Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung am 28.02.2024 fasste der Gemeinderat folgende weitere Beschlüsse:

Bürgerentscheid am 14. April

Der Gemeinderat hatte am 31.01.2024 beschlossen, bezüglich der Bereitstellung von Gemeindeflächen für Windenergieanlagen einen Bürgerentscheid durchzuführen. Hierfür waren die organisatorischen Vorbereitungen zu treffen. Für die Durchführung eines Bürgerentscheids gelten dieselben Bestimmungen wie bei einer Bürgermeisterwahl. So ist hierfür ein Gemeindewahlausschuss zu bilden, Vorsitzender Kraft Amtes ist hier der Bürgermeister, zu seinem Stellvertreter Denis Rudolf von der Gemeindeverwaltung bestellt. Als Beisitzer fungieren Petra Gaugel aus Huldstetten und Michaela Tress aus Aichelau, zu stellvertretenden Beisitzern wurden Andreas Waidmann aus Aichstetten und Christian Dieterle aus Pfronstetten bestellt. Wie üblich wird wieder in jedem Ortsteil ein Wahllokal eingerichtet, in Aichelau muss die Wahlhandlung im Feuerwehrhaus stattfinden, nachdem das ehemalige Schul- und Rathaus nach einem Wasserschaden nicht mehr nutzbar ist. Allerdings war festzustellen, dass es zunehmend schwieriger wird, freiwillige Helfer für die Besetzung der örtlichen Wahlvorstände zu finden. Bürgermeister Reinhold Teufel machte deutlich, dass ohne ausreichend Hilfskräfte zu befürchten ist, dass diese bürgerfreundliche Praxis bei zukünftigen Wahlen nicht mehr beibehalten werden kann. Auch bei dieser Abstimmung wird es die Möglichkeit der Briefwahl geben, die Aufgabe des Briefwahlvorstands übernimmt in Personalunion der Gemeindewahlausschuss.
Im Vorfeld des Bürgerentscheids muss den Abstimmungsberechtigten rechtzeitig vor dem Bürgerentscheid die innerhalb der Gemeindeorgane (Gemeinderat, Bürgermeister) vertretene Auffassung durch Veröffentlichung einer schriftlichen Information dargelegt werden. Diese Informationsschrift wird in den kommenden Wochen vorbereitet und rechtzeitig versandt. In der zuvor abgehaltenen Bürgerfragestunde wurde eine Informationsveranstaltung vor dem Bürgerentscheid angesprochen. Im Gemeinderat bestand Einigkeit darüber, hiervon abzusehen.

Jahresabschluss 2021 der Wasserversorgung

Die Gemeinde Pfronstetten betreibt die Wasserversorgung als sogenannten Regiebetrieb: Sämtliche Einnahmen und Ausgaben werden im Gemeindehaushalt verbucht. Nicht zuletzt auch aus steuerlichen Gründen – hier war die Gemeinde schon lange umsatzsteuerpflichtig – wird aber auch ein getrennter Abschluss für diesen Bereich gefertigt, der nun vom Gemeinderat festgestellt wurde. Für diesen Abschluss nimmt die Gemeinde die Dienste eines örtlichen Steuerberatungsbüros in Anspruch, die Zusammenarbeit hat sich sehr gut bewährt. Die Umsatzerlöse beliefen sich 2021 auf 184.749,60 €, etwas weniger als im Vorjahr (193.586,09 €). Die Aufwendungen für den Wasserbezug von den Wasserversorgungsgruppen Alb VI (Aichelau) und Alb VII (übrige Ortsteile) schlagen mit 124.803,24 € (Vorjahr 141.786,83 €) zu Buche. Die Instandhaltungskosten waren mit 48.986,58 € fast viermal so hoch wie 2020 (12.381,57 €), es waren deutlich mehr Rohrbrüche abzuarbeiten. Höher waren auch die Steuerberaterkosten, was unter anderem auch mit den zu berücksichtigenden unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen während der Corona-Krise zu tun hat. Unter dem Strich wurde 2021 ein Jahresverlust von 25.733,91 € festgestellt. Dieser konnte bilanziell aber mit Gewinnen aus dem Vorjahr (10.331,92 €) bzw. Gewinnen aus weiteren Vorjahren abgedeckt werden. Zum Jahr 2022 wurde der Wasserpreis dann auch angehoben.

Bebauungsplan „Wadenwiesen III“ in Aichelau als Satzung beschlossen

Im Bereich zwischen Rathaus, Pfarrhaus und Dorfgemeinschaftshaus soll auf privaten Flächen ein Wohnhaus errichtet werden, die Erschließung erfolgt über den Wiesenweg. Der hierfür notwendige Bebauungsplan wurde vom Gemeinderat als Satzung beschlossen, somit kann das Vorhaben auch genehmigt werden. Zuvor wurden die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen besprochen. Das Kreisbauamt regte an, zur Reduzierung einer weiteren Flächeninanspruchnahme im Außenbereich auch in den angrenzenden innerörtlichen Randbereichen eine solche Nutzung zu prüfen, wies gleichzeitig aber auch darauf hin, dass es bereits durch die vorliegende Planung zu einem „Heranrücken“ schutzbedürftiger (Wohn-)Nutzung an die lärmrelevante angrenzende Nutzung Dorfgemeinschaftshaus kommt. Diese Gemengelage wurde in Vorgesprächen dahingehend gelöst, dass nach Ansicht der unteren Immissionsschutzbehörde der heranrückenden Wohnnutzung zuzumuten ist, durch eigene architektonische Maßnahmen möglichen Nachteilen und Nutzungsbeschränkungen für die bestehende Nutzung Dorfgemeinschaftshaus entgegenzuwirken. Deshalb sind im Planbereich auch höhere Immissionswerte zu dulden als sie üblicherweise für Allgemeine Wohngebiete gelten. Entsprechende Maßnahmen in Form einer optimierten Grundrissorientierung und lärmabschirmender Elemente wurden bereits in der im Verfahren erstellten schalltechnischen Untersuchung berücksichtigt. Ebenfalls bereits im Vorfeld geprüft wurden mögliche Geruchsemissionen aus landwirtschaftlichen Betrieben. Die Gemeinde hatte bereits 2019 für den Ortsteil Aichelau ein Geruchsimmissionsgutachten machen lassen. Damit konnte belegt werden, dass die Grenzwerte für Geruchsimmissionen nicht überschritten werden. Abgelehnt wurde die Anregung des Landratsamts, bei lebenden Einfriedungen (Hecken) nur heimische Gehölze zuzulassen und Nadelgehölze wie die Thuja auszuschließen. Diese Entscheidung möchten die Räte den Grundstückseigentümern überlassen. Als Hinweis aufgenommen wurde die Anregung, zur Vermeidung von Kollision von Vögeln an Glas- oder Metallfassaden anstelle von spiegelnden Gläsern und Metallelementen vogelfreundliche Alternativen zu verwenden. Weitere Stellungnahmen führten zu redaktionellen Änderungen ohne größere Bedeutung. Aus dem Kreis der Angrenzer bzw. der Öffentlichkeit insgesamt gingen keine Stellungnahmen ein.

Planungsauftrag für die Erschließung von Neubauflächen in Aichelau

Der Gemeinderat hat am 28.09.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wadenwiesen II“ in Aichelau gefasst. Damit sollen in Verlängerung des Wiesenwegs bzw. nördlich und westlich des bestehenden Baugebiets „Hayinger Straße II“ (In den Wadenwiesen) neue Wohnbauflächen geschaffen werden. Das Bebauungsplanverfahren wurde in Anwendung des § 13b BauGB eingeleitet, der aufgrund eines entsprechenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr anwendbar ist. Die Gemeindeverwaltung erwartet in Kürze eine bundesgesetzliche Neuregelung, die eine Fortsetzung des Verfahrens möglich machen sollte. Um nach einem hoffentlich erfolgreichen Abschluss des Bebauungsplanverfahrens zeitnah die dringend benötigten Neubauflächen für Aichelau erschließen zu können, wurden die Leistungen Planung und Bauleitung für die Tief- und Straßenbauarbeiten (Wasser, Abwasser, Straßenbeleuchtung, Breitband, Straße) an das Ingenieurbüro Beetz aus Hayingen vergeben. Mit diesem Büro arbeitet die Gemeindeverwaltung seit vielen Jahren sehr gut und vertrauensvoll zusammen. Vorgesehen ist, dass zunächst nur die leitungsmäßige Erschließung sowie die Baustraße hergestellt wird, so dass sich Baukosten und Honorare auf mehrere Jahre verteilen werden.

Zustimmung zur Abteilungskommandantenwahl

In der Abteilungsversammlung der Einsatzabteilung Pfronstetten am 26.01.2024 wurde Christian Podlasek als Nachfolger von Markus Hecht zum neuen Abteilungskommandanten gewählt.  Dieser Wahl stimmte der Gemeinderat entsprechend den Regelungen im Feuerwehrgesetz und in der Feuerwehrsatzung zu. Somit kann kann die Bestellung durch den Bürgermeister erfolgen.

Kategorien: Gemeinde