Bebauungsplan „Solarpark Strählensäcker und Rothbuchenäcker“, Aichelau – Billigungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Öffentliche Bekanntmachung

1. Bebauungsplan „Solarpark Strählensäcker und Rothbuchenäcker“, Aichelau
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Solarpark Strählensäcker und Rothbuchenäcker“, Aichelau
Billigungsbeschluss
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit –

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 23.11.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Solarpark Strählensäcker und Rothbuchenäcker“, Aichelau, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Strählensäcker und Rothbuchenäcker“, Aichelau, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg nach dem Verfahren für den Bebauungsplan aufzustellen. Weiter wurden die Entwürfe gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie der dazu erforderlichen Nebenanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen werden.

Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers den Anteil aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes bis zum Jahr 2035 auf 100 % (bis zum Jahr 2030 auf 80%) zu erhöhen, plant der Vorhabenträger die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf der Gemarkung Aichelau.

Mit der am 7. März 2017 von der Landesregierung verabschiedeten Verordnung zur Öffnung der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten (Freiflächenöffnungsverordnung – FFÖ-VO) können in Baden-Württemberg bei den bundesweiten Solarausschreibungen auch Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligen, landwirtschaftlichen Gebieten im Umfang von bis zu 500 MW pro Kalenderjahr bezuschlagt werden. Die Gemeinde Pfronstetten liegt mit allen Gemarkungen innerhalb dieses Gebietes.

Der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung soll erhöht werden, um die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien weiter voranzubringen und einen wichtigen Beitrag zu den im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankerten Klimaschutzzielen zu leisten. Hierfür sollen die Ausschreibungen für Freiflächensolaranlagen geöffnet werden. Gleichzeitig sollen die Interessen der Landwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzes gewahrt werden, indem sowohl besonders geeignete landwirtschaftliche Nutzflächen, auch hinsichtlich der Einstufung der Leistungsfähigkeit der Böden und in Bezug auf die wirtschaftliche Bedeutung für landwirtschaftliche Betriebe, als auch für den Natur- und Landschaftsschutz bedeutsame Flächen möglichst geschont werden.

Der Gemeinderat hat durch seine Abwägung im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens diesen Interessenskonflikt zu Gunsten der Energieversorgung von erneuerbare Energien gegenüber dem Interesse der Landwirtschaft entschieden.  

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans besteht aus drei Teilflächen. Alle befinden sich auf der Gemarkung Aichelau. Die Fläche hat eine Größe von zusammen ca. 13,21 ha. Der südliche Teil (Strählensäcker) ist 3,05 ha groß, der mittlere Teil (Rothbuchenäcker) 3,47 ha und der nördliche Teil 6,69 ha. Der südliche Teil umfasst das Flurstück Nr. 397, der mittlere Teil umfasst das Flurstück. Nr. 505 und der nördliche Teil das Flurstück Nr. 500. Der südliche Teil, der am nächsten zum Siedlungsrand von Aichelau lieg, befindet sich ca. 850 m entfernt. Das Plangebiet wird wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt, begrenzt:

Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 20.03.2024.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen

von Dienstag, dem 02.04.2024
bis Freitag, dem 03.05.2024
,

auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar: Rathaus, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten (Sitzungssaal, Erdgeschoss)

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
Vormittags                   von   09:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Dienstag
nachmittags                  von   13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
nachmittags                  von   13:30 bis 18:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 03.05.2024, Stellungnahmen an die Gemeinde Pfronstetten Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch an info@pfronstetten.de zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Pfronstetten (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Pfronstetten (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.

Pfronstetten, den 28.03.2024

Reinhold Teufel
Bürgermeister

Anlagen:

01 Planzeichnung (Teil A), M 11.500, Plan Nr. 2 vom 20.03.2024 (verkleinert A3), col
02 Schriftlicher Teil vom 20.03.2024, sw, DIN A4 (9 Seiten)
03Begründung vom 20.03.2024, sw, DIN A4 (19 Seiten)
04 Umweltbericht vom 07.03.2024, sw, DIN A4 (64 Seiten)
05 Maßnahmenplan vom 30.01.2024, (verkleinert A3), col
06 Bestandsplan vom 30.01.2024, (verkleinert A3), col
07 Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vom 06.02.2024, sw, DIN A4 (12 Seiten)

Kategorien: Bauleitplanung