Nach erfolgter Billigung durch den Gemeinderat laufen nunmehr die Genehmigungs- und Ausführungsplanungen. Hierfür ist es erforderlich, ein Fachbüro für die Statik miteinzubeziehen. Das Büro Hartmaier + Partner hat hierfür das Ingenieurbüro für Bauwesen Michael Manz aus Münsingen vorgeschlagen. Dieses Büro für die Projektbausteine Neubau einer Halle in Holzbauweise, Erstellen einer Zwischendecke in der Halle, Löschwasserbehälter mit LKW befahrbarer Decke, Waschplatte für LKW befahrbar und Schüttgutboxen ein Angebot in Höhe von insgesamt 24.186,00 € vorgelegt. Das Angebot wurde der Gemeindeverwaltung kurzfristig vorgelegt, so dass noch keine eingehende Prüfung möglich war. Bei einer denkbaren Beauftragung einer Standard-Halle könnte die Statik für die Halle möglicherweise durch den Hallenbauer geliefert werden, so dass diese Teilleistung entfallen würde. Aus diesem Grund wurde Bürgermeister ermächtigt, die Beauftragung nach Klärung dieser Fragen im notwendigen Umfang zu beauftragen.

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