Deutliche Mehrheit für ein Flurneuordnungsverfahren in Pfronstetten

Realteilungsgebiet mit Unformen und Grundstücken ohne Zufahrt: Gerade nordöstliche Teil der Pfronstetter Gemarkung schreit förmlich nach einer Flurneuordnung.

Für Pfronstetten soll ein Flurneuordnungsverfahren beantragt werden, dies hat der Gemeinderat bei nur einer Gegenstimme beschlossen.

Im Rahmen der Beratungen über den Radwegausbau Pfronstetten – Aichelau – Hayingen in im Oktober 2018 hatte der Gemeinderat darum gebeten, einen erneuten Anlauf zur Einleitung eines Flurneuordnungsverfahrens für den Bereich Pfronstetten in die Wege zu leiten. Daraufhin hat sich die Gemeindeverwaltung an das Landratsamt gewandt und um Prüfung gebeten, ob eine Aufklärungsversammlung für den Ortsteil Pfronstetten möglich ist. Aufgrund personeller Engpässe beim Landratsamt waren erst in diesem Jahr entsprechende Vorabsprachen möglich. Das Landratsamt hat der Gemeindeverwaltung nunmehr signalisiert, dass für ein mögliches Verfahren „Pfronstetten“ folgender Zeitplan denkbar wäre: Bei Antragstellung und Beschlussfassung über die Bereitstellung von Flächen für ökologische Maßnahmen durch die Gemeinde noch in diesem Jahr könnten 2021 die notwendigen ökologischen Voruntersuchungen und eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden. Auch wären der Entwurf eines Nutzungskonzepts, die förmliche Aufklärungsversammlung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer und der Antrag auf Aufnahme ins Arbeitsprogram 2022 denkbar. Erfolgt die Aufnahme ins Arbeitsprogramm 2022 und die Freigabe des Verfahrens durch das Ministerium, wäre bereits 2022 auch die Anordnung des Flurneuordnungsverfahrens Pfronstetten möglich.

Aktuell ist von einem Grundzuschuss für das Verfahren in Höhe von 71% auszugehen. Weitere maximal 9% sind denkbar, wenn ein entsprechender ökologischer Mehrwert nachgewiesen werden kann oder ein sogenanntes integriertes ländliches Entwicklungskonzept (kurz ILEK) erstellt wird. Die Rahmenbedingungen entsprechen somit noch denen der Verfahren in Aichstetten / Tigerfeld und Geisingen / Huldstetten.

Um bereits vor Aufnahme des Flurneuordnungsverfahrens ins Arbeitsprogramm die Erreichung eines ökologischen Mehrwerts zu garantieren, muss sich die Gemeinde verpflichten, 1% der Verfahrensfläche aus ihrer Einlage bzw. durch Zukauf in der Flurneuordnung für ökologische Zwecke bereitzustellen. Für die Verfahren in Aichstetten / Tigerfeld und Geisingen / Huldstetten wurde dies 2013 gleichlautend beschlossen.

Die Gemeindeverwaltung war schon immer und ist auch weiterhin der Ansicht, dass gerade für den Ortsteil Pfronstetten die Durchführung eines Flurneuordnungsverfahrens unabdingbar ist. Mit einem solchen Verfahren könnten Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, eine Neuordnung des kleinstrukturierten Gebiets (Lage, Form und Größe), die Sicherung der Erschließung durch ein neues Wegenetz, die Vergrößerung der Schlaglängen, die Zusammenlegung zersplittertem Eigentum und die Regelung unklarer Eigentumsverhältnisse (z.B. Kreisstraße Pfronstetten-Wilsingen) erreicht werden.

Wie schon in der Vergangenheit, so dürfte auch bei einem neuerlichen Anlauf damit zu rechnen sein, dass es aus den Reihen der Landwirtschaft Vorbehalte gegen ein solches Verfahren gibt. Für die überwiegende Mehrheit der potenziellen Verfahrensbeteiligten bietet ein solches Verfahren aber erhebliche Vorteile. Aus diesem Grund geht die Gemeindeverwaltung davon aus, dass bei einer möglichen Aufklärungsversammlung das zur Verfahrenseinleitung notwendige „subjektive Interesse“ der Verfahrensbeteiligten festgestellt werden kann.

Gemeinderätin Nicole Fauser trug vor, dass ein Flurneuordnungsverfahren gerade auch für aktive Landwirte zu Belastungen führen könne. Während nicht mehr selbst landwirtschaftlich tätige Grundstückseigentümer durch die Flächenarrondierungen letztlich über höhere Pachteinnahmen profitieren, könnten die Bewirtschafter der Flächen diese Mehrkosten nicht über höhere Erlöse refinanzieren. Bürgermeister Reinhold Teufel erinnerte an eine Informationsveranstaltung im Gasthaus Rose, bei der genau zu diesem Punkt Vertreter des Landwirtschaftsamts und des Kreisbauernverbands befragt wurden. Beide hatten damals übereinstimmend erklärt, dass die Bewirtschafter durch eine effizienter mögliche Bewirtschaftung der arrondierten Flächen ihrerseits ebenfalls erhebliche Einsparungen realisieren können, so dass auch sie letztendlich von einer Flurneuordnung profitieren. „Entscheidend ist für mich, dass ich noch von keinem Landwirt gehört habe, der sich nach einer erfolgten Flurneuordnung die früheren Verhältnisse zurückgewünscht hat“, so der Bürgermeister. Auch die Gemeinde profitiere außerdem von einer Flurneuordnung: Ohne ein solches Verfahren müssten alle Bürger die Kosten für eine grundlegende Neustrukturierung des in weiten Teilen desolaten Wegenetzes auf Markung Pfronstetten aufkommen, während in einem Verfahren Zuschüsse von 70-80% möglich sind. „Auch aus Gründen der Gleichbehandlung mit den fünf anderen Ortsteilen, die Verfahren hatten oder aktuell haben, muss es unser Ziel sein, auch in Pfronstetten ein Verfahren durchzuführen”.

Bei einer Gegenstimme wurde die Gemeindeverwaltung letztendlich beauftragt, beim Landratsamt die Einleitung eines Verfahrens förmlich zu beantragen, gleichzeitig stimmte das Gremium der Garantie zu, 1% der Verfahrensfläche für ökologische Zwecke bereitzustellen.

Kategorien: AllgemeinFlurneuordnung