Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung am 05.06.2024 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

Vergaben für die Kindergartensanierung

Das Anfang der 1970er Jahre erbaute Kindergartengebäude in Pfronstetten wurde im Inneren bisher nur spärlich saniert, was zu einem wachsenden Handlungsbedarf insbesondere bei den Sanitäranlagen führt. Nunmehr soll die Erneuerung angegangen werden, die Gemeinde erhält für diese Maßnahme einen Zuschuss aus dem Ausgleichstock. Die zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Gewerke wurden beschränkt ausgeschrieben. Der Gemeinderat hat die Fliesenarbeiten für 17.994,41 € an die Fa. Fliesen-Müller-GmbH aus Münsingen, die Sanitärarbeiten für 63.935,13 € an die Fa. Münch aus Hayingen und die Lieferung und Montage der WC-Trennwände für 8.521,59 € an die Fa. meta Trennwandanlagen aus Rengsdorf vergeben. Der Gesamtbetrag der Vergabesummen beläuft sich auf 90.451,13 €, hierfür stehen im Haushalt 2024 entsprechende Mittel bereit. Gegenüber den Kostenanschlägen der Planungsbüros (104.982,52 €) ergeben sich Einsparungen von 14.531,39 €.

Beschluss revidiert: Kanal in Aichelau wird nur teilweise erneuert

Der Gemeinderat hatte im April beschlossen, beim Ausbaus der Ortsdurchfahrten K 6747 und 6749 in Aichelau den Schmutzwasserkanal komplett zu erneuern. Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung war damals, den Schmutzwasserkanal überwiegend zu sanieren und nur punktuell zu erneuern – wie dies auch vom Ingenieurbüro vorgeschlagen wurde. Nachdem die vollständige Erneuerung des Schmutzwasserkanals Mehrkosten in Höhe von ca. 1,1 Millionen Euro verursachen würde, hatte die Gemeindeverwaltung bereits in der Sitzung darauf hingewiesen, dass dieser Beschluss nur dann umgesetzt werden kann, wenn das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde die hierfür notwendige Darlehensaufnahme genehmigt. Eine Rücksprache mit der Kommunalaufsicht beim Landratsamt hat nun ergeben, dass hiervon nicht auszugehen ist. Die vom Ingenieurbüro Langenbach und der Gemeindeverwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise (Sanierung / punktuelle Erneuerung) wäre auch aus Sicht des Landratsamts zu bevorzugen. Der Gemeinderat hob daraufhin seinen Beschluss auf und stimmte dem in der April-Sitzung von der Gemeindeverwaltung formulierten Beschlussvorschlag zu.

Gemeinde beteiligt sich an den Kosten der Instandsetzung der Wegkapelle “Kirchbühl” zwischen Aichstetten und Tigerfeld

Die zwischen Aichstetten und Tigerfeld im Bereich „Kirchbühl“ stehende Wegkapelle war in einem sehr schlechten Zustand.

Die kath. Kirchengemeinde Tigerfeld / Aichstetten hat die Wegkapelle für insgesamt rund 10.000 € nun instandgesetzt. Der Vorsitzende des Pfarrgemeinderats Egon Herter berichtete dem Gemeinderat von einer gelungenen Aktion. Zur Finanzierung wurden aus der Mitte der Bevölkerung Spenden in Höhe von rund 2.200 € gesammelt, zudem konnte eine Förderung über eine Stiftung in ungefähr gleicher Höhe erreicht werden. Nachdem solche Kulturdenkmale Teil der dörflichen Identität sind, sprach sich Bürgermeister Reinhold Teufel dafür aus, als Gemeinde den Erhalt auf freiwilliger Basis zu unterstützen. Dem stimmte der Gemeinderat zu. Die Gemeinde beteiligt sich in der Höhe an den Kosten, in der auch Spenden aus der Bevölkerung eingegangen sind. Somit wurden 2.200 € bewilligt.

Reinertrag aus der Jagdverpachtung festgestellt

Im Bereich der Gemeinde Pfronstetten gibt es zwei Jagdgenossenschaften: Die Jagdgenossenschaft Pfronstetten mit den Ortsteilen Aichstetten , Geisingen, Huldstetten, Pfronstetten und Tigerfeld und die durch Eigenjagbezirksflächen des Landes und  der Gemeinde abgetrennte Jagdgenossenschaft Aichelau.Beide Jagdgenossenschaften haben sich in getrennten Versammlungen am 18.10.2021 konstituiert und sich eine Satzung gegeben. Darin ist festgelegt, dass die Verwaltung der Jagdgenossenschaft für sechs Jahre und damit bis Oktober 2027 auf den Gemeinderat übertragen wird. Nach Ablauf dieser Frist ist in dieser Frage neu zu entscheiden. Die bei der Gemeindeverwaltung geführten Kassenbücher sind jährlich nach Ablauf des Jagdjahrs (01.04. – 31.03.) mit der Ausweisung des Reinertrags abzuschließen. 10% der Einnahmen der Jagdgenossenschaften gehen als Entschädigung für die Verwaltung an die Gemeindeverwaltung, Durch Abzug der sonstigen Aufwendungen Jagdgenossenschaften errechnet sich der Reinertrag. Dieser liegt für die Jagdgenossenschaft bei 12.758,63 € und für die Jagdgenossenschaft Aichelau bei 6.953,42 €. Diese Reinerträge wurden jeweils vom Gemeinderat festgestellt.

Bebauungsplan „Breite Nord“ in Aichelau wird geändert

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans „Breite Nord“, Aichelau, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einfriedung des im Plangebiet vorhandenen Betriebsgeländes geschaffen werden. Im Plangebiet unterhalten Betriebe aus dem Automotive-Bereich Betriebsstätten. Auf dem vorhandenen Fahrübungsgelände sind entsprechende Testfahrten möglich. Aus versicherungsrechtlichen Gründen muss das Betriebsgelände eingefriedet werden. Zudem soll hierdurch die unbefugte Nutzung des Fahrübungsgeländes unterbunden werden. Bisher lässt der Bebauungsplan auf den mit Pflanzgebot belegten Flächen und auf den von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen keine Nebenanlagen und damit auch keine Einfriedungen zu. Dies würde dazu führen, dass die zu Einfriedungen aus Gründen der Verkehrssicherheit einzuhaltenden Abstandsflächen im überbaubaren Bereich liegen müssten. Im Interesse einer flächensparenden Bebauung soll dies nun dahingehend geändert werden, dass Zaunanlagen auf den mit Pflanzgebot belegten Flächen und auf den von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen zugelassen werden. Die Änderung eines Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Der Gemeinderat hat den notwendigen Aufstellungsbeschluss gefasst und den Planentwurf gebilligt.

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