Jugendschöffenwahl 2018

schöffen

Neben der Schöffenwahl, auf die wir Anfang März hingewiesen haben, steht in diesem Jahr auch die Neuwahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2013-2023 an.

Für den Amtsgerichtsbezirk Münsingen sollen jeweils eine Frau und ein Mann für das Jugendschöffengericht Reutlingen und die Jugendkammer beim Landgericht Tübingen gewählt werden, insgesamt also vier Personen. Die entsprechende Vorschlagsliste ist vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises bis Ende Juni aufzustellen. Vorschläge hierfür werden von den Fraktionen des Kreistages sowie den weiteren im Jugendhilfeausschuss vertretenen Institutionen oder Organisationen eingeholt. Zusätzlich hat das Landratsamt die Städte und Gemeinden im Landkreis um Vorschläge gebeten.

Wer das Ehrenamt der Jugendschöffen ausüben will, kann sich bis zum 15.05.2018 bei der Gemeindeverwaltung melden (schriftlich oder per E-Mail). Infrage kommen deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht berufen werden. Weitere Voraussetzung ist, dass die Interessenten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind.

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