Zweite Bürgerversammlung geplant

Aufgrund der von der grünroten Landesregierung beschlossenen Änderung des Landesplanungsgesetzes können Windenergieanlagen grundsätzlich überall gebaut werden, wo keine gesetzlichen Belange entgegenstehen. Sofern sich Gemeinden bezüglich der Standorte solcher Anlagen ein Steuerungsinstrument sichern möchten, sind sie gehalten, über ein entsprechendes Flächennutzungsplanverfahren sogenannte Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auszuweisen. Mit der Ausweisung solcher Konzentrationszonen ergibt sich automatisch ein Ausschluss für alle anderen Flächen des Plangebiets, so dass nur in den Bereichen Windenergieanlagen errichtet werden können, die von der Gemeinde bzw. vom Planungsträger (in unserem Fall der Gemeindeverwaltungsverband Zwiefalten-Hayingen) hierfür ausgewiesen sind.

Hierbei ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu beachten, nachstehend wird der Leitsatz des Urteils wiedergegeben:

Eine Gemeinde darf Darstellungen in einem Flächennutzungsplan, die die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auslösen sollen, nicht als Mittel benutzen, um unter dem Deckmantel der planerischen Steuerung von Windenergieanlagen diese in Wahrheit zu verhindern. Die Gemeinde muss ihre zunächst gewählten Kriterien (z.B. Pufferzonen) für die Festlegung der Konzentrationsflächen nochmals prüfen und gegebenenfalls ändern, wenn sich herausstellt, dass damit der Windenergie nicht substanziell Raum geschaffen wird. Will sie an den Kriterien festhalten, muss sie auf eine planerische Steuerung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verzichten.

In einfachen Worten bedeutet dies, dass es nicht zulässig ist, einen vergleichsweise kleinen Teil der geeigneten Flächen für Windenergieanlagen freizugeben, um damit die übrigen Bereiche zu sperren. Vielmehr muss ein angemessener Anteil der nach den gesetzlichen („harten“) Kriterien realisierbaren Flächen auch tatsächlich ausgewiesen werden. Die von der Gemeinde gewünschten („weichen“) Kriterien dürfen deshalb nicht zu eng gefasst werden. Inzwischen geht man davon aus, dass zumindest ein Drittel der nach den „harten“ Kriterien zu berücksichtigenden Fläche auch tatsächlich ausgewiesen werden muss, um der Windenergie wie gefordert „substanziell“ Raum zu geben.

Im Gemeindegebiet wären mehrere Bereiche denkbar. Bisher wurde lediglich der Bereich „Hausberg“ in Aichelau weitergehend geprüft und verfolgt. Hier liegt zum einen die grundsätzliche Bereitschaft seitens der Grundstückseigentümer (Holzkasse) vor, zum anderen liegt der Bereich rund 1,5 km nördlich der Ortslage, so dass keinerlei Beeinträchtigungen durch Schall oder Schattenwurf zu befürchten sind.

Ähnlich stellt sich die Situation im Bereich Hornkopf / Großer Kapf im Ortsteil Pfronstetten dar. Auch dieser Bereich liegt deutlich mehr als 1 km nördlich der Ortslage. Allerdings wurden bereits in den 1990er Jahren für diesen Bereich entsprechende Überlegungen angestellt. Diese Überlegungen wurden seinerzeit von der Gemeinde unter Hinweis auf die damals auch von der Landesregierung befürchtete „Verspargelung“ der Landschaft abgelehnt und nicht mehr weiter verfolgt.

Nunmehr liegt der Gemeindeverwaltung eine Interessensbekundung von Projektentwicklern vor, die auf den nördlich an diesen Bereich angrenzenden Waldflächen auf Gemarkung Hohenstein-Oberstetten erhebliches Potenzial für Windenergieanlagen sehen. Seitens der Gemeinde Hohenstein werden diese Überlegungen zunächst ergebnisoffen begleitet, bezüglich der Realisierung wird es ganz wesentlich darauf ankommen, wie diese Frage von den entsprechenden Grundstückseigentümern (Holzkasse Oberstetten) gesehen wird.

Entsprechend der bisher praktizierten Linie, dass die örtliche Bevölkerung bei allen Planungen und Überlegungen zur Realisierung von Windenergieanlagen frühzeitig informiert und eingebunden werden soll, ist bereits jetzt und damit zu einem sehr frühen Zeitpunkt vorgesehen, die Bevölkerung des Ortsteils Pfronstetten zu informieren. Grund hierfür ist, dass solche Anlagen, auch wenn sie auf Markung Oberstetten aufgestellt werden, auf jeden Fall auch von Pfronstetten aus sichtbar sind. Aufgrund der nördlichen Lage und sehr großen Entfernung sind allerdings auch hier Beeinträchtigungen durch Schall oder Schattenwurf nicht zu erwarten. Es sollte aber auch die Frage besprochen werden, ob – falls in Oberstetten entsprechende Anlagen entstehen – nicht auch geeignete Flächen auf Markung Pfronstetten hierfür vorgesehen werden. Damit könnte der Anforderung des BVwG-Urteils, der Windkraft substanziell Raum zu geben, Rechnung getragen werden.

Die in diesem Bereich liegenden Flächen gehören im Wesentlichen der Holzkasse Pfronstetten und dem Land Baden-Württemberg, kleinere Bereiche gehören der Gemeinde und Privateigentümern. Im Rahmen der Generalversammlung der Holzkasse Pfronstetten wurde dieser Sachverhalt angesprochen. Hier zeigte sich, dass mehrere Berechtigte eine Bereitstellung von Flächen für Windenergieanlagen zumindest derzeit kategorisch ablehnen. Seitens des Landes ist bekannt, dass geeignete Staatswaldflächen grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Gemeindeverwaltung hat dem Gemeinderat vorgeschlagen, zeitnah eine Bürgerversammlung einzuberufen, in der die in Frage kommenden Flächen dargestellt und diskutiert werden. Für den Fall, dass sich ähnlich wie in Aichelau eine breite örtliche Akzeptanz ergibt, könnten auch dieser Bereich in die Flächennutzungsplanung miteinbezogen werden. Dies würde es dann auch erleichtern, deutlich sensiblere und näher an den Ortslagen liegende Bereiche (z.B. Hagnich / Zeil, Huldstetten / Geisingen) zu „sperren“. Der Gemeinderat hat diesem Vorschlag zugestimmt, auf Vorschlag von Gemeinderat Schultes soll zu dieser Versammlung mit der Fa. Sowitec aus Sonnenbühl ein regional verwurzelter Projektentwickler hinzugezogen werden, um fachlich-technische Fragen zu beantworten.

Kategorien: Windenergie