Bebauungsplan Lachenäcker I, Aichelau – Entwurfsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit

Öffentliche Bekanntmachung

1. Bebauungsplan „Lachenäcker I“, Aichelau
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Lachenäcker I“, Aichelau

Entwurfsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 24.10.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Lachenäcker I“, Aichelau, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Lachenäcker I“, Aichelau, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg nach dem Verfahren für den Bebauungsplan aufzustellen. Weiter wurde der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg zu veröffentlichen.

Ziel und Zweck der Planung

Auslöser für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lachenäcker I“ ist der Wunsch der Firma Paravan in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Betriebsgebäuden Erweiterungsflächen für eine langfristige Entwicklungsperspektive zur Verfügung zu haben. Im Ortsteil Aichelau der Gemeinde Pfronstetten ist mit der Firma PARAVAN der Weltmarktführer für individuell angepasste Behindertenfahrzeuge ansässig. Das Unternehmen besteht seit 1998 und ist in dieser vergleichsweisen kurzen Zeit stark gewachsen mit 180 Arbeitsplätzen und weltweiten Niederlassungen und Kooperationen, hat sich die Firma zum größten Arbeitgeber in der Gemeinde entwickelt. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und ist derzeit unbebaut.

Geltungsbereich

Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Lachenäcker I“ wird in nachfolgender Planzeichnung dargestellt.

Es hat eine Größe von ca. 3,09 ha und umfasst die Flst. Nr. 228, 241, 244 und 245 (alle teilweise). Das Plangebiet befindet sich im Südwesten von Pfronstetten. Das Plangebiet fällt von Nord nach Süd von ca. 738,0 m ü. NHN. auf 732,5 m ü. NHN. ab. Das Plangebiet ist über die „Franz-Arnold-Straße“, „Fölltörle“ und den landwirtschaftlichen Weg Flst. Nr. 228 erschlossen. Nach der Entwicklung der nördlich gelegenen Flächen „Zehntscheueracker“ ist es beabsichtigt die Straße „Fölltörle“ bis zum Plangebiet zu verlängern. Westlich, südlich und östlich befinden sich Ackerflächen. Nördlich grenzt der Bebauungsplan an die Fläche Zehntscheueracker und an den Kapellenweg mit der Firma Paravan an.

Für den Eingriff durch den Bebauungsplan werden Maßnahmen zum Ausgleich erforderlich. Diese werden wie in den nachfolgenden Planzeichnungen dargestellt begrenzt:

Planexterne Ausgleichsmaßnahme 1: Ökokontomaßnahme ÖKAI8, Flst. Nr. 267 und 268, Gemarkung Aichelau:

Planexterne Ausgleichsmaßnahme 2: Maßnahme zur Förderung der Feldlerche, Flst. Nr. 849, Gemarkung Tigerfeld:

Planexterne Ausgleichsmaßnahme 3: Oberbodenauftrag auf Ackerstandort, Flst. Nr. 251, Gemarkung Aichelau:

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 20.03.2024.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen von Dienstag, dem 02.04.2024 bis Freitag, dem 03.05.2024, auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar: Rathaus, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten (Sitzungssaal, Erdgeschoss)

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
vormittags von 09:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Dienstag
nachmittags von 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
nachmittags von 13:30 bis 18:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Umweltbezogene Informationen

Folgende, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und werden einschließlich Begründung des Bebauungsplans samt Umweltbericht ausgelegt.

a) Umweltbericht mit Bestandsplan und Maßnahmenplan vom 20.03.2024

Auswirkungen
Nach § 13 NatSchG sind erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden und nicht vermeidbare, erhebliche Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Mit der Ausweisung von Bauflächen sind Auswirkungen auf Natur und Landschaft mit ihren Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen und Lebensgemeinschaften, Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Luft und Klima, Erholung und Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter in unterschiedlichen Ausprägungen verbunden. Voraussichtlich erhebliche Auswirkungen sind in der Abwägung zu berücksichtigen.

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung insgesamt
    Zur Vermeidung von schädigenden Schadstoff- und Lärmimmissionen müssen stark emittierende Gewerbegebiete innerhalb des Geltungsbereichs eine immissionsrechtliche Zulassung erhalten, in deren Rahmen aufgrund von Immissionsprognosen Auflagen erlassen werden.
  • Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
    Im Rahmen der Bebauung wird Ackerfläche überbaut. Zur Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestimmungen ist es erforderlich, zeitliche Beschränkungen für die Baufeldfreimachung und den Baubeginn festzusetzen. Zudem sind Maßnahmen zur Förderung der Feldlerche zu ergreifen. Die Kompensation der erheblichen Beeinträchtigungen erfolgt durch Baumpflanzungen, die Entwicklung einer artenreichen Vegetation innerhalb des Geltungsbereichs.
  • Boden
    Die Flächeninanspruchnahme führt zum Verlust von Böden. Eine Minderung der baubedingt beeinträchtigten Bodenfunktionen erfolgt durch die Wiederherstellung der Böden im Anschluss an die Bauarbeiten. Die erforderliche Kompensation sieht die Aufwertung von Böden durch Nutzungsextensivierung und den Auftrag von Oberboden vor. Das verbleibende Kompensationsdefizit wird durch eine Maßnahme aus dem Ökokonto der Gemeinde Pfronstetten ausgeglichen.
  • Wasser
    Das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser wird vor Ort versickert. Hierdurch können Beeinträchtigungen des Schutzguts Wasser durch Verringerung der Grundwasserneubildung oder der Erhöhung des Oberflächenabflusses vermieden werden. Die Versickerung hat über eine belebte Bodenschicht zu erfolgen, sodass ein ausreichender Schutz vor Schadstoffeinträgen in das Grundwasser gegeben ist.
  • Klima, Luft
    Im Zuge der geplanten Bebauung kommt es zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen.
  • Landschaft
    Im Zuge der geplanten Bebauung werden die bestehenden Gewerbeflächen nach Süden erweitert. Die neuen Baukörper führen zu einer Veränderung des Landschaftsbildes. Zur Einbindung des geplanten Gewerbegebiets ist im Westen eine Eingrünung mit großkronigen Einzelbäumen vorgesehen. Aufgrund der langfristig vorgesehenen Erweiterung der Gewerbeflächen nach Süden wird hier von Eingrünungsmaßnahmen abgesehen. Hier sind stattdessen Dach- und Fassadenbegrünungen zu empfehlen.
  • Kultur- und sonstige Sachgüter
    Anhaltspunkte auf Kultur- und sonstige Sachgüter im Bereich des geplanten Baugebietes bestehen nicht. Es ist daher nicht von erheblichen Umweltauswirkungen auszugehen.
  • Wechselwirkungen
    Auf räumliche und funktionale Beziehungen zwischen einzelnen Elementen eines Schutzguts und die funktionalen Beziehungen zwischen den Schutzgütern wurde in den vorangegangenen Abschnitten hingewiesen. Darüber hinaus sind keine Wechselwirkungen zu erwarten.
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
    Bei Nichtdurchführung der Planung ist auf der Fläche die Beibehaltung der bisherigen Nutzung anzunehmen, sodass sich voraussichtlich der Umweltzustand nicht wesentlich ändert.
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
    Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich werden nachstehend zusammengefasst aufgeführt:
    • Baufeldfreimachung und Baubeginn außerhalb der Brutzeit der Feldlerche
    • Maßnahmen des Lärm- und Immissionsschutzes
    • Wiederherstellung von Böden
    • Versickerung von Niederschlagswasser
    • Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen, Gestaltung der Nebenflächen
    • Maßnahme zur Förderung der Feldlerche
    • Pflanzung von Gehölzen
    • Entwicklung artenreicher Vegetation
    • Oberbodenauftrag auf Ackerstandort
    • Maßnahme des Ökokontos der Gemeinde Pfronstetten
  • Geplante Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen
    Die Überwachung der Umsetzung sowie der dauerhaften Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Maßnahmen ist Aufgabe der Gemeinde Pfronstetten.
  • Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), b), c), d), e), f), g), i), j) und 1a BauGB:

a) Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt;
b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes;
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt;
d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter;
e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern;
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie;
g) die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts;
h) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes;
i) die Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, auf die Belange nach den Buchstaben a bis d und i.

b) Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen

Ökokonto Pfronstetten, Kartierung ÖKAl8 – Extensivierung einer Wiese, Gewann Heeräcker, vom 23.06.2023, Pustal Landschaftsökologie und Planung, Pfullingen

  • Betroffene Themenkomplexe:
    Ausgleichsmaßnahme, Ökokonto
  • Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:
    Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Lachenäcker I vom 03.03.2021, Heine+Jud, Stuttgart

  • Betroffene Themenkomplexe:
    Lärmimmissionen aus Gewerbe, Sondergebiet und Verkehr
  • Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), f), 1a BauGB:
    Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt; die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern

Stellungnahmen des Landratsamts Reutlingen – Kreisbauamt -, Schulstraße 26, 72764 Reutlingen, vom 09.12.2019

  • Betroffene Themenkomplexe:
    Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen zur Feldlerche, Ausgleichsmaßnahmen, Eingrünung, Umweltbericht, Lichtemissionen, Belange der abwassertechnischen Erschließung, Niederschlagswasserbeseitigung, Belange des Bodenschutzes, Belange der Wasserversorgung und des Grundwasserschutzes, Belange des Immissionsschutzes, Geruchsimmissionen, Lärmimmissionen, Belange des Kreislandwirtschaftsamtes, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Ausgleichsmaßnahmen
  • Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), f), 1a BauGB:
    Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt; die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern

Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen – Referat 21, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen vom 09.12.2019

  • Betroffene Themenkomplexe:
    Belange der Raumordnung, Belange der Landwirtschaft, Kompensationsmaßnahmen, Belange des Naturschutzes, Habitatpotentialanalyse
  • Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:
    Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt

Stellungnahmen des Regionalverbandes Neckar-Alb, Löwensteinplatz 1, 72116 Mössingen vom 05.12.2019

  • Betroffene Themenkomplexe:
    Regionaler Grünzug, Belange des Freiraumes, Bodenerhaltung, erneuerbare Energien
  • Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), b), f), 1a BauGB:
    Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt; die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Stellungnahmen des Einwender 1 vom 08.12.2019

  • Betroffene Themenkomplexe:
    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Gleichheitssatz und das Gebot des Flächensparens, Verkehrskonzept, Schmutzbelastung, Alternativenprüfung, immissionsrechtliche Auflagen, Geruchs- und Gesundheitsbeeinträchtigungen, Lärmbelästigungen
  • Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), e), 1a BauGB:
    Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt; die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern

Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 03.05.2024, Stellungnahmen an die Gemeinde Pfronstetten Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch an info@pfronstetten.de zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Pfronstetten (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Pfronstetten (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.

Pfronstetten, den 28.03.2024

Reinhold Teufel
Bürgermeister

Anlagen

01 Planzeichnung (Teil A), M 1500, Plan Nr. 2 vom 20.03.2024 (verkleinert A3), col.
02 Schriftlicher Teil vom 2003.2024, sw, DIN A4 (11 Seiten)
03 Begründung vom 20.03.2024, sw, DIN A4 (17 Seiten)
04 Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen vom 20.03.2024, sw, DIN A4 (15 Seiten)
05 Umweltbericht vom 20.03.2024, sw, DIN A4 (52 Seiten)
06 Maßnahmenplan vom 20.03.2024, (verkleinert A3), col.
07 Bestandsplan vom 20.03.2024, (verkleinert A3), col.
08 Ökokontomaßnahmenblatt Kartierung ÖKAl8 – Extensivierung einer Wiese, Gewann Heeräcker, vom 23.06.2023 sw, DIN A4 (3 Seiten)
09 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Lachenäcker I vom 03.03.2021 sw, DIN A4 (18 Seiten)

Kategorien: Bauleitplanung