Informationsveranstaltung zur Teilfortschreibung Windenergie

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Alle Bürgerinnen und Bürger der Region Neckar- Alb sind herzlich zur Informationsveranstaltung zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Neckar-Alb eingeladen.

Die Veranstaltung für den Landkreis Reutlingen findet

am Montag, 30.01.2017, Beginn 19 Uhr in der Albhalle in Pfronstetten, Schulstraße 5

statt.

Ab 18.45 Uhr besteht die Möglichkeit zur ersten Information an Ständen.

Der Regionalverband Neckar-Alb hat den rechtlichen Auftrag zur Planung von „Windkraftvorranggebieten“ in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands hat bei ihrer Sitzung am 29.11.2016 die Offenlage des Entwurf des Teilregionalplans Windkraft beschlossen. Dieser beinhaltet im Landkreis Reutlingen sieben „Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen“ in den folgenden Kommunen:

Stadt/Gemeinde Name Größe
Engstingen, St. Johann Wannenhau-Lonsinger Buch 16 ha
Gomadingen Planwald 16 ha
Hohenstein, Pfronstetten Schäfbuch 170 ha
Hohenstein, Pfronstetten Mörsbuch-Hausberg 93 ha
Pfronstetten, Zwiefalten Muttenbühl 60 ha
Hayingen Ettenheim 26 ha
Römerstein Stockert 24 ha

Der Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb ist es ein Anliegen, über die gesetzlich vorgegebene Beteiligung im Rahmen des Planungsverfahrens hinaus den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich auch direkt über die Planung zu informieren. Im Rahmen der Informationsveranstaltung besteht die Gelegenheit, sich die regionale Planung aus erster Hand vorstellen zu lassen sowie mit den Vertretern des Regionalverbands und des Regierungspräsidiums Tübingen offene Fragen zur Planung und den vorgesehenen Gebieten zu diskutieren.

Zur Abgabe von Stellungnahmen zum Planentwurf besteht für Jedermann im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung die Möglichkeit, sich auch schriftlich zu äußern. Diese findet vom 1. März 2017 bis zum 31. März 2017 statt. Die Unterlagen werden auf der Homepage der Regionalverbands zur Verfügung stehen und bei der Geschäftsstelle des Regionalverbands und beim Landratsamt  zur Einsicht ausliegen.

Kategorien: AllgemeinWindenergie