Bekanntgaben im Gemeinderat

In der Sitzung des Gemeinderats am 31.01.2024 erfolgten folgende Bekanntgaben:

Erddeponie Kohltal kann vorerst weiterbetrieben werden

Im März 2023 hatte das Umweltministerium angekündigt, dass ab 2024 Abfälle, die einer Verwertung zugeführt werden können oder für das Recycling geeignet sind, nicht mehr auf Deponien abgelagert werden dürfen. Dies gilt insbesondere auch für nicht verunreinigtem Bodenaushub, der bisher auf der Erddeponie Kohltal in Pfronstetten deponiert wird. Eine konsequente Umsetzung dieser Neuregelung hätte mangels Materialanfall zu einer vorzeitigen Schließung der Erddeponie geführt. Ausnahmen soll es nur geben, wenn die Verwertung des Abfalls technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. 

Ende 2023 informierten die kommunalen Spitzenverbände über eine Abstimmung mit dem Umweltministerium in der Frage, wann der Grundsatz der Verwertung als wirtschaftlich unzumutbar anzusehen ist bzw. unter welchen Voraussetzungen auch weiterhin eine Deponierung möglich ist. Hierbei maßgeblich ist eine Verwertungsprüfung, die vom Abfallerzeuger (in der Regel der Bauherr bzw. der beauftragte Unternehmer) durchzuführen und dem Deponiebetreiber vor der Anlieferung vorzulegen ist.

Bei den hauptsächlich von Privaten angelieferten Kleinmengen bis zu 10 m³ gilt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ein pragmatischer Ansatz: Bei solchen Kleinmengen wird eine sinnvolle Verwertung regelmäßig als wirtschaftlich unzumutbar angesehen, da dieses Material in der Regel zu inhomogen ist und im Verhältnis zur angefallenen Menge die Transportwege zu einer Verwertungsmöglichkeit zu aufwändig wären.

Für Mengen zwischen 10 und 500 m³ ist eine „vertiefte Verwertungsprüfung“ vorgesehen, diese erfolgt auf der Grundlage einer Annahmeerklärung des Abfallerzeugers, die der Deponiebetreiber vor der Anlieferung auf Plausibilität hin zu prüfen hat.

Anlieferungen von mehr als 500 m³ findet ohnehin im Rahmen des Abfallverwertungskonzepts nach dem Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Verwertungsprüfung statt. 

Flüchtlingsunterbringung – Wohnraum wird gesucht

Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass die Gemeinde im Jahr 2024 voraussichtlich 15 weitere Flüchtlinge unterbringen muss. Aktuell steht hierfür kein Wohnraum zur Verfügung, deshalb ist die Gemeinde nach wie vor daran interessiert, privaten Wohnraum für diese Zwecke anzumieten. Mieter wäre die Gemeinde, so dass die Vermieter einen festen Ansprechpartner haben und auch die Zahlung der Miete gesichert ist. Potenzielle Anbieter werden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden.

Umweltrechtliche Vorprüfungen vergeben

Die meisten der in den letzten Jahren eingeleiteten Bebauungsplanverfahren für neue Wohnbauflächen wurden durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum § 13b BauGB faktisch ausgehebelt: Die Verfahren, für die der Grunderwerb noch nicht abgeschlossen ist, können auch nach der erwarteten „Reparatur“ des § 13b BauGB nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden, was wiederum unabdingbare Voraussetzung wäre. Anders sieht es aus bei den Verfahren „Wadenwiesen II“ in Aichelau und „Kräuteläcker I“ in Pfronstetten: Die benötigten Flächen gehören bereits der Gemeinde und der Verfahrensstand ist bereits weit vorangeschritten. Um den Vorgaben des zu erwartenden neuen § 13b BauGB gerechtw erden zu könne, hat die Gemeindeverwaltung das Büro Künster mit einer Umweltrechtlichen Vorprüfung nach § 215a BauGB für beide Gebiete beauftragt, deren Ergebnis dann mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt abzustimmen ist. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf jeweils rund 2.000 €, so dass für die Beauftragung kein Beschluss des Gemeinderats notwendig war.

Wasserschaden im ehemaligen Rathaus in Aichelau

Das ehemalige Rathaus in Aichelau kann von der Gemeinde mit Zustimmung des neuen Eigentümers bis zur Fertigstellung des Dorfgemeinschaftshauses für öffentliche Veranstaltungen der Gemeinde und der örtlichen Vereine genutzt werden. Im Gegenzug übernimmt die Gemeinde die Betriebskosten.
Nach einer Vereinsveranstaltung Anfang Januar wurde das Wasser nicht wieder abgestellt. Aufgrund des Starken Frosts in diesem Zeitraum ist es hierdurch zu einem Wasserschaden gekommen. Aufgrund der neuen elektronischen Wasserzähler steht fest, dass sich rund 120.000 Liter Wasser vom Obergeschoss aus im Gebäude verbreitet haben. Es sind irreparable Schäden zu befürchten. Der Vorgang wurde der Gebäudeversicherung gemeldet, es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Höhe Regressforderungen auf die Gemeinde zukommen.

Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.

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