Gutachten spricht gegen Ausweisung von Wind-Vorranggebiet

Übergabe Gutachten - Kopie
Diplom-Biologe Rainer Gottfriedsen (2. v.l.) überreicht sein avifaunistisches Gutachten an Bürgermeister Reinhold Teufel und Vertreter der Bürgerinitiative „Geisinger Gegenwind“

Der Regionalverband Neckar Alb plant, im Bereich südlich von Geisingen ein Vorranggebiet für Windenergieanlagen auszuweisen. Dies wird von der Gemeinde und der örtlichen Bevölkerung abgelehnt. Ein avifaunistisches Gutachten kommt jetzt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen an diesem Standort aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig sind.

Öffentlich wurden die Planungsabsichten des Regionalverbands im Februar 2014: Südlich von Geisingen, so die Planungsabsicht damals, wurde im Bereich „Muttenbühl“ einer von insgesamt 41 Suchräumen für großflächige Windparks ausgewiesen. Im Rahmen der daraufhin von der Gemeindeverwaltung vorgenommenen Beteiligung der örtlichen Bürgerinnen und Bürger wurde sehr schnell klar, dass dieser Bereich keine Akzeptanz in der Bevölkerung findet. Zu nahe und dann auch noch in der Hauptwindrichtung waren die Anlagen vorgesehen, so die Kritik der Bevölkerung.

Mehrere Mitglieder der vor Ort gegründeten Bürgerinitiative machten sich dann in ihrer Freizeit auf und untersuchten den Planungsbereich auf vorhandene Horste von Greifvögeln. Schnell kam die Vermutung auf, dass angesichts der Vielzahl vorgefundener Horste der Bereich Muttenbühl mit den artenschutzrechtlichen Vorgaben des Landes nicht vereinbar sein kann. Befeuert wurde diese Vermutung auch dadurch, dass sich ein Projektentwickler, der sich im angrenzenden Upflamör bereits Flächen gesichert hatte, sehr schnell wieder zurückzog, nachdem er eigene artenschutzrechtliche Untersuchungen durchgeführt hatte.

Nachdem die Mitglieder der Bürgerinitiative schon gute Vorarbeit geleistet hatten, beauftragte der Gemeinderat das Planungsbüro Gottfriedsen aus Rottenburg-Baisingen mit der Erstellung einer avifaunistischen Stellungnahme, um diese dann in das Planungsverfahren des Regionalverbands einzubringen. Das Ergebnis der Untersuchung ist eindeutig: Der Bereich Muttenbühl weist so viele Horststandorte des Rotmilans auf, dass er als „Dichtezentrum“ anzusehen ist und nicht als Vorranggebiet für Windenergieanlagen ausgewiesen werden kann.

Insgesamt äußerte der Diplom-Biologe Rainer Gottfriedsen Zweifel daran, ob die von der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) vorgenommene Suche nach Horsten und Revierzentren eine aussagekräftige Grundlage für solche Ausweisungen sind. „Dafür sind sie zu wenig tiefgehend und auch die Beschränkung auf einen einjährigen Betrachtungszeitraum mit nur sechs Begehungen spricht dagegen“. Seiner Ansicht nach wäre es sinnvoller, das „Helgoländer Papier“ zur Anwendung zu bringen, das höhere Abstandsvorschriften beinhaltet. Auffällig sei auch, dass das europäische Artenschutzrecht bei Verkehrsmaßnahmen wie Straßenneubauten oder auch beim Bahnprojekt Stuttgart 21 zu deutlich mehr Vorgaben führt als bei Planungen für Windenergieanlagen. „Generell sage ich: Die LUBW-Untersuchungen sollten dringend überarbeitet und verifiziert werden“, so Gottfriedsen.

Das komplette Gutachten wurde nun im Pfronstetter Rathaus vorgestellt und auch an die Verantwortlichen der Geisinger Bürgerinitiative übergeben. Mit der Weiterleitung an den Regionalverband äußert Bürgermeister Reinhold Teufel die Erwartung, dass der Bereich „Muttenbühl“ aus den Planungen des Verbands herausfällt: „Das Ergebnis der Untersuchung ist eindeutig: Nach geltender Rechtslage dürfen hier keine Anlagen errichtet werden, so dass eine Ausweisung als Vorranggebiet nicht möglich ist“.

Wichtig ist diese Ausweisung vor allem im Zusammenhang mit der von der Gemeinde angestrebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans. In einem auf die Gemeinde Pfronstetten beschränkten Teil-Flächennutzungsplan möchte die Gemeinde selbst Flächen für Windenergieanlagen auswählen und festsetzen – und zwar „zusammen mit den Menschen vor Ort“ – wie Bürgermeister Reinhold Teufel betont. „Nur durch ein öffentliches und transparentes Verfahren, an dem alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger teilhaben können, kann überhaupt Akzeptanz für solch umstrittene Anlagen geschaffen werden“.  Festsetzungen im Regionalplan, die in einem Bebauungsplan zwingen zu berücksichtigen wären, würden eine solche Akzeptanz nicht ermöglichen.

Zielsetzung der Gemeinde ist es deshalb , dass der Regionalverband mit der Teilfortschreibung „Wind“ des Regionalplans noch abwartet, bis die Ergebnisse des bereits vor längerem eingeleiteten Flächennutzungsplanverfahrens vorliegen. „Diese wären dann in artenschutzrechtlicher Hinsicht überprüft und von der Basis entwickelt und festgelegt – anstelle einer übergestülpten Planung des Regionalverbands“ argumentiert der Bürgermeister.

Freilich ist noch nicht gesichert, dass das Vorhaben Flächennutzungsplan gelingt. Schließlich muss die Gemeinde zwingen Flächen in ausreichendem Umfang ausweisen, um im Gegenzug die restlichen Gemeindeflächen von Windenergieanlagen freizuhalten. „Auch im Gemeinderat wird dies teilweise kritisch gesehen, allerdings werbe ich dringend dafür, diese Chance zur Steuerung zu ergreifen“, so Teufel. Gegen den Willen der Bevölkerung wird es allerdings keine solche Planung geben, stellt der Schultes klar. Verzichtet die Gemeinde auf einen Flächennutzungsplan, kann es ihr letztendlich auch egal sein, was der Regionalverband Neckar Alb ausweist. Dann sind alle in Frage kommenden Flächen im Gemeindegebiet beplanbar, Grenzen setzt dann nur das bau- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren beim Landratsamt. Die Entscheidung darüber, ob das Flächennutzungsplanverfahren durchgezogen werden soll, wird in den kommenden Monaten fallen müssen. Reinhold Teufel: „Sollten wir den Regionalverband davon überzeugen können, dass er unsere Planung abwartet, wird er dies nicht ewig machen. Dann müssen wir auch liefern!“.

Das Gutachten kann auf der Internetseite der Gemeinde Pfronstetten (www.pfronstetten.de) in der Rubrik „Informationen / Pläne für die Zukunft“ heruntergeladen werden.

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