In der Sitzung des Gemeinderats erfolgten folgende Bekanntgaben:
Haushaltserlass Haushalt 2024
Mit Schreiben vom 12.04.2024 hat das Landratsamt Reutlingen mit dem Aktenzeichen 10/2-hat-902.41 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 20.03.2024 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 bestätigt. Gleichzeitig wird der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 2.200.000 Euro genehmigt. Das Landratsamt weist in seinem Haushaltserlass darauf hin, dass die starken Schwankungen im Gesamtergebnis genau zu beobachten sind und frühzeitig Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen sind um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erhalten. Das Landratsamt geht von deutlich höheren Zins- und Tilgungsleistungen bei einer Kreditaufnahme von 4.300.000 Euro in der Finanzplanung aus, als im Haushaltsplan 2024 dargestellt. Es weist darauf hin, dass aufgrund der hohen pro Kopf Verschuldung weitere Kreditaufnahmen nicht in Aussicht gestellt werden können. „Die Gemeinde muss jetzt Vorkehrungen treffen, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit sichern zu können.“, so das Landratsamt. Weiterhin wird der zu geringe Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen angemahnt. Zudem beträgt der Kostendeckungsgrad bei der Wasserversorgung nur rund 80%. Wie bereits Anfang des Jahres mitgeteilt, wird für das kommende Haushaltsjahr auch hier eine deutliche Gebührenerhöhung stattfinden müssen, um die Verluste in der Wasserversorgung ausgleichen zu können.
Überörtliche Prüfung der Jahre 2012 – 2018
Das Landratsamt hat im Rahmen der regelmäßig durchzuführenden überörtlichen Prüfungen die die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde in den Haushaltsjahren2012 bis 2018 geprüft. Im Prüfungsbericht vom 14.02.2023 wurden einige Punkte angesprochen, zu denen die Gemeindeverwaltung Stellung nehmen musste:
- Hinsichtlich der Zeichnungsberechtigung für die Girokonten der Gemeinde war zu dokumentieren, dass Unterschriftsberechtigungen in Folge Ausscheidens von Bediensteten oder wegen der Beauftragung mit anderen Aufgaben widerrufen wurden. Dies konnte nachgewiesen werden.
- Der Kassenverwalter und sein Stellvertreter sind für diese Funktionen schriftlich zu bestellen. Dies wurde nach den personellen Änderungen bei der Gemeindekasse erledigt.
- Infolge der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen war die Dienstanweisung für das Kassenwesen neu zu erlassen. Dies wurde erledigt.
- Die Sicherung der im Rechnungswesen der Gemeinde eingesetzten EDV-Verfahren war vom Bürgermeister noch schriftlich zu regeln. Dies wurde erledigt.
- Zum 01.01.2018 wurde die digitale Belegarchivierung eingeführt. Näheres zur Archivierung ist durch Dienstanweisung zu regeln. Dies wurde erledigt.
- Dem Kassenverwalter waren im Prüfungszeitraum weitere Aufgaben zugeordnet, die nicht zum Aufgabenkreis der Gemeindekasse zählen. Mit Blick auf den Umfang der Arbeiten wurde vorgeschlagen, zu überprüfen, ob und ggf. inwieweit die Erledigung der Kassenaufgaben Beitreibung und Vollstreckungswesen beeinträchtigt sind. Inzwischen wurde die Kassenverwaltung neu geregelt.
- Es wurde empfohlen, eine Dienstanweisung Bewirtschaftungsbefugnisse zu erlassen, in welcher die Bewirtschaftungsbefugnisse einzelner Mitarbeiter geregelt werden. Dies wurde erledigt.
- Für die Übertragung der Bewirtschaftungsbefugnis auf die Schulleitung als Stelle außerhalb der Gemeindeverwaltung ist eine personenbezogene rechtsgeschäftliche Vollmacht zu erteilen. Aktuell ist die Stelle der Schulleitung an der Wunderbuch-Grundschule nicht besetzt. Nach Neubesetzung wird die Vollmacht erteilt.
- Es war zu erläutern, weshalb die Gemeinde sich vor einigen Jahren die Kosten für die Erneuerung einer beschränkt öffentlichen Zufahrt (Wirtschaftsweg) von einem Grundstückseigentümer hat erstatten lassen. Aufgrund der Lage angebundenen Grundstücks im Außenbereich bestand seitens der Gemeinde keine Ausbauverpflichtung. Die hierfür anfallenden Baukosten waren deshalb vom Veranlasser zu übernehmen, dies wurde vom Landratsamt akzeptiert.
Mit Schreiben vom 05.03.2024 hat das Landratsamt bestätigt, dass diese überwiegend formalen Punkte erledigt sind bzw. noch von der Verwaltung erledigt werden. Die überörtliche Prüfung ist damit abgeschlossen. Entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung ist der Gemeinderat über den Abschluss der Prüfung zu unterrichten, was hiermit erfolgt ist.
Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands
In der jüngsten Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands wurden die 20. Und 21. Änderung der der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes auf den Weg gebracht, es handelt sich hierbei um Vorhaben in Hayingen und Pfronstetten (Solarpark Strählensäcker und Rothbuchenäcker in Aichelau). Außerdem wurde der Haushalt für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Nach einem Bericht über die 2023 durchgeführten Straßenunterhaltungsmaßnahmen wurden die für 2024 vorgesehenen Maßnahmen besprochen. Im Arbeitsprogramm 2019-2024 war vorgesehen, die Gemeindeverbindungsstraße von Aichstetten nach Hayingen zu sanieren. Nachdem diese sich aber noch in einem akzeptablen Zustand befindet, wird diese Maßnahme verschoben. Im Herbst soll dann mit der nach den Gemeinderatswahlen neu konstituierten Verbandsversammlung wieder eine Besichtigungsfahrt durchgeführt werden, um das Arbeitsprogramm 2024-2029 festzulegen. Weiter wurde der Stadt Hayingen ein Zuschuss für die Beschaffung eines Kommunalfahrzeugs gewährt. Dieser Zuschuss, der aus Straßenunterhaltungsmitteln finanziert wird, sich an der Länge der Gemeindeverbindungsstraßen orientiert und alle zehn Jahre an die Mitgliedsgemeinden ausbezahlt wird, soll aber abgeschafft werden. Nachdem im vergangenen Jahr Pfronstetten einen solchen Zuschuss bekommen hat und im laufenden Jahr Hayingen zum Zug kommt, soll nach einer letztmaligen Auszahlung an Zwiefalten keine weitere Förderung mehr erfolgen.
Gemeinsame Sitzung des Bauausschusses DGH Aichelau mit dem Gemeinderat
Im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses DGH Aichelau mit dem Gemeinderat wurde die weitere Vorgehensweise beim größten Hochbauprojekt der Gemeindegeschichte besprochen. Die Arbeiten sind schon weit gediehen. Um diese zum Abschluss zu bringen, sind weiterhin ehrenamtliche Helfer erforderlich. Jedermann und Jederfrau sind hier herzlich willkommen!
Miriam Fischer verlässt die Gemeindeverwaltung
Die stellvertretende Leiterin der Haupt- und Finanzverwaltung, Miriam Fischer, verlässt die Gemeinde zum 01.06.2024. Frau Fischer war im Jahr 2018 im Rahmen ihrer Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst bei der Gemeinde als Praktikantin tätig und trat dort nach ihrem Abschluss im April 2020 ihre erste Stelle an. In ihrer vierjährigen Tätigkeit für die Gemeinde musste sie mehrere Male vertretungsweise die Amtsleitung übernehmen, dank ihres Einsatzes konnten so personelle Engpässe gut überwunden werden. In Ihrer Zeit hat sie nicht nur den Bereich Steuern und Gebühren neu aufgestellt und die Umstellung auf die elektronischen Wasserzähler begleitet, auch die Neuregelung der Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde im Bereich Kindergarten wurde ganz wesentlich von ihr geprägt. Bürgermeister Reinhold Teufel dankte Frau Fischer auch im Namen des Gemeinderats und wünschte ihr für ihre neue Aufgabe bei einer anderen, größeren Stadt viel Erfolg. Eigentlich sei Frau Fischer unverzichtbar, dennoch müsse die Gemeindeverwaltung nun versuchen, eine Lösung zu finden.
Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
In den zurückliegenden nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderats wurden die Rücknahme von Bauplätzen wegen Ablauf der Bauverpflichtung beschlossen. Außerdem wurden Regelungen für privaten Schuppen auf Gemeindeflächen getroffen und dem Erwerb eines Eigentumsanteils an einem Privatweg zugestimmt. In seiner Funktion als Verwalter der Jagdgenossenschaft Pfronstetten hat der Gemeinderat einer Änderung des Jagdpachtvertrags für den Jagdbogen Geisingen zugestimmt, hier scheidet ein Pächter aus und wird durch einen neuen Pächter ersetzt.