1. Änderung des Bebauungsplans „Breite Nord“, Aichelau im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 21.07.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Breite Nord“, Aichelau. im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern (1. Änderung).

Maßgebend für den Geltungsbereich der Änderung ist die Planzeichnung in der Fassung vom 13.06.2007.

Ziele und Zwecke der Planänderung

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geänderte Nutzung einer bereits bestehenden Lagerhalle im Gewerbegebiet geschaffen werden. Konkret soll die Festlegung gestrichen werden, wonach nachts (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) der Betrieb von lärmemittierenden Anlagen und das Durchführen sonstiger lärmverursachender Tätigkeiten nicht zulässig ist.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung vom 06.08.2021 bis einschließlich 06.09.2021 (Auslegungsfrist) während der üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können bei der Gemeindeverwaltung Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse

www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html

eingestellt.

Pfronstetten, den 29.07.2021

Reinhold Teufel
Bürgermeister

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