Vor kurzem hat die Firma wpd in Hohenstein ihre Pläne für den Windpark südlich von Oberstetten vorgestellt. Die Gemeinde Pfronstetten wird noch in diesem Jahr die Bevölkerung fragen, wie es denn im Bereich nördlich von Pfronstetten mit der Windenergie gehalten werden soll.
Aktuell sind auf Gemarkung Oberstetten fünf Anlagen geplant, die aufgrund der Topografie natürlich auch von Pfronstetten aus sichtbar sein werden. wpd hat der Gemeindeverwaltung eine Fotomontage zur Verfügung gestellt, aus welcher der Blick vom Bereich Sebastiansweg (Gewerbegebiet an der B 312) ersichtlich ist.
Nachdem die verkleinerte Darstellung oben kaum geeignet ist, sich einen einigermaßen realistischen Eindruck zu machen, haben wir das Bild in Originalgröße hier verlinkt.
wpd hat auch eine Fotomontage mit dem Blick von Aichelau aus zur Verfügung gestellt (Standort: Maßhalderbucher Straße, hinter dem Grundstück Spindler). Auch dieses Foto ist hier in Originalgröße verlinkt. Auf diesem Bild sind auch die in Aichelau geplanten Anlagen dargestellt, aktuell geht wpd von acht Anlagen aus.
Zwei der fünf Anlagen sind in relativer Näher zur Gemarkungsgrenze Oberstetten/Pfronstetten geplant. Zur Ortslage Pfronstetten ist ein Abstand von mindestens 2.200 m (nördlich) gegeben, zur Ortslage Aichelau sind es mindestens 2.500 m (nordwestlich).
Der Regionalverband Neckar-Alb prüft derzeit die Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen in diesem Bereich. Diese Planung geht davon aus, dass auch südlich der Gemarkungsgrenze und damit auf Markung Pfronstetten entsprechende Flächen ausgewiesen werden. Diese Flächen liegen von Pfronstetten (nördlich) wie auch von Aichelau (nordwestlich) aus gemessen ca. 1.300 – 1.500 m entfernt.
Der Gemeindeverwaltungsverband Zwiefalten/Hayingen, dem auch die Gemeinde Pfronstetten angehört, ist verpflichtet, entsprechende Festlegungen des Regionalverbands in seinen Flächennutzungsplan zu übernehmen. Somit haben Investoren aus bauplanungsrechtlicher Sicht grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb dieser Vorrangflächen Anlagen zu projektieren und zu errichten – wenn sie die hierfür notwendige Zustimmung der Grundstückseigentümer bekommen.
Die in diesem Bereich liegenden Flächen gehören zum großen Teilen der Holgerechtigkeit Pfronstetten und dem Land Baden-Württemberg (Staatsforst). Ungefähr ein Drittel sind klein parzellierte Privat- und Gemeindeflächen.
In der anstehenden Bürgerversammlung soll ein Stimmungsbild der Bevölkerung erhoben werden, wie sich die Gemeinde bei der Nutzung dieser auf Markung Pfronstetten liegenden Flächen verhalten soll.
Eine direkte Einflussnahme besteht dabei auf die Gemeindeflächen und die Flächen der Holgerechtigkeit Pfronstetten, an der die Gemeinde auch beteiligt ist. Auch im Bereich der klein parzellierten Privatflächen ist eine Realisierung von Anlagen gegen den Willen der Eigentümer nicht möglich. Aufgrund der benötigten Abstandsflächen wird auch ein Eigentümer alleine keine Anlage ermöglichen können, hier müssten sich mehrere zusammentun.
Unklar ist die Situation allerdings im Staatswald. Die Landesregierung unterstützt grundsätzlich den Ausbau der Windenergie, so dass nicht ausgeschlossen ist, dass auch die Staatswaldflächen zur Projektierung freigegeben werden. Insofern sollte in der Bürgerversammlung die Möglichkeit besprochen werden, mit dem Staatsforst Gespräche dahingehend zu führen, dass Anlagenstandorte auf Markung Pfronstetten akzeptiert werden, wenn sie im Bereich der Markungsgrenze vorgesehen werden.
Käme beispielsweise eine weitere, sechste Anlage auf Markung Pfronstetten dazu, würde sich vorstehende Erscheinungsbild ergeben. Auch diese Variante haben wir hier in Originalgröße verlinkt.
Ziel der Gemeindeverwaltung ist es, von Anfang an offen und transparent an diese Frage heranzutreten. Die Bürgerschaft soll sich ein objektives und unvoreingenommenes Bild in dieser in der Region teilweise kontrovers diskutierten Frage machen können.