Gemeinderat: Windmessmast kann errichtet werden

Die Firma wpd onshore GmbH & Co. KG aus Bremen bzw. Bietigheim-Bissingen prüft derzeit die Möglichkeit, im Bereich „Hausberg“ auf Markung Aichelau Windenergieanlagen zu errichten.

Das Vorhaben ist mit der Gemeinde abgestimmt. In mehreren Bürgerversammlungen wurde auch die örtliche Bevölkerung hierüber informiert, hier konnte eine breite Zustimmung festgestellt werden. Der Gemeinderat hat am 11.02.2015 der Bereitstellung gemeindeeigener Flächen für dieses Projekt grundsätzlich zugestimmt. Zwischenzeitlich konnte die vertragliche Sicherung der für das Vorhaben benötigten Flächen weitestgehend abgeschlossen werden, so dass nunmehr auch die weiteren Verfahrensschritte auf dem Weg zur Realisierung des Projekts angegangen werden können. Neben der aktuell laufenden avifaunistischen Überprüfung (Vogelpopulation) ist dies insbesondere die Erhebung der tatsächlichen Windverhältnisse. Die Firma wpd möchte aus diesem Grund einen Windmessmast erstellen.

Messmast Lauterstein - Kopie

Es handelt sich hierbei um einen Gittermast mit einer obersten Messhöhe in 122 m. Am Mast sind sieben Anemometer (Windgeschwindigkeitssensoren) sowie drei Windfahnen (Windrichtungsgeber) montiert, außerdem diverse weitere Sensoren (u. a. Temperatur, Luftdichte, relative Luftfeuchte). Zur Flugsicherung  sind Warnkugeln und Leuchten angebracht. Die Abspannung erfolgt in drei Richtungen mit jeweils 3 Ankern bei 30 m, 45 m und 60 m. Die Stromversorgung erfolgt durch PV-Zellen und erforderlichenfalls durch einen Dieselgenerator. Seit kurzem steht in der Nachbargemeinde Kettenacker ein vergleichbarer Mast. Die Aufbauzeit beträgt acht Werktage, und zwar mit Industriekletterern mit Flaschenzug damit ohne Kran. Die Überwachung und Datenübertragung der Messdaten erfolgt per Mobilfunk. Ziel der Messung ist es, für die späteren Ertragsgutachten einen repräsentativen Durchschnittswert der Windgeschwindigkeit zu bekommen.

Der genaue Standort des Mastes sollte in der Mitte aller geplanten Anlagen liegen. Da am Hausberg mehrere Lichtungen vorhanden sind, kann von Waldstandorten abgesehen werden. Der genaue Standort wird noch festgelegt, hierfür kommen grundsätzlich auch Flächen der Gemeinde in Frage. Für das betroffene Grundstück wird nur eine recht geringe „Benutzungsgebühr“ bezahlt, außerdem wird ein eventueller Ernteausfall ersetzt. Insofern dürfte es hier zu keinen Unstimmigkeiten bei der Standortauswahl kommen. Der Standort des Messmasts hat auch keinen Einfluss auf die Standortwahl der geplanten Windenergieanlagen.

Zur Vorlage beim Landratsamt soll bereits vor dem förmlichen Baugenehmigungsverfahren im Gemeinderat darüber Beschluss gefasst werden, ob dieser Windmessmast erstellt werden kann. Nachdem bei den bezüglich dieses Vorhabens durchgeführten Bürgerversammlungen eine klare Akzeptanz festgestellt werden konnte, sieht die Gemeindeverwaltung keine Gesichtspunkte, die gegen diesen nächsten logischen Schritt auf dem Weg hin zu einem Windpark auf dem Hausberg sprechen würden. Der Gemeinderat schloss sich dieser Sichtweise an und stimmte dem Vorhaben zu.

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