Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung am 24.04.2024 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

Lehrerwohnhaus soll Schulmensa werden

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz hat der Bund einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter festgelegt. Damit soll für Familien die Basis für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen werden. Der Anspruch soll für Schulanfänger ab dem 2026/2027 gelten, so dass ab 2029 der gesamte Grundschulbereich abzudecken ist. Dabei sind gewisse Rahmenbedingungen zu beachten, so umfasst der Betreuungsanspruch acht Stunden an allen fünf Werktagen und gilt auch für die Zeit der Schulferien – ausgenommen eine Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr. Umsetzen müssen diesen Rechtsanspruch die Kommunen, deshalb kommen auf die Gemeinde nicht nur Investitionskosten zur Schaffung der notwendigen Räumlichkeiten zu, sondern auch laufende Kosten, die grundsätzlich aus den laufenden Einnahmen der Gemeinde bestreiten sind.  

Seit einigen Jahren wird den Grundschülern die Möglichkeit zum Mittagessen geboten, und zwar im Vereinsraum der Albhalle. Dieses Angebot wird mit dem Rechtsanspruch voraussichtlich deutlich stärker in Anspruch genommen, zudem soll der Vereinsraum nach Fertigstellung des Rosen-Saals nicht mehr öffentlich genutzt werden. Deshalb wird hier eine andere Lösung angestrebt: Das frühere Lehrerwohnhaus auf dem Schulgelände steht seit einiger Zeit leer. Der Bauhof hat das rund 50 Jahre alte Gebäude im vergangenen Winter bereits komplett entkernt, so dass es als Rohbau anzusehen ist. Im südlichen Bereich des Erdgeschosses könnte ein größerer Speiseraum mit Küchenbereich geschaffen werden. Gekocht werden soll hier nicht, das Essen soll wie bisher fertig angeliefert werden. Sanitäranlagen, ein Abstellraum und ein separates Spielzimmer runden das Raumangebot ab. Bisher wurde das Gebäude mit Strom beheizt, künftig soll es an das bestehende, aber noch nicht betriebene Wärmenetz zwischen Albhalle, Schule und Kindergarten angeschlossen werden.

Helmut Walter vom Büro Künster Architektur und Stadtplanung stelle die entsprechende Planung vor. Das Vorhaben wurde vom Gemeinderat begrüßt, „wir haben in der Vergangenheit immer versucht, für unsere Schule bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen, und das wollen wir auch weiterhin tun“ merkte Gemeinderat Ernst Störkle an. Auf den Unterschied zwischen Wollen und Können wies Bürgermeister Reinhold Teufel hin: Rund 500.000 € müssen für neue Elektro- und Sanitärinstallationen, Wände, Böden Decken und Türen aufgewendet werden. „Ohne einen Zuschuss nach der Förderrichtlinie des Bundes zur Umsetzung des Investitionsprogramms können wir das definitiv nicht stemmen!“. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift wurde Ende März veröffentlicht, das Antragsverfahren startete am 22. April 2024. Trotz des engen Zeitfensters zur Einreichung von Anträgen habe die Gemeindeverwaltung dies geschafft – „wie vermutlich alle anderen 1.100 Gemeinden im Ländle auch“. Ob die Gemeinde einen Zuschuss von bis zu 70% erhält, ist deshalb alles andere als sicher.

Der Gemeinderat hat die vorgelegte Planung gebilligt, wenn Klarheit über den Zuschuss besteht, kann dann über eine Realisierung entschieden werden.

Weitere Vergaben für das Dorfgemeinschaftshaus Aichelau

Zur Weiterführung des Neubaus hat der Gemeinderat weitere Vergaben beschlossen. Die Schreinerarbeiten zur Herstellung der Holzinnenwände im Saalbereich wurden zum Angebotspreis von 62.735,61 € an die Schreinerei Herter, Hayingen, vergeben. Die Herstellung der Dachbegrünung im Bereich der sogenannten Nebenraumspange übernimmt zum Angebotspreis von 28.145,88 € die Pronatur GmbH aus Metzingen. Die Trockenbauarbeiten – hier geht es vor allem um angehängte Decken – wurden zum Angebotspreis von 30.809,10 € an die Anton Geiselhart GmbH & Co. KG, Pfullingen, vergeben. Über alle ausgeschriebenen Gewerke hinweg ergeben sich bei einer Vergabe an den jeweils günstigsten Bieter Gesamtkosten in Höhe von 121.690,59 €. Diese liegen 8.180,06 € unter der Summe der Kostenschätzungen in Höhe von 129.870,65 €.

Bei der ersten Genehmigungsplanung im Januar 2019 lag die Kostenschätzung noch bei 1,4 Millionen Euro. Aufgrund nachfolgend beschlossener Änderungen (insbesondere Vergrößerung Feuerwehrteil) und der im Zuge der Corona- und Ukraine-Krise explodierten Baupreise haben sich die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt innerhalb von fünf Jahren auf 2,4 Millionen Euro erhöht.

Leitungsnetz in Aichelau soll trotz erheblicher Mehrkosten komplett erneuert werden

Die Frage, in welchem Umfang das Leistungsnetz in Aichelau im Zuge der vom Kreis angekündigten Belagserneuerung in der Franz-Arnold-Straße und der Hayinger Straße erneuert oder doch nur saniert werden soll, hat sich der Gemeinderat bereits in den Sitzungen am 27.09.2023 und am 13.12.2023 befasst. Beschlusslage war, dass die Wasserleitung im Baubereich komplett erneuert wird. Beim Schmutzwasserkanal hatte die Gemeindeverwaltung eine Sanierung in geschlossener Bauweise vorgeschlagen, wobei auch hierbei punktuelle Aufgrabungen zu erwarten sind. Frau Arslankaya vom Ingenieurbüro Langenbach stellte im Gemeinderat die zwischenzeitlich fertiggestellte Vorplanung vor.

Die Wasserleitungen soll nicht nur im Ausbaubereich der Kreisstraße, sondern auch in der am westlichen Ortsrand von der Kreisstraße als Gemeindestraße abzweigenden Weiterführung der Franz-Arnold-Straße erneuert werden. Alternativ zur Erneuerung in offener Bauweise wurde mit dem Close-Fit-Verfahren eine grabenlose Bauweise geprüft, für beide Varianten wurden die Kosten ermittelt. Die grabenlose Bauweise ist mit voraussichtlichen Kosten von 657.000,00 € zwar deutlich günstiger als die konventionelle Erneuerung (1.142.000,00 €), aufgrund der längeren Lebensdauer wurde aber für die Wasserleitung die Erneuerung empfohlen.

Beim Schmutzwasserkanal wurde vorgeschlagen, in den Ortsdurchfahrten 14 Haltungen (= Bereich zwischen zwei Schächten) in geschlossener Bauweise zu sanieren. Für neun Haltungen sind punktuelle Reparaturverfahren vorgesehen, für weitere fünf Haltungen ist die Verwendung von Inlinern geplant. Eine Haltung im Bereich Hartwiesen muss neu verlegt werden.  Für die 58 Hausanschlüsse in der Franz-Arnold-Straße und in der Hayinger Straße ist uf jeden Fall eine Erneuerung in offener Bauweise erforderlich. Die Straßenabläufe werden vollständig erneuert, die Hausanschlussleitungen grundsätzlich nur bis zur Grundstücksgrenze. Die Grundstückseigentümer können auf eigene Kosten die Anschlussleitungen auch im Grundstücksbereich erneuern lassen, was in vielen Fällen sinnvoll sein dürfte. Anschlussleitungen, die außer Betrieb sind bzw. außer Betrieb genommen werden, müssen in offener Bauweise zurückgebaut werden. Weiter wurde empfohlen, die 16 Leitungen, welche bedingt mit Inlinern saniert werden können, ebenfalls zu erneuern. Hierfür werden Kosten in Höhe von brutto 661.000,00 € erwartet.  Eine komplette Erneuerung des Schmutzwasserkanals im Baubereich würde brutto 1.740.000,00 € kosten. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit wurde vom Ingenieurbüro empfohlen (und vom Gemeinderat dem Grunde nach auch schon beschlossen), auf die komplette Erneuerung zu verzichten.

Bei der Diskussion im Gemeinderat zeigte sich, dass dieser nach wie vor mit einer Kompletterneuerung des Schmutzwasserkanals liebäugelt – trotz der erheblichen Mehrkosten. Bürgermeister Reinhold Teufel räumte zwar ein, dass man bei einer Erneuerung langfristig gesehen natürlich immer besser aufgestellt sei. Angesichts der Mehrkosten von über einer Million Euro sehe er aber in der Sanierung die wirtschaftlichere Lösung.

Kosten im Bereich Wasser und Abwasser fließen in die Gebührenkalkulation ein und belasten den Haushalt der Gemeinde lediglich hinsichtlich der Liquidität. Das bedeutet, dass die Wasser- und Abwassergebühren aufgrund dieser hohen Investitionen auf jeden Fall steigen werden. Bei einer Sanierung des Schmutzwasserkanals werden die Kosten direkt in die Abwassergebühr einkalkuliert und sind in zwei, maximal aber fünf Jahren komplett abzudecken. Eine Erneuerung ist dagegen als Investition zu verbuchen und auf 40 Jahre abzuschreiben. Die Gebühren würden deshalb zwar nicht so stark, aber dafür für einen deutlich längeren Zeitraum steigen – auch wegen der Zinsen, die ebenfalls eingepreist werden.

Trotz des eindringlichen Hinweises des Bürgermeisters, dass die Wasser- und Abwassergebühren dann allein schon wegen dieser Maßnahme um voraussichtlich einen Euro pro m³ steigen werden, sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich für die komplette Erneuerung des Schmutzwasserkanals aus. Das letzte Wort wird nun das Landratsamt haben: Die Rechtsaufsichtsbehörde muss entscheiden, ob die Gemeinde die hierfür notwendige Kredite von insgesamt 2,4 Millionen Euro aufnehmen darf.

Die Baumaßnahme selbst soll nach den Plänen des Landkreises im Laufe des Jahres 2025 zu beginnen. Der Abschluss der Arbeiten ist Ende 2026 zu erwarten.  Im Rahmen der Arbeiten soll auch das Glasfasernetz im Baubereich mitverlegt werden. Hierfür erhält die Gemeinde Zuschüsse von Bund und Land in Höhe von nominal 90%.  Auch für die Anlegung eines Gehweges im Bereich der Hayinger Straße werden Kosten auf die Gemeinde zukommen. Hierfür sind aktuell keine Fördermöglichkeiten gegeben.

Erschließungsplanung für die Anbindung des Baugebiets „Kräuteläcker I“ vorgestellt.

Zur Anbindung des 1. Bauabschnitts des geplanten Pfronstetter Baugebiets „Kräuteläcker“ müssen die Wasser- und Abwasserleitung im Bereich Lindenstraße verlängert werden. Nachdem der Kanal in diesem Bereich ohnehin schadhaft und auch zu klein ist, soll auch eine Erneuerung erfolgen. Im Bereich der Ortsnetze Wasser und Abwasser arbeitet die Gemeinde mit dem Ingenieurbüro Langenbach aus Sigmaringen zusammen, das Büro hat die für die Anbindung des Baugebiets „Kräuteläcker“ zu erwartenden Kosten kalkuliert. Frau Wöhr vom Büro Langenbach stellte die Planung und die zu erwartenden Kosten im Gemeinderat vor.

Die Anbindung des ersten, von der südlichen Lindenstraße her erschlossenen Bauabschnitts (Anschlusspunkt 1) verursacht demnach Gesamtkosten in Höhe von 485.900 €. Hier wird dann ein Provisorium für die Anbindung des nach Norden abzweigenden Kanals notwendig. Der denkbare zweite Bauabschnitt führt bis in den Bereich Eschenweg, wo eine eine zweite Verbindung erfolgt (Anschlusspunkt 2). Hierfür fallen voraussichtlich weitere 525.000 € an. Um auch den Bereich nördlich der bestehenden Hofstelle anzubinden (Anschlusspunkt 3), müssen voraussichtlich weitere 570.000 € aufgewendet werden.

Der Gesamtaufwand für die Anbindung des Baugebiets beläuft sich somit auf rund 1,6 Millionen Euro. Diese Kosten sind dann über die Wasser- und Abwassergebühren zu refinanzieren, so dass ein Anstieg um ca. 50-70 Cent pro m³ zu erwarten ist. In diesen Kosten nicht enthalten sind die Leitungskosten im Baugebiet selbst, die aber über den Bauplatzpreis abgedeckt werden sollen. Im Rahmen der Diskussion wurde die Möglichkeit angesprochen, alle drei Anschlusspunkte auf einmal herzustellen. Bürgermeister Reinhold Teufel machte auch mit Verweis auf den Beschluss zur Kanalerneuerung Aichelau deutlich, dass dies für den Gebührenzahler zu einer Überlastung führen würde. Vorgesehen ist nun – wie vom Ingenieurbüro und der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen – zunächst nur den Anschlusspunkt 1 herzustellen. Die Realisierung wird frühestens 2025 angegangen, anschließend kann auch die Erschließung der ersten fünf neuen Bauplätze erfolgen.

Nahwärmenetz in Aichelau wird erneuert

Im Ortsteil Aichelau bestehen bereits seit vielen Jahren mehrere, teilweise nicht miteinander verbundene Nahwärmenetze, die zudem auch in unterschiedlicher Trägerschaft sind. Ausgangspunkte sind die beiden Biogas-Anlagenstandorte des Hofs Arnold. Um den Betrieb des Nahwärmenetzes auf zukunftsfähige Beine zu stellen, ist eine komplette Neuverlegung der Hauptleitung vorgesehen, bei der dann auch langlebigere Stahlleitungen Verwendung finden sollen.  Ausgehend vom Anlagenstandort Fölltörle soll über die Franz-Arnold-Straße und das Wadenwiesengässle der Wiesenweg bis zum Gewerbegebiet Breite Nord angebunden werden, ein weiterer kurzer Strang läuft abzweigend beim ehemaligen Rathaus in die Hayinger Straße. Eine Erweiterung des neuen Netzes speziell in Richtung Osten (Baugebiet) ist denkbar, würde aber bei gegebener Nachfrage erst in einem zweiten Bauabschnitt erfolgen. Die in der Ortslage vorhandenen Kunststoffleitungen werden nach Inbetriebnahme des Stahlrohrnetzes nicht mehr mit Heizwasser beschickt. Soweit die seither mit Nahwärme versorgten Gebäude nicht ans neue Netz anschließen, muss für diese die Wärmeerzeugung dann wieder eigenständig erfolgen. Ein Großteil der Leitung verläuft in den Ortsdurchfahrten der K 6747 (Franz-Arnold-Straße) bzw. K 6749 (Hayinger Straße). Diesbezüglich hat der Hof Arnold als alleiniger Träger des „neuen“ Netzes entsprechende Vereinbarungen mit dem Landkreis abzuschließen. Im südöstlichen Teil der Franz-Arnold-Straße (Zufahrt zur Biogasalage Fölltörle), im Kapellenweg (Zufahrt zur Paravanstraße), im Wadenwiesengässle (Verbindung Hayinger Straße / Wiesenweg) und im Wiesenweg soll die Leitung über Gemeindestraßen führen. Hierfür ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich, die der Gemeinderat einstimmig erteilte – auch, weil die Gemeinde mit dem in Bau befindlichen Dorfgemeinschaftshaus selbst Wärmekunde werden möchte.  Die Tiefbauarbeiten sollen bereits in Kürze beginnen.

Bestattungsgebühren steigen kräftig an

Die Bestattungsgebühren wurden zuletzt im Jahr 2016 für die Jahre 2017 – 2021 kalkuliert und angepasst. Aus diesem Grund war jetzt eine Überrechnung erforderlich, die bestätigte, was das Landratsamt im Rahmen jährlichen Genehmigungen der Haushaltspläne schon seit Längerem argwöhnt: Die Bestattungsgebühren sind deutlich zu niedrig! Die Gemeindeprüfungsanstalt hält einen Kostendeckungsgrad von 60-90% für angemessen, in Pfronstetten liegt er allerdings nur bei 20-30%. Dies hat nicht nur zur Folge, dass der Gemeinde Geld in der Kasse fehlt, bei künftigen Zuschussanträgen könnte die Gemeinde auch leer ausgehen. Schließlich schreibt die Gemeindeordnung vor, dass die Gemeinde bei der Einnahmenbeschaffung vorrangig angemessene Entgelte für ihre Leistungen erheben muss, bevor Zuschüsse zur Finanzierung von Investitionen herangezogen werden können.

Allein schon um den vorgegebenen Kostendeckungsgrad zu erreichen, müssen die Bestattungsgebühren also nahezu verdoppelt werden. Hinzu kommen gestiegene Kosten: Seit der letzten Kalkulation wurde dir Pflege der Friedhöfe und der Aussegnungshallen deutlich intensiviert. Während dies in Huldstetten dankenswerterweise ein fleißiger Rentner-Trupp übernommen hatte, musste auf den übrigen Friedhöfen der Bauhof ran. Zwar wurde die deutlich verbesserte Pflege von vielen Seiten gelobt, allerdings muss der entsprechende Personal- und Sachaufwand bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden. Bemerkbar machen sich auch die Investitionen beim Friedhof: Die Anlage in Aichelau wurde komplett neugestaltet, und in Pfronstetten und Tigerfeld wurden zusätzliche Urnengemeinschaftsgräber angelegt. Hinzu kommen neue Rasengrabfelder in Aichelau, Pfronstetten und Tigerfeld.

Um in diesem sensiblen Bereich eine neutrale Betrachtung zu ermöglichen, wurde das Büro Heyder + Partner aus Tübingen mit der Neukalkulation der Bestattungsgebühren für die Jahre 2024 – 2028 beauftragt. Wie Herr von Schmeling von diesem Fachbüro ausführte, ergibt sich selbst mit dem niedrigsten akzeptierten Kostendeckungsgrad bei allen Gebührensätzen eine deutliche Erhöhung: Das normale Reihengrad (Laufzeit 20 Jahre) wird künftig 1.700 € kosten (bisher 550 €), das klassische Familiengrab 4.100 € (bisher 1.500 €). Rasenreihengräber verteuern sich von 1.680 € auf 2.200 €, Rasenfamiliengräber von 4.060 € auf 5.600 €. Die Gebühr für Urnenreihengräber steigt von 330 € auf 1.000 € und die für Urnengemeinschaftsgräber von 750 € auf 1.300 €. Sofern die Laufzeit eines Grabes lange genug ist, um auch die Ruhezeit einer Urne (15 Jahre) abzudecken, sind auch Zubettungen von Urnen möglich. Diese kosten dann 740 € statt bisher 250 €. Die Gebühr für die Urnenstele in Aichelau bleibt mit 1.200 € stabil.

Besonders augenscheinlich wird die Differenz zwischen Gebühreneinnahmen und Kosten bei den Aussegnungshallen: Die Aussegnungshallen im Gemeindegebiet wurden in den letzten Jahren durchschnittlich nur vier Mal pro Jahr genutzt. Hier macht sich bemerkbar, dass viele Verstorbene erst zur Bestattung auf den Friedhof gebracht werden. Bei jährlichen Kosten von 8.000 € für alle vier Gebäude würde eine kostendeckende Gebühr also bei 2.000 € liegen – was natürlich absolut utopisch ist. Hier wurde deshalb ein „politischer“ Preis von 220 € (bisher 60 €) gewählt.

Dass die Bestattungsgebühren ein sensibles Thema sind, wurde in der anschließenden Diskussion deutlich: Als nahezu unzumutbar wurde die drastische Gebührenerhöhung bezeichnet. Allerdings konnten auch keine vernünftigen Wege aufgezeigt werden, wie diese niedriger gehalten werden könnten. „Die einzige Möglichkeit wäre es, die Kosten zu reduzieren. Für 1.500 Einwohner wäre auch ein Friedhofstandort mit einer Aussegnungshalle ausreichend, und das würde auch die Kosten deutlich reduzieren. Allerdings wäre das noch weniger vertretbar als eine deutliche Gebührenerhöhung“ machte Bürgermeister Reinhold Teufel deutlich. Auch ein Zurückfahren der Pflege der Anlagen – mit deutlich mehr Unkraut auf den Splittflächen – dürfte nicht wirklich eine Option sein. Und: „Wie Rommel schon treffend festgestellt hat, subventionieren die Gemeinden bei den Friedhofsgebühren letztlich die Erben – bisher mit 70-80%, künftig eben nur noch mit 40%“. Drei Mitglieder des Gemeinderats wollten trotz dieser Faktenlage die Gebührenkalkulation nicht mittragen und stimmten gegen deren Feststellung. Die anschließende Satzungsänderung, mit der die vorgeschlagenen Sätze verbindlich gemacht wurden, wurde dann einstimmig beschlossen.

Bebauungsplan Lerchenberg wird geändert

Gut gemeint ist nicht immer gut gedacht: Im 2017 neu beschlossenen Bebauungsplan „Lerchenberg“ wurde am Südrand des Gewerbegebiets in Pfronstetten ein Bauplatz für einen Feldschuppen eingeplant. Dieser steht bisher im östlichen Bereich des Gewerbegebiets, beim Erwerb der Fläche durch die Gemeinde wurde vereinbart, dass dieser entsprechend verlegt wird. Bei der Bemessung des Baufensters wurden die Abmessungen des Schuppens laut Liegenschaftkataster übernommen. Was damals nicht bekannt war: An gleicher Stelle stand bis in die 1990er Jahre ein etwas kleinerer Vorgängerbau. Dem Vermessungsamt war die Erneuerung des Schuppens offenkundig entgangen, weshalb dessen größerer Grundriss nicht eingemessen und ins Kataster übernommen wurde. Jetzt ist das Baufenster tatsächlich zu klein, um den Schuppen zu verlagern. „Diesen Lapsus können und müssen wir jetzt dadurch beheben, dass wir den Bebauungsplan ändern und das Baufenster entsprechend vergrößern“ merkte Bürgermeister Reinhold Teufel an. Diesem Vorschlag schloss sich der Gemeinderat an und brachte den Bebauungsplan per Beschluss auf den Weg.

Möblierung für den Rosensaal und das DGH Aichelau ausgewählt

Alles andere als einfach gestaltete sich die Auswahl der Tische und Stühle für die beiden in Bau befindlichen Veranstaltungsstätten, dem Rosensaal und dem DGH in Aichelau. Mustermöbel von vier Anbietern wurden vor der Sitzung in der Albhalle vorgestellt, teilweise in verschiedenen Ausführungen. Dem Gemeinderat war es wichtig, verschiedene Aspekte wie die Handhabung durch die Gäste und den einfachen Auf- und Abbau ebenso zu gewichten wie die Optik und den Preis. Während es bei den Tischen gelang, eine finale Auswahl zu treffen, wurde bei den Stühlen die Entscheidung vertagt. Zumal noch zu klären ist, ob die Anbieter überhaupt bereit sind, nur Tische bzw. nur Stühle zum Angebotspreis zu liefern.

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