Im Rahmen einer Bürgerversammlung wurde die Bevölkerung in Geisingen über die Absicht des Regionalverbands Neckar Alb informiert, im Grenzbereich zwischen Geisingen und Upflamör ein Vorranggebiet für Windenergieanlagen auszuweisen. Gegen diese Ausweisung kann sich die Gemeinde nicht wehren, wenn die hierfür objektiv notwendigen Voraussetzungen wie Windhöffigkeit und Vereinbarkeit mit dem Artenschutz gegeben sind. Zudem hat sich vor kurzem ein Projektentwickler für Windenergieanlagen an die betroffenen Grundstückseigentümer gewandt und diese zu einer Versammlung nach Zwiefalten eingeladen. Im Verlauf der Bürgerversammlung hat sich gezeigt, dass zumindest die Flächen der Holzgerechtigkeit Geisingen für dieses Vorhaben nicht zur Verfügung stehen werden. Inwieweit die verbliebenden privaten Flächen hierfür bereitgestellt werden dürfte auch davon abhängen, wie sich die Eigentümer der Flächen in Upflamör entscheiden. Die Bereitstellung von Flächen der Gemeinde wird nur dann erfolgen, wenn dies von der Geisinger Bevölkerung mehrheitlich mitgetragen wird. Hierüber soll dann entschieden werden, wenn das Thema konkret ansteht. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt in diesem Zusammenhang den betreffenden Grundstückseigentümern, zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Nutzungsverträge mit Projektentwicklern abzuschließen. Das Verfahren in Aichelau hat gezeigt, dass es hinsichtlich der Pachtkonditionen erhebliche Unterschiede gibt. Sollte es zu einer Flächenbereitstellung kommen, sollte dann die Auswahl des Projektentwicklers gemeinschaftlich vorgenommen werden. Vorab geleistete Unterschriften wären hierbei nachteilig.
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