Wahlvorschlagsunterlagen für die Gemeinderatswahl

Am 9. Juni finden im ganzen Land und damit auch in der Gemeinde Pfronstetten Kommunalwahlen statt, dabei wird auch und vor allem der Gemeinderat neu gewählt. Bewerbungen für den Gemeinderat sind im Rahmen eines sogenannten Wahlvorschlags möglich. Die hierfür benötigten Unterlagen sind jetzt bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Insgesamt sind zwölf Mitglieder des Gemeinderats zu wählen, zwei für jeden Wohnbezirk (= Ortsteil). Diese Aufteilung wird auch “unechte Teilortswahl” genannt – unecht deshalb, weil nicht jeder Wohnbezirk “seine” Gemeinderatsmitglieder wählt, sondern weil alle Wählerinnen und Wähler in allen Wohnbezirken wählen können.

Das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg ist sicher nicht das einfachste, dafür das gerechteste: Bei Landtags- und Bundestagswahlen wie auch bei der zeitgleich mit der Kommunalwahl stattfindenden Wahl zum Europäischen Parlament können die Wählerinnen und Wähler mit ihrer Stimme nur die jeweilige Parteiliste insgesamt wählen. Wer letztendlich in die jeweiligen Parlamente kommt, hängt vom Listenplatz ab, den nur die Parteimitglieder bei den entsprechenden Nominierungsversammlungen festlegen.

Bei den Kommunalwahlen im Ländle sind die Plätz in den Wahlvorschlägen dagegen von untergeordneter Bedeutung: Die Wählerinnen und Wähler können den einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern auf verschiedenen Wahlvorschlägen zwischen einer und drei Stimmen geben und somit auch mitentscheiden, welche Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden sollen.

Dies war in Pfronstetten in der jüngeren Vergangenheit allerdings nur bei der Kreistagswahl der Fall, da nur bei dieser Wahl verschiedene Wahlvorschläge zur Wahl eingereicht wurden. Beim Gemeinderat wurde bei den drei letzten Wahlen jeweils nur ein Wahlvorschlag eingereicht, weshalb hier jeweils die sogenannte Mehrheitswahl zum Tragen kam: Dabei können die Wählerinnen und Wähler den im Wahlvorschlag enthaltenen Bewerberinnen und Bewerbern eine Stimme geben, sie können aber auch jede andere wählbare Person für den jeweiligen Wohnbezirk (= Ortsteil) wählen. Sie dürfen allerdings pro Wohnbezirk nur zwei Personen und insgesamt nur zwölf Personen wählen. Sobald es mehr als einen Wahlvorschlag gibt, sind die Wählerinnen und Wähler an die Personen gebunden, die auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind.

Erster Schritt zur Kommunalwahl ist nun die Aufstellung von Wahlvorschlägen, bis spätestens am 73. Tag vor der Wahl – das wäre am Gründonnerstag (28.03.2024) um 18 Uhr – müssen diese eingereicht werden. Nachdem die Formalien nicht ganz einfach sind und “neue” Wahlvorschläge zudem zehn sogenannte Unterstützungsunterschriften vorlegen müssen, empfehlen wir, die Unterlagen möglichst frühzeitig bei uns abzuholen.

Auf Wunsch wird auch die Vorgehensweise für die Aufstellung von Wahlvorschlägen erläutert.

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