Schöffenwahl 2018

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Das Landgericht Tübingen hat die Gemeinde Pfronstetten gebeten, Vorschläge für die Besetzung der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 einzureichen. In die Vorschlagsliste können zwei Bürgerinnen und Bürger aufgenommen werden.

Schöffinnen und Schöffen haben die Möglichkeit, ihre Wertungen, ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Damit garantieren sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz. Schöffinnen und Schöffen entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen.

Wer das Schöffenamt ausüben will, muss sich bis zum 15.05.2018 bei der Gemeindeverwaltung melden (schriftlich oder per E-Mail). Infrage kommen deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

Die Gemeinde erstellen aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste, die in der Folge den Amtsgerichten übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2018 die Schöffenwahl durchgeführt.

Weitergehende Informationen gibt es auf der Internetseite des Justizministeriums.

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