Gemeinde lehnt Teilfortschreibung Windenergie ab

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Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Teilregionalplan Windkraft 2017 für die Region Neckar-Alb wird die Gemeinde Pfronstetten eine deutliche Stellungnahme abgeben: Die Planung wird insgesamt abgelehnt, im Bereich Muttenbühl (südlich von Geisingen) wurden geschützte Vogelarten kartiert und der Regionalverband Neckar Alb wird aufgefordert, seine Planungen so lange auszusetzen, bis die Gemeinde entscheiden hat, ob und in welchem Umfang sie die Windkraftnutzung über einen Flächennutzungsplan steuern will.

Das Landesplanungsgesetz in der alten Fassung (vor 2012) sah vor, dass im Regionalplan Standorte für regional bedeutsame Windenergieanlagen als Vorranggebiete und die übrigen Gebiete der Region als Ausschlussgebiete (= keine Anlagen zulässig) festgelegt werden. Da bis 2012 in den Regionalplänen aus Sicht der damaligen grünroten Landesregierung zu wenig Vorranggebiete festgesetzt und Anlagen realisiert wurden, erfolgte eine Änderung des Landesplanungsgesetzes. Die Regionalplanung können seither nur noch Vorranggebiete ausweisen, eine Festlegung von Ausschlussgebieten ist ihr nicht mehr möglich.

Der Regionalverband Neckar Alb hat im Jahr 2013 eine Fortschreibung des Regionalplans als Gesamtwerk beschlossen. Ausdrücklich ausgenommen waren dabei Festlegungen zur Windenergie, aufgrund der geänderten Rechtslage wurde damals festgelegt, dass dieser Planungsbereich in einem eigenständigen Teilregionalplan bearbeitet werden soll. In der Verbandsversammlung am 29. November 2016 wurde das Verfahren für diesen Teilregionalplan „Windkraft 2017“ förmlich eingeleitet, aktuell läuft  hierzu das Beteiligungsverfahren. Die Dateien zum Planentwurf Teilregionalplan Windkraft stehen auf der Website des Regionalverbands unter http://www.rvna.de/Beteiligungsverfahren/windkraft.html zur Einsicht und zum Herunterladen bereit. Die Gemeinde wurde über das laufende Beteiligungsverfahren informiert und um Stellungnahme gebeten. Sie konnte sich in diesem Verfahrensschritt erstmalig förmlich zu den Vorschlägen des Regionalverbands äußern.

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Der Planentwurf sieht in den Bereichen Hausberg (Aichelau), Muttenbühl (Geisingen) und Schäfbuch (Pfronstetten) Vorranggebiete für die Windenergie vor, wobei diese jeweils auch Teilflächen auf den benachbarten Gemarkungen Ödenwaldstetten, Upflamör und Oberstetten umfassen.

Das Thema Windenergie wurde seit 2012 mehrfach in der Gemeinde thematisiert.

Nachdem der Gemeindeverwaltungsverband Zwiefalten-Hayingen Anfang 2012 beschlossen hatte, zur Steuerung der Ansiedelung solcher Anlagen ein Flächennutzungsplanverfahren einzuleiten, führte die Gemeinde Pfronstetten im Frühjahr 2012 eine Besichtigungsfahrt zum damals größten Windpark in Simmersfeld und eine erste Bürgerversammlung zu diesem Thema im Vereinsraum der Albhalle durch.

Im Jahr 2013 äußerte die Holzgerechtigkeit Aichelau ihr Interesse, eigene Flächen für Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen. Seitens der Gemeinde wurde dieses Verfahren durch die Mitarbeit in einem Lenkungskreis zur Auswahl eines geeigneten Projektentwicklers und die Durchführung einer Bürgerversammlung im August 2014 begleitet. In der Bürgerversammlung wurden das Ergebnis der Auswahl Projektentwickler und die damals vorliegende Planung vorgestellt wurde.  Seither wurde in mehreren weiteren Bürgerversammlungen in Aichelau zu den Themen Ortsentwicklungskonzept und Dorfgemeinschaftshaus das Thema Windenergieanlagen immer wieder angesprochen bzw. es wurde der aktuelle Sachstand vorgetragen.

2014 fand auch in Pfronstetten eine erste Bürgerversammlung statt, nachdem seitens der Gemeinde Hohenstein der Standort Schäfbuch ins Spiel gebracht wurde. Im Rahmen der nur spärlich besuchten Veranstaltung im Gasthaus „Rose“ äußerten sich die Teilnehmer weder eindeutig zustimmend noch eindeutig ablehnend. Deshalb wurde vereinbart, dieses Thema in einer weiteren Bürgerversammlung noch einmal anzusprechen, wenn nähere Informationen vorliegen.

Im Jahr 2015 schlug das Thema im Ortsteil Geisingen auf. Hintergrund waren Aktivitäten des Projektentwicklers Green City Energy, der ohne vorherige Absprache mit den betroffenen Gemeindeverwaltungen in den Bereichen Upflamör und Geisingen auf Flächenakquise war.  Im Rahmen einer ersten Bürgerversammlung war die Haltung der Bürgerschaft noch unklar, in einer zweiten Bürgerversammlung wurden die Pläne dann eindeutig abgelehnt, zudem hatte sich dann auch eine Bürgerinitiative gegen dieses Vorhaben gegründet. Nachdem erkennbar war, dass dieses Vorranggebiet aufgrund vorhandener Hortstandorte geschützter Vogelarten fraglich ist, hat die Gemeindeverwaltung ein artenschutzrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten wird nach Fertigstellung dem Regionalverband übergeben, die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass dieser Bereich nicht als Vorranggebiet ausgewiesen werden kann.

Nachdem sich im Jahr 2016 abzeichnete, dass der Regionalverband Neckar Alb neben dem örtlich akzeptierten Bereich Hausberg (Aichelau) und dem eindeutig abgelehnten Bereich Muttenbühl (Geisingen) auch den Bereich Schäfbuch in Pfronstetten in seinen Vorschlag für den Teilregionalplan Windenergie aufnehmen wird, unterstützte die Gemeindeverwaltung die Gründung einer Bürgerinitiative auch für diesen Ortsteil. Mit der Bürgerinitiative  wurde schließlich – unterstützt durch das „Forum Energiedialog“ – gemeinsam die unlängst durchgeführte Veranstaltung „Infomarkt Windenergie Pfronstetten“ geplant.

Rückblickend kann gesagt werden, dass sich das Format „Infomarkt“ bewährt hat. Rund 200 Besucher haben die Möglichkeit genutzt, sich aus erster Hand zu informieren. Auf den entsprechenden Bericht im Mitteilungsblatt wird hingewiesen.

Gemeindeverwaltung und Gemeinderat erhofften sich aus dieser Veranstaltung insbesondere auch ein Meinungsbild hinsichtlich der Frage, wie sich die Gemeinde bei der Stellungnahme im Verfahren regionalplan positionieren soll. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung kann als klares Meinungsbild festgehalten werden, dass es dem Regionalverband nicht gelungen ist, für die vorliegende Planung Akzeptanz in der Bevölkerung zu schaffen.

Im Rahmen der zentralen Informationsveranstaltung des Regionalverbands für den Bereich des Landkreises Reutlingen, die im Januar in Pfronstetten stattfand,  konnte insbesondere nicht überzeugend erklärt werden, wie es zur vorgeschlagenen Ausweisung von gleich drei Vorranggebieten im Bereich der Gemeinde Pfronstetten und einer weiteren im näheren Umfeld (Hayingen) gekommen ist.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung rächen sich hier die wenig transparenten Vorarbeiten des Regionalverbands  zum Verfahren, bei denen es nahezu keine Beteiligung der Bevölkerungen vor Ort gegeben hat. So wurden bei einer Besichtigungsfahrt des Planungsausschusses in die einzelnen Gemeinden noch nicht einmal die nicht der Verbandsversammlung angehörenden örtlichen Bürgermeister miteinbezogen. Selbst wenn Planung für sich betrachtet fachlich sauber durchgeführt wurde, krankt sie doch an einem wesentlichen Defizit bei der Mitnahme der betroffenen Bevölkerung.

Deshalb und unter Berücksichtigung des deutlich zu Tage getretenen Bürgerwillens hat die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat vorgeschlagen, die vorliegende Planung für einen Teilregionalplan Windkraft 2017 für die Region Neckar-Alb insgesamt abzulehnen.

Hinsichtlich des Standorts Muttenbühl wurde unter Hinweis auf das beauftragte artenschutzrechtliche Gutachten zudem vorgeschlagen, den Regionalverband aufzufordern, auf diesen Standort zu verzichten.

Die Gemeindeverwaltung schlug weiter vor, den Regionalverband aufzufordern, die Beschlussfassung in dieser Angelegenheit auszusetzen, bis auf kommunaler Ebene eine Entscheidung darüber getroffen worden ist, ob und in welchem Umfang mit dem Instrument des Flächennutzungsplans sogenannte Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung besteht keine rechtliche Notwendigkeit, dass Verfahren auf Ebene des Regionalverbands zeitnah abzuschließen, so dass hier auch abgewartet werden kann.

Die Gemeinden sind allerdings verpflichtet, in einem eventuellen Flächennutzungsplan der Windkraft „substanziell Raum zu geben“. Insofern kann es keine reine Verhinderungsplanung geben, vielmehr können in diesem Verfahren die Flächen ausgewiesen werden, die einerseits geeignet sind und anderseits gemeinsam mit der örtlichen Bevölkerung in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren ausgewählt wurden. Selbstverständlich wird auch der Regionalverband in diesem Verfahren beteiligt, so dass letztendlich eine Planung aus einem Guss erwartet werden kann.

In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass der Gemeinderat die ablehnende Haltung der Bevölkerung in der Stellungnahme gegenüber dem Regionalverband deutlich zum Ausdruck bringen möchte. Dem Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung wurde deshalb auch einstimmig zugestimmt.

Deutlich wurde aber auch, dass der in den nächsten Monaten zu diskutierende Vorschlag der Gemeindeverwaltung, die Ansiedlung solcher Anlagen aktiv durch einen Flächennutzungsplan zu steuern, nicht unumstritten ist. Gemeinderat Karlheinz Schultes wies darauf hin, dass beispielsweise der Standort Hausberg in Aichelau zwar für die eigene Bevölkerung als unkritisch angesehen werden kann, die Menschen im Nachbarort Ehestetten die Anlagen in Hauptwindrichtung vor der Nase hätten.

Bürgermeister Reinhold Teufel warb dennoch für einen Flächennutzungsplan. Wird kein Flächennutzungsplan beschlossen, ist nämlich nichts geregelt – Genehmigungsanträge können dann überall im Gemeindegebiet und damit auch an Standorten im Abstand von nur 700 m zu den Ortslagen gestellt werden. Mit einem Flächennutzungsplan kann dauerhaft sichergestellt werden, dass solche für die Bevölkerung in der Gemeinde höchst bedenkliche (Standorte wie beispielsweise das Tigerfelder Hart oder auch der Bereich östlich von Aichstetten) dauerhaft und rechtssicher verhindert werden können.

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