Windenergie: Gemeinderat spricht sich mit knapper Mehrheit für Steuerungsmöglichkeit aus

Das Planungsgebiet der EnBW Windkraftprojekte GmbH nördlich von Aichelau

Soll die Gemeinde mit am Tisch sitzen, wenn Überlegungen zur Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet entwickelt werden oder möchte man lieber nichts damit zu tun haben und dann aber auch tatenlos zusehen? In dieser schwierigen und sehr emotionalen Frage hat sich der Gemeinderat mit knapper Mehrheit für eine aktive Rolle im Planungsprozess ausgesprochen und dem Abschluss einer Absichtserklärung zugestimmt. Die Gemeinde will aber Ausstiegsmöglichkeiten für den Fall, dass die Bürgerschaft der Gesamtgemeinde dies insgesamt bzw. die Aichelauer Bürgerschaft das konkrete Vorhaben in ihrem Ortsteil ablehnen.

Die EnBW Windkraftprojekte GmbH ist eine Tochter der EnBW und verfolgt das Ziel, die Erzeugung regenerativer Energie durch Windkraftanlagen im Land Baden-Württemberg voranzubringen. Das Unternehmen ist Mit der Absicht an die Gemeindeverwaltung herangetreten, die im Jahr 2017 wegen artenschutzrechtlichen Hindernissen eingestellte Projektierung von Windkraftanlagen im Bereich Aichelau aufzugreifen.

Die Gemeindeverwaltung unterstützt grundsätzlich alle Möglichkeiten der Nutzung regenerativer Energien im Gemeindegebiet. Auch eine aktive, unterstützende Rolle ist für die Gemeindeverwaltung denkbar, solange sichergestellt ist, dass die geltenden Vorschriften eingehalten werden und, dies machte Bürgermeister Reinhold Teufel deutlich, entsprechende Projekte mehrheitlich von der Bevölkerung mitgetragen werden.

Vor Einstieg in konkretere Planungen in Sachen „Windkraft in Aichelau“ hat die EnBW Windkraftprojekte GmbH darum gebeten, eine gemeinsame Absichtserklärung (Neudeutsch „Letter of Intent“, LoI) für dieses Projekt abzuschließen. Ein entsprechender Entwurf lag dem Gemeinderat vor. Bereits in den Vorgesprächen hat die Gemeindeverwaltung deutlich gemacht, dass das Thema „Abstand“ ein wesentliches Kriterium für eine Zusammenarbeit ist. Aus diesem Grund hat das Unternehmen den Abstand zwischen Planungsgebiet und Ortslage bereits von 800 m auf 1.200 m erweitert, es umfasst nun im Wesentlichen den Bereich „Hausberg“ nördlich von Aichelau.

Vorteilhaft wäre, dass durch die Lage eine Beeinträchtigung der Bevölkerung durch alle Arten von Schall weitgehend minimiert ist – schlicht, weil der Wind nur sehr selten aus nördlicher Richtung weht und ein ordentlicher Abstand zur Wohnbebauung gegeben wäre. Ebenfalls positiv ist, dass bei einer Berücksichtigung der Flächen der Holzgerechtigkeit Aichelau nicht nur einzelne Grundstückseigentümer in den Genuss von entsprechenden Pachtzahlungen kommen würden, sondern eine Vielzahl der Haushalte in Aichelau.

In der Absichtserklärung würde sich die Gemeinde

  • bereiterklären, die EnBW bei der Kommunikation mit der Holzkasse zur vertraglichen Sicherung der für das Projekt notwendigen Flächen und Grundstücke zu unterstützen,
  • die Nutzung der Grundstücke durch die EnBW für das Projekt zu befürworten und zu unterstützen und
  • sich außerdem grundsätzlich bereiterklären, der EnBW die im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücke wie z. B. Wege und Straßen zur Planung und Umsetzung des Projekts zur Verfügung zu stellen und ggf. vertraglich zu sichern.

Diese Zusagen führen aus der Sicht von Bürgermeister Reinhold Teufel zu keinem verbindlichen Anspruch der EnBW. Dennoch sollte eine solche Absichtserklärung nur dann eingegangen werden, wenn die angeführten Punkte grundsätzlich auch mitgetragen werden. Er bat den Gemeinderat deshalb ausdrücklich darum, bereits zu diesem frühen Zeitpunkt eindeutig “Nein” zu sagen, wenn eine konstruktive Mitwirkung der Gemeinde an einem solchen Planungsprozess vom Gemeinderat grundsätzlich nicht gewünscht wird.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Gemeinde nur dann eine direkte Einflussmöglichkeit hat, wenn Windenergieanlagen auf oder im engsten Umfeld um Gemeindegrundstücke realisiert werden sollen. Auf Flächen Dritter, bzw. des Landes Baden-Württemberg, können solche Vorhaben auch gegen den erklärten Willen der Gemeinde realisiert werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

Auch die in der Vergangenheit diskutierte Flächennutzungsplanung durch die Gemeinde bzw. den Gemeindeverwaltungsverband ist kein wirkliches K.O.-Kriterium für ein solches Projekt. Die Ausweisung entsprechender Konzentrationszonen für die Windenergie (bei gleichzeitigem Ausschluss des übrigen Gemeindegebietes) bringt den Projektentwicklern eine gewisse Planungssicherheit. Gibt es keinen Flächennutzungsplan, sind Windenergieanlage trotzdem genehmigungsfähig – dann sogar an jedem Standort, der die gesetzlichen Vorgaben einhält. Dies könnte dann beispielsweise auch im Staatswald südwestlich von Pfronstetten und Tigerfeld sein, an einer aus Sicht der Gemeindeverwaltung äußerst ungünstigen Stelle.  Deshalb hat sich die Gemeindeverwaltung in der Vergangenheit auch für das Instrument der Flächennutzungsplanung ausgesprochen.

Reinhold Teufel warb dafür, dass sich die Gemeinde aktiv an solchen Planungsprozessen beteiligen sollte, um im Interesse der Bevölkerung auch lenkend eingreifen zu können. Die bereits erreichte Zusage der EnBW, für das Planungsgebiet einen Abstand von 1.200 m einzuhalten, führte er als Beispiel hierfür an.

Angesichts des zu erwartenden “Gegenwinds” sprach sich Teufel dafür aus, vor einer verbindlichen Entscheidung in dieser Sache die Bürgerschaft mit einzubeziehen. Ob dies dann in eher informeller Art und Weise (Bürgerbefragung) oder in Form eines förmlichen Bürgerentscheids erfolgt, wäre noch festzulegen.

Zu klären wäre in diesem Fall, ob die Entscheidung über den Abschluss einer solchen Absichtserklärung bereits richtige Zeitpunkt für eine Entscheidung der Bürgerschaft wäre oder ob das Vorliegen einer konkretisierten Planung abgewartet werden soll. Hier war der Bürgermeister der Meinung, dass eine Entscheidung bereits über den Abschluss der Absichtserklärung zu kurz greifen würde. Vielmehr sollte in weitergehenden Gesprächen das Projekt konkretisiert werden, damit die Menschen in der Gemeinde dann auch wissen, worüber sie konkret um ihre Meinung gefragt werden.

Reinhold Teufel empfahl deshalb, die Absichtserklärung wie vorliegend abzuschließen, verbunden mit dem Hinweis darauf, dass eine verbindliche Entscheidung – insbesondere auch über die Bereitstellung eigener Flächen – zu einem späteren Zeitpunkt und voraussichtlich auf der Grundlage einer Bürgerbefragung oder eines Bürgerentscheids fallen wird.

In der Frage, wie genau die Bürgerschaft in die Entscheidung miteinbezogen werden soll, schlug der Bürgermeister ein zweistufiges Verfahren vor: Zunächst sollen die Bürgerinnen und Bürger der Gesamtgemeinde gefragt werden, ob die Gemeinde – sinnvollerweise durch Ausweisung eines Flächennutzungsplans – aktiv eine Flächenplanung für Windkraftanlagen vornehmen soll.

Vorteilhaft bei einem Flächennutzungsplan wäre , dass die Gemeinde entscheiden könnte, wo solche Anlagen aufgestellt werden können und der restliche Teil des Gemeindegebiets hierfür dann tabu wäre. “Die nördlichen Bereichen von Aichelau, aber auch von Pfronstetten, wären aus meiner Sicht weitaus weniger störend als beispielsweise die großen Staatswaldflächen südwestlich von Pfronstetten und Tigerfeld oder der schon einmal geprüfte Bereich südwestlich von Geisingen”, so Teufel. Allerdings müsse man dann mit einer gewissen Sicherheit davon ausgehen, dass diese Flächen dann – die Zustimmung der betroffenen Eigentümer vorausgesetzt – auch tatsächlich genutzt werden.

Verzicht die Gemeinde dagegen auf einen Flächennutzungsplan, müssen entsprechende Baugesuche lediglich die bundes- und landesrechtlichen Vorgaben erfüllen. Und die dürften, dessen ist sich der Bürgermeister sicher, nach dem Ausstieg aus der Kernenergie und mit dem beschlossenen Kohleausstieg vor Augen, stetig gelockert werden, um mehr regenerative Energieerzeugungsanlagen zu ermöglichen. “Irgendwo muss der Strom ja herkommen, und die zurückliegenden Monaten haben gezeigt, dass es mit der internationalen Solidarität nicht weit her ist, wenn es eng wird. Auf Stromlieferungen aus dem Ausland können wir uns also nicht blind verlassen”. Teufels Fazit: “Wenn wir nicht selbst entscheiden, wo solche Anlagen hinkommen, kann es passieren, dass dies dann Bund und Land an uns vorbei entscheiden!”.

Die Diskussion verlief erwartungsgemäß ebenso kontrovers wie emotional. Einhellig unterstützt wurde der Vorschlag des Bürgermeisters, die Bürger in diese Entscheidung einzubeziehen. Auch das vorgeschlagene zweistufige Verfahren – alle Bürgerinnen und Bürger sollen über das “ob” der Steuerung durch die Gemeinde entscheiden, die Aichelauer dann darüber, ob vor Ort Flächen ausgewiesen werden sollen – war konsensfähig.

Strittig waren zunächst die Frage, ob die Gemeinde die vorgeschlagene Absichtserklärung (mit Ausstiegsmöglichkeit bei einer ablehnenden Haltung der Bürgerschaft) abschließen und sich damit den Platz am Verhandlungstisch sichern soll oder nicht. Mit dem knappstmöglichen Ergebnis, nämlich einer Stimme Mehrheit, sprach sich der Gemeinderat für diese Vorgehensweise aus.

Im weiteren wurde dann auch ein Zeitplan für die weitere Vorgehensweise besprochen: Bis Ende August haben die Mitglieder des Gemeinderats, aber auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde und die örtlichen Bürgerinitiative Gelegenheit, Fragen zu stellen, die vor der ersten Stufe der Bürgerbefragung auf Gemeindeebene beantwortet sein sollten. Dazu könnte, so Bürgermeister Reinhold Teufel, beispielsweise gehören, wo im Umfeld der Gemeinde entsprechende Planungsprozesse laufen, welche Anlagentypen verwendet werden könnten und auch welche finanziellen Vorteile sich für die Standortgemeinden solcher Anlagen ergeben. “Wenn wir hier Geld bekommen sollten, wäre dies nach meinem Dafürhalten zumindest weitgehend im jeweiligen Ortsteil zu verwenden”, so Reinhold Teufel. “Wer eine Last hat, soll auch beim Ertrag nicht leer ausgehen”.

Es wird dann am Gemeinderat sein, zu entscheiden, wann der Zeitpunkt für die erste Stufe der Bürgerbefragung gekommen ist und wie diese durchgeführt wird. “Sagt die Bürgerschaft mehrheitlich ‘ja’, dann bleiben wir am Verhandlungstisch und konkretisieren die Planungen für Aichelau, die dann der Aichelauer Bürgerschaft zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden. Sagt die Bürgerschaft der Gesamtgemeinde oder gegebenenfalls die des Ortsteils Aichelau ‘nein’, dann verlassen wir die Gespräche. Und schauen zu, wie die Sache weitergeht” fasst der Bürgermeister den Zeitplan zusammen.

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