Weitere Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung vom 31.01.2024 hat der Gemeinderat folgende weitere Beschlüsse gefasst:

Netze BW bleibt Betreiber der Straßenbeleuchtung

Die Gemeinde betreibt in allen Ortsteilen Straßenbeleuchtungsanlagen – in den Abendstunden bis nach Mitternacht und in den Morgenstunden ab 5 Uhr. Die Reparaturarbeiten erledigt seit vielen Jahren die Netze BW mit dem Personal, das auch für die Unterhaltung des Stromnetzes im Gemeindegebiet eingesetzt wird. Seit 2021 erfolgt dies auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags. 

Die Zusammenarbeit hat sich bewährt, die Reaktionszeiten sind ausreichend kurz und auch die Kosten sind akzeptabel. Die Alternativen wären die Erledigung durch den Bauhof (hierfür müsste eine Fachkraft eingestellt werden) oder die Vergabe an die erfahrungsgemäß sehr stark ausgelasteten örtlichen Elektrofachbetriebe. 

Nachdem der Vertrag 2024 ausläuft, wurden die Konditionen geprüft: Die bisherigen 29,20 € pro Lichtpunkt (bei 352 Lichtpunkten) sind für die Netze BW nicht mehr auskömmlich, Personal- und Betriebskosten sind gestiegen. Vor allem aber die Kosten der Standsicherheitskontrolle bereiten Sorgen: Lichtmasten, die älter als 25 Jahre sind, müssen alle sechs Jahre auf ihre Standsicherheit hin überprüft werden. Unterbleibt diese Prüfung, ist aber der Betreiber der Anlage im Schadensfall haftpflichtig, dies wäre entsprechend dem Dienstleistungsvertrag die Netze BW. Weil aber diese Kontrollkosten schwer zu kalkulieren sind, hatte die Netze BW vorgeschlagen, diese Leistung aus dem Dienstleistungsvertrag herauszunehmen und für geschätzt 5.000 – 10.000 € getrennt zu vergeben. Im Gegenzug sinkt der Satz pro Lichtpunkt auf 27,50 €, die Betriebsführung würde als jährlich um ca. 600 € günstiger. Das so gesparte Geld reicht freilich nicht, um die Kosten der Standsicherheitskontrolle alle sechs Jahre zu decken, insgesamt ergeben sich deshalb Mehrkosten in Höhe von 2.600 – 7.600 € insgesamt oder 430 – 1.200 € jährlich.

Roland Dreyer und Kommunalberater Stefan Dangel erläuterten in der Sitzung das Angebot für die nächste Vertragsperiode und wiesen vor allem auch auf die Haftungssituation hin: Ohne Betriebsführungsvertrag ist die Gemeinde Betreiber der Straßenbeleuchtung – „kommt es zu einem Haftungsfall, ist letztendlich der Bürgermeister der Schuldige“ merkte Bürgermeister Reinhold Teufel an. Inzwischen können auch die Menschen vor Ort schadhafte Straßenlampen über ein Onlineportal melden – oder dort sehen, dass die entsprechende Lampe bereits gemeldet wurde. Im Rahmen von zwölf (bisher acht) jährlichen Reparaturfahrten werden dann die Schäden behoben. Lichtpunkte an gefährlichen Stellen oder Fußgängerüberwegen werden schneller repariert, was dann aber zu Mehrkosten führt. Nachdem sich die Zusammenarbeit in den letzten Jahren bewährt hat, stimmte der Gemeinderat der Fortsetzung zu.

Gemeinde beteiligt sich nicht an kreisweiter Klimaschutzkoordinationsstelle

Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium im Bund sieht bei den Kommunen große Potenziale für eine Treibhausgasreduktion, über Förderprogramme sollen entsprechende Aktivitäten unterstützt werden. Gefördert wird auch die Einrichtung einer interkommunalen Klimaschutzkoordination, die auf Landkreisebene als Bindeglied Aufgaben für die beteiligten Kommunen beispielsweise Vermittlungs- und Beratungsaufgaben übernehmen soll. Die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen hatte deshalb vorgeschlagen, eine solche Klimaschutzkoordinationsstelle einzurichten um die beteiligten Kommunen beispielsweise bei der Treibhausgasreduktion zu unterstützen. Bürgermeister Reinhold Teufel  stand diesem Angebot kritisch gegenüber: „Klimaschutz ist keine Pflichtaufgabe der Gemeinde, dennoch haben wir schon bisher viel unternommen, um durch Maßnahmen zur Energieeinsparung unmittelbar auch den Klimaschutz voranzubringen“. So wurden nahezu die komplette Straßenbeleuchtung mit energiesparender Technik ausgerüstet, und bereits vor über zehn Jahren – also lange bevor die Politik dieses Thema für sich entdeckt hat – wurde beim Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in Huldstetten wie auch zuletzt auch beim Neubau des Bauhofs auf Wärmeerzeugung per Wärmepumpe gesetzt. Auch bei den aktuell laufenden Hochbaumaßnahmen wird Wert auf eine zeitgemäße Wärmedämmung und eine kostengünstige Beleuchtung gelegt. Hinzu kommen die Bemühungen um Nahwärmenetze in Aichelau und Pfronstetten. „Uns fehlt es nicht an Ideen und Informationen, sondern an Ressourcen, um solche Maßnahmen umzusetzen“.  Dies wird absehbar auch die bis 2028 vorgeschriebenen Kommunalen Wärmeplanungen betreffen, hier wird voraussichtlich eine externe Unterstützung notwendig sein. Der vorgeschlagene Klimaschutzkoordinator würde diese Planung nach Lage der Dinge nicht selbst machen, sondern hier lediglich „mitkoordinieren“.

Die Gemeinde wird nach Ansicht des Bürgermeisters in den kommenden Jahren ohnehin erhebliche Probleme haben, die laufenden Ausgaben mit den laufenden Einnahmen zu decken, aus diesem Grund wurden zuletzt bereits Steuern und Gebühren erhöht. „Die Klimaschutzkoordinationsstelle würde uns in den kommenden Jahren über 12.000 € kosten, ohne dass wir hierdurch an anderer Stelle Aufwendungen sparen könnten“, so Reinhold Teufel. Er sprach sich deshalb gegen eine Beteiligung aus. Der Geschäftsführer der KlimaschutzAgentur, Dr. Uli Hasert, nahm von sich aus als Zuhörer an der Sitzung teil und berichtete, dass inzwischen drei weitere Gemeinden ihre Beteiligung zugesagt hätten. Auch sei das entsprechende Förderprogramm des Bundes wieder freigegeben, so dass nunmehr eine Antragstellung wieder möglich sei. Auch wenn einzelne Mitglieder des Gemeinderats dieses Angebot durchaus positiv sahen, die Mehrheit schloss sich dem Vorschlag des Bürgermeisters an und lehnte die notwendige Kostenbeteiligung ab.

Ergänzende Förderung für gemeinnützige Angebote und Veranstaltungen

Die gemeinnützigen Vereine und vergleichbare Vereinigungen im Gemeindegebiet sind eine wesentliche Säule des Lebens in der Gemeinde. Angesichts der in vielen Bereichen gestiegenen Kosten sind sie oft nicht mehr in der Lage, ihre dem Allgemeinwohl dienende Arbeit mit eigenen Einnahmen zu finanzieren – auch unter Berücksichtigung der pauschalierten Vereinsförderung von 100,00 € pro Jahr, die eingetragenen Vereinen gewährt wird.  Die Gemeindeverwaltung hatte deshalb vorgeschlagen, Vereinen und Vereinigungen eine ergänzende Förderung für die Durchführung von Veranstaltungen und regelmäßigen Angeboten zu gewähren. Dem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu, aus Gründen der Praktikabilität wurden keine festen Sätze, sondern Förderrahmen beschlossen: Veranstaltungen könnte demnach mit maximal 300,00 € je Veranstaltungstag gefördert werden, regelmäßige Angebote mit maximal 10.000 € pro Jahr und Anbieter.

Die bisherigen Gutachter bestätigt

Seit dem 01.08.2020 bilden die Städte Münsingen, Hayingen und Trochtelfingen sowie die Gemeinden Engstingen, Gomadingen, Hohenstein, Mehrstetten, Pfronstetten, Römerstein, Sonnenbühl, St. Johann und Zwiefalten einen Gemeinsamen Gutachterausschuss mit Sitz bei der Stadt Münsingen. Bürgermeister Reinhold Teufel bezeichnete dieses sichtbare Ergebnis der guten interkommunalen Zusammenarbeit auf der Alb als Erfolgsgeschichte, schließlich konnte der Gemeinsamen Gutachterausschuss die für die Grundsteuererklärungen benötigten Bodenrichtwerte sehr viel schnelle feststellen als in vielen anderen Raumschaften. Auch das „tägliche Geschäft“, Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, die Kaufpreissammlung zu führen und über die Auswertungen der Kaufpreissammlung für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen, werde deutlich besser erledigt, als es den beteiligten Städten und Gemeinden früher alleine möglich gewesen sei.

Der Gutachterausschuss setzt sich aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern sowie 32 weiteren Mitgliedern zusammen, die von den beteiligten Kommunen zu benennen sind. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt jeweils vier Jahre, in diesem Jahr steht turnusgemäß die Neubestellung an. 2020 wurden Gerd Thomas Müller aus Pfronstetten und Stefan Renner aus Huldstetten als Gutachter benannt und von der Stadt Münsingen auch bestellt. Beide hatten sich bereiterklärt, diese Aufgabe auch in den kommenden vier Jahren zu übernehmen, dem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

Wieder sechs Wahllokale bei der Kommunal- und Europawahl / Gemeindewahlausschuss besetzt

Auch bei den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 wird es wieder in jedem Ortsteil ein Wahllokal geben. „Dies ist mit Blick auf die Nachbargemeinden nicht selbstverständlich, aber solange wir die benötigten Wahlhelfer finden, werden wir dieses Angebot auch beibehalten“ machte Bürgermeister Reinhold Teufel deutlich. Aufgabe des Gemeinderats war es, den Gemeindewahlausschuss für die Kreistags- und Gemeinderatswahl zu bestellen. Dieser hat darüber zu wachen, dass die Vorbereitung und Durchführung der Wahl vorschriftsmäßig vor sich gehen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass er die Aufgabe des Briefwahlvorstandes übernimmt, in dieser Funktion wäre das Gremium dann auch für die Europawahl tätig. Der Briefwahlbezirk hatte bei der zurückliegenden Bundestagswahl die zweitmeisten Wähler, dies zeigt die wachsende Bedeutung dieser Form der Stimmabgabe. Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist kraft Amtes der Bürgermeister. Zu seinem Stellvertreter wurde Denis Rudolf aus Geisingen berufen. Als Beisitzer fungieren Florian Bisinger (Geisingen), Tanja Galster (Aichelau), Hannes Knupfer (Pfronstetten) und Sieglinde Knupfer (Huldstetten). Ihre erste Aufgabe wird es sein, nach Ablauf der Bewerbungsfrist die eingegangenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl zu prüfen und über deren Zulassung zu entscheiden.

Zustimmung zur Wahl der Aichelauer Feuerwehrführung

In der Abteilungsversammlung der Einsatzabteilung Aichelau am 12.01.2024 wurden Klaus Hageloch zum neuen Abteilungskommandanten und Andreas Zirkel zum neuen stellvertretenden Abteilungskommandanten gewählt. Wahlen bei der Feuerwehr muss der Gemeinderat nach dem Feuerwehrgesetz und der Feuerwehrsatzung zustimmen, anschließend kann die Bestellung durch den Bürgermeister erfolgen. Diese Zustimmung wurde einstimmig erteilt.

Bebauungsplan „Brünnle, Neufassung 2022“ als Satzung beschlossen

Im Baugebiet Brünnle soll der letzte freie Bauplatz bebaut werden. Dabei haben sich die planungsrechtlichen Vorgaben aus den 1980er und 1990er Jahren als veraltet gezeigt, diese wurden deshalb angepasst: Wie in anderen Baugebieten der Gemeinde auch, wurde die zulässige Traufhöhe von 3,80 m auf 4,70 m angehoben. Zudem sind nunmehr auch zwei Vollgeschosse zulässig, was sich oftmals bei der vollständigen Ausnutzung des Dachgeschosses so ergibt. Die Grundzüge der städtebaulichen Planung werden durch die Änderung des Bebauungsplans nicht berührt, so sollen auch alle weiteren früheren Regelungen weitergelten. Dabei wurde vom Landratsamt ein Fahler der Vergangenheit entdeckt: Die Gemeinde hatte das Plangebiet seinerzeit als „Dorfgebiet“ ausgewiesen, in dem per Definition der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und dem Wohnen dienen. Gleichzeitig wurden im Textteil die Zulässigkeit von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben aber daran gebunden, dass diese das Wohnen im benachbarten allgemeinen Wohngebiet (WA) nicht wesentlich stören. Aus Sicht des Landratsamts ist dies aber unzulässig, weshalb der entsprechende Passus im Rahmen der Neufassung gestrichen wurde. Nachdem die Bauplätze nunmehr insgesamt bebaut sind, dürfte dies aber keine Auswirkungen mehr haben. Mit dem Satzungsbeschluss schloss der Gemeinderat das Verfahren ab.

Ausgleichsmaßnahme zugeordnet

Die Gemeinde möchte einem Unternehmen im Ortsteil die Möglichkeit geben, am Standort zu erweitern. Hierfür ist der Bereich Lachenäcker südwestlich der Ortslage vorgesehen. Das erforderliche Bebauungsplanverfahren läuft, parallel wurde versucht, den erforderlichen Ausgleich über das Ökokonto der Gemeinde zu ermöglichen. Durch die teilweise planinterne Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen (für die Feldlerche, Oberbodenauftrag und die Verbreiterung der Grünfläche im Westen) konnte das auszugleichende Defizit von ursprünglich 210.000 auf ca. 136.000 Ökopunkte reduziert werden. Für deren Ausgleich wurde die Maßnahme „Aichelau ÖKAi08 – Extensivierung einer Wiese“ im Gewann „Heeräcker“ vorgeschlagen. Das Grundstück liegt nördlich der Ortslage Aichelau und steht im Eigentum der Gemeinde. In der Umsetzung soll die Fläche durch eine zweischürige Mahd zu traditionellen Mahdzeitpunkten (Heu und Öhmd) unter Verzicht auf Düngung ausgemagert werden, und zwar in den kommenden 30 Jahren. Der Bewirtschafter erhält hierfür ein jährliches Pflegegeld, das sich während der Laufzeit auf insgesamt rund 20.000 € aufsummiert. Nachdem durch diese Maßnahme 153.440 Ökopunkte und damit mehr als für den Bereich Lachenäcker benötigt generiert werden, werden die entstehenden Kosten zwischen der Gemeinde und dem Planungsveranlasser aufgeteilt. Der Gemeinderat stimmte der Vorgehensweise zu.

Jahresabschluss 2019 festgestellt

Mit dem Haushaltsplan plant eine Gemeinde ihre Einnahmen und Ausgaben im jeweiligen Haushaltsjahr, und im Jahresabschluss wird schließlich festgehalten, wie es tatsächlich gelaufen ist. Beim nunmehr vom Gemeinderat festgestellten Jahresabschluss 2019 handelt es sich um den nach dem neuen Haushaltsrecht, das eben seit 2019 angewendet werden muss.  Deshalb hat dessen Erstellung auch länger gedauert als üblich und rechtlich vorgesehen, hier mussten die im Oktober 2021 beschlossene Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 abgewartet und die für das festgestellte Anlagevermögen anfallenden Abschreibungen erstmalig erfasst und eingepflegt werden. Die personellen Engpässe bei der Gemeindeverwaltung in den letzten Jahren taten ihr Übriges dazu.

Die festgestellte Jahresrechnung weist mit -63.997,30 € ein negatives Ergebnis auf. In der Haushaltsplanung war man noch von einem Überschuss von 382.267 € ausgegangen, die Differenz von 446.000 € resultiert insbesondere aus Mindererträgen bei der Gewerbesteuer (334.840 €), höheren Abschreibungen (44.912 €) und einer Rückstellung von 138.000 € für in den Folgejahren zu leistende Finanzausgleichszahlungen. Allerdings konnte auch der Schuldenstand von 333.545 € auf 102.325 € gesenkt werden, die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2019 betrug 67,59 €. Die Bilanzsumme reduzierte sich von 42.076.061,33 € auf 38.135.667,66 €, die hängt mit der Rekord-Gewerbesteuereinnahme des Jahres 2018 zusammen. Diese ging zum Jahresende hin ein, während die für Gewerbesteuereinnahmen zu bezahlende Gewerbesteuerumlage in Höhe von gut 4 Millionen Euro erst Anfang 2019 bezahlt wurde. Der Jahresabschluss 2019 wird nun öffentlich bekannt gemacht und liegt dann an sieben Tagen öffentlich aus. Außerdem kann er über das Ratsinformationssystem online eingesehen werden.

Wassergebühr bleibt unverändert, das Abwasser wird billiger

Die Gemeinde führt ihre Wasserversorgung als sogenannten Regiebetrieb und damit im Gemeindehaushalt, gleichwohl gelten hierfür besondere Regelungen. Während die Gemeindeordnung im sogenannten nichtwirtschaftlichen Bereich – dazu gehört auch die Abwasserbeseitigung – keine Gewinne zulässt, gilt bei wirtschaftlichen Unternehmen wie der Wasserversorgung das sogenannte Ertragsgebot: Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen sollen eigentlich sogar einen angemessenen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen. Für den Wasser- wie für den Abwasserbereich muss in regelmäßigen Abständen eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelte schriftliche Gebührenkalkulation vorgelegt werden, anhand derer der Gemeinderat dann die maßgeblichen Gebühren festsetzen muss. Diese Gebührenkalkulation wird jeweils unter Beiziehung eines Fachbüros erstellt. Dem Gemeinderat wurde die Kalkulation für den Zeitraum 2024-2025 vorgelegt. Für die Wasserversorgung wurde für den Kalkulationszeitraum eine kostendeckende Gebühr von 2,31 €/m³ ermittelt. Dies entspricht dem derzeitigen Satz, weshalb zumindest für 2024 keine Änderung erforderlich ist. Zwar gab es auch hier zum Teil erhebliche Kostensteigerungen, weil aber auch fest eingeplante Baugebietserschließungen nicht realisiert werden konnten, konnten die Mehrkosten durch entfallende Aufwendungen abgedeckt werden.

Im Abwasserbereich konnten in den vergangenen Jahren aufgrund von Engpässen im Baubereich zudem die vorgesehenen Kanalsanierungen nicht vollumfänglich realisiert werden. Aus diesem Grund kann in diesem Bereich sogar eine Gebührensenkung vorgenommen werden. So sinkt die nach der Menge des bezogenen Trinkwassers berechnete Schmutzwassergebühr von 3,98 €/m³ auf3,55 €/m³, die nach der versiegelten Grundstücksfläche erhobene Niederschlagswassergebühr von 0,49 €/m² auf 0,6 €/m².  Allerdings ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren, wenn die geplanten Baugebietserschließungen realisiert werden, auch die Wasser- und Abwassergebühren wieder steigen werden. Der Gemeinderat stellte die entsprechenden Kalkulationen fest und stimmte der Satzung zur Änderung der Abwassergebühren zu, diese tritt rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft.

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